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(GZ-24-2021)
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► Neue Grundsteuer:

 

Fläche bestimmt Abgabenhöhe

Ab 2025 wird die Grundsteuer anhand der Fläche des Grundstücks, der Gebäude sowie der Nutzung berechnet – das hat der Bayerische Landtag in seiner 97. Plenarsitzung beschlossen. Der Wert des Grundstücks und der auf der Fläche bestehenden Immobilien spielen keine Rolle. In Zukunft zählt somit nur noch die Größe und nicht mehr die Lage.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Die bayerischen Städte und Gemeinden erzielen durch die Grundsteuer momentan rund 1,9 Milliarden Euro pro Jahr. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen hat der Bayerische Landtag die Reform der landeseigenen Grundsteuer beschlossen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) lobte die Entbürokratisierung und nannte die Verabschiedungen einen historischen Moment:

„Zum ersten Mal seit über 75 Jahren wird ein wichtiges Steuergesetz auf Landesebene geregelt.“ Die Kritik, wonach es ungerecht sei, dass ein Grundstück in einem Villenviertel nicht automatisch mehr kosten würde, wies er zurück.

Keine schleichende Steuererhöhung

Auch der finanzpolitische Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Josef Zellmeier, sprach sich für die neue Grundsteuer aus: „Wir haben mit dem Flächenmodell eine einfache und verständliche Neuberechnung der Grundsteuer durchgesetzt. Besonders wichtig ist dabei, dass es zu keiner schleichenden Steuererhöhung durch regelmäßige Neubewertungen kommt.“

Michael Hofmann, der Berichterstatter der CSU-Fraktion für das Bayerische Grundsteuergesetz, ergänzte: „Wir haben ein bürger- und kommunenfreundliches Gesetz geschaffen. Entscheidend für mich ist, dass wir mit unserem verfassungskonformen Modell in der Summe keine größeren Belastungen schaffen als bisher. Wir lehnen eine verkappte Vermögensteuer, wie von SPD und Grünen favorisiert, ab.“

Klares Signal für Bürger

Die kommunalen Spitzenverbände hatten in den Beratungen für eine Grundsteuer C plädiert. Dies hat sich aber letztlich als ein wenig praktikables Instrument zur Aktivierung von innerörtlichen Bauflächen erwiesen.

„Bei der Expertenanhörung haben die kommunalen Vertreter selbst eingeräumt, dass die Grundsteuer C nur zu einer minimalen Anhebung der Steuersätze für noch nicht bebaute innerörtliche Grundstücke führt. Mit solch einer Besteuerung hätte man also allenfalls einige Bürger verärgert, ohne eine Lenkungswirkung im Sinne der Verdichtung innerörtlicher Siedlungsflächen zu erreichen. Damit setzen wir ein klares Signal zugunsten der Bürger, dass wir jeder Form von Steuererhöhungen einen Riegel vorschieben. Andererseits schaffen wir auch keine Scheinlösungen mit vermeintlicher Lenkungswirkung“, erläuterte Bernhard Pohl, stellvertretender Vorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

Warum Reform der Grundsteuer?

Gerald Pittner, finanzpolitischer Fraktionssprecher, lobte den Entwurf als gelungenes Gemeinschaftswerk der Regierungsfraktionen und der Staatsregierung: „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren noch einige wichtige Änderungen am ursprünglichen Entwurf des Finanzministers vorgenommen. Gemeinsam mit der Staatsregierung haben wir ein Steuergesetz verabschiedet, das verlässlich, berechenbar und auch juristisch unangreifbar ist. Wir haben hier von Bayern aus deutschlandweit Maßstäbe gesetzt.“

Hintergrund für die Gesetzesnovelle ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Karlsruher Richter hatten die Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt und forderte eine Neuregelung bis spätestens 2025, weil mit veralteten Werten gerechnet wurde. In der Folge entbrannte ein Streit zwischen Bund und Ländern, ob die Länder über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen treffen dürften. Einige andere Bundesländer und auch der Bund setzen auf eine Grundsteuer, die den Wert des Grundstücks berücksichtigt. In Bayern zählt dagegen nur die Größe des Grundstücks und die Nutzungsart der Fläche, aber nicht etwa die Lage.

 

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