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(GZ-13-2021)
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► Bayerisches Lobbyregister:

 

Mehr Transparenz

 

Mit der Einführung einer Registrierungspflicht, eines Verhaltenskodexes und eines legislativen Fußabdrucks soll das Vertrauen in die Politik gestärkt werden. Der Landtag hat dazu einstimmig die Einführung des Lobbyregisters verabschiedet, welches ab 1. Januar 2022 in Kraft treten wird. Damit dürfen sich nur noch offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. Das Register kann zudem von allen Personen eingesehen werden.

Künftig soll deutlicher erkennbar sein, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Helfen soll dabei das Lobbyregister, das der Bayerische Landtag in seiner 86. Plenarsitzung verabschiedet hat. Es beinhaltet drei wesentliche Elemente: eine Registrierungspflicht für organisierte Interessenvertreter, die eine Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben. Einen Verhaltenskodex, der Voraussetzung für jede Interessenvertretung ist. Nur wer den Kodex anerkennt, kann sich registrieren. Und einen legislativen Fußabdruck, der etwaige Einflussnahme von Interessenvertretungen bzw. Gutachtern im Rahmen der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen der Staatsregierung sichtbar machen soll.

Hohe Sanktionen

Das Lobbyregister soll mit diesen Instrumenten einheitliche Regeln für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen. Der Verhaltenskodex sieht zudem vor, dass Nebentätigkeiten angegeben werden müssen. Eine verbesserte Transparenz kann illegitime Formen der Interessenvertretung oder Fälle von Korruption zwar nicht völlig verhindern. Aber dadurch, dass Nachvollziehbarkeit und demokratischer Verantwortlichkeit sichergestellt wird, werden solche Fälle zumindest erschwert. Verstöße können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Opposition kritisiert Ausnahmen

Der Begriff der „Interessenvertretung“ wird in dem Gesetzentwurf breit definiert, sodass sämtliche Formen der Interessenvertretung und alle denkbaren Adressaten der Interessenvertretung vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfasst werden. Die Registrierungspflicht gestattet aber auch Ausnahmen, etwa wenn
eine Lobbygruppe nur lokal aktiv ist - also nicht mehr als zwei
Stimmkreise unmittelbar betroffen sind. Auch Privatpersonen, die
ausschließlich persönliche Interessen vertreten oder Kirchen und
Gewerkschaften müssen sich nicht registrieren. Die Opposition kritisierte in der vorherigen Debatte im Verfassungsausschuss, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen enthielte. Horst Arnold (SPD) äußerte zwei weitere Kritikpunkte: Das zu geringe Bußgeld und die Nichtbeteiligung von Beamten. Denn zur Staatsregierung im Sinne des Gesetzes gehören die Mitglieder der Staatsregierung, nicht aber die Beamte der Ministerien. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte zudem die Etablierung eines Landesbeauftragten für politische Interessen, der das Register führt.

Transparenzoffensive der Regierungsfraktionen

Die zweite Stufe für mehr Transparenz wurde von den Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert: Diese sieht Änderungen im Bayerischen Abgeordnetengesetz insbesondere durch eine Verschärfung der Verhaltensregeln für Abgeordnete in Bezug auf entgeltliche Nebentätigkeiten zur Abgeordnetentätigkeit vor. Zudem kommt auch die Einführung einer Karenzzeit im Bayerischen Ministergesetz, sodass ausgeschiedene Minister nicht nahtlos in Positionen in der Wirtschaft wechseln können, wenn dadurch öffentliche Interessen tangiert werden. „Nach unserem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregistergesetz erklimmen wir mit dem vorliegenden Abgeordnetengesetz die zweite Stufe unserer Transparenzoffensive. Das ist ein wichtiger Schritt, um durch die jüngsten Skandale verlorengegangenes Vertrauen in die Politik wiederherzustellen und unsere Demokratie zu schützen“, sagte Florian Streibl, Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Lobbyregister des Bundes

Das Bundeskabinett hat ebenfalls Ethikregeln für Lobbyisten beschlossen. Der am 16. Juni verabschiedete Verhaltenskodex verpflichtet professionelle Interessenvertreter unter anderem, ihr Anliegen und ihre Auftraggeber offenzulegen. Die Regelung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Der Verhaltenskodex ist im Lobbyregistergesetz vorgesehen, das der Bundestag im März verabschiedet hat, und tritt gemeinsam mit ihm am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Lobbyregister des Bundes verpflichtet Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, in einem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern zu machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt.

 

 

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