(GZ-22-2021) |
► Zulassungsverfahren für Energieinfrastrukturen: |
Flexibilität beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen gefordert |
Der Bundesrat hat Vorschläge vorgelegt, Zulassungsverfahren für den klimaresilienten Wiederaufbau der Energienetze nach Katastrophenfällen zu vereinfachen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der Vorstoß des Bundesrats, Zulassungsverfahren für den klimaresilienten Wiederaufbau der Energieinfrastrukturen nach Katastrophenfällen zu vereinfachen, ist richtig. Planungs- und Genehmigungsverfahren von Energienetzen sind komplex und zeitintensiv. Nach einem Katastrophenfall behindert der dadurch entstehende Aufwand einen schnellen Wiederaufbau und erschwert so das Leben der Menschen in den Katastrophengebieten zusätzlich. Besonders wichtig ist es, den Unternehmen beim Wiederaufbau mehr Flexibilität zu geben. Das geltende Planungsrecht sieht vor, dass es immer dann, wenn Anlagen nicht identisch zu ihrem Ursprungszustand wiederaufgebaut werden, eines neuen Genehmigungsverfahrens bedarf. Damit wird den Unternehmen, die vor der Aufgabe stehen, möglichst schnell die Versorgung wiederherzustellen, erschwert, die Energienetze besser gegen künftige Schäden zu wappnen und sie auf die Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten. Unternehmen dürfen nicht vor die Wahl gestellt werden, Infrastruktur schnell oder krisenresilient wiederaufzubauen, wenn auch beides Hand in Hand gehen könnte. Die Wissenschaft ist sich einig, dass wir durch den Klimawandel künftig häufiger Extremwetterereignisse erleben werden. Eine Gesetzesänderung in Folge der Initiative des Bundesrats könnte ein wichtiger Baustein sein, um das Planungsrecht dem Klimawandel anzupassen.“ |
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen? |