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(GZ-4-2022)
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► Serviceorientierter Staat:

 

Digitalgesetz im Landtag

Digitalministerin Judith Gerlach: Bayern auf gutem Weg zum europäischen E-Government Champion

Der Gesetzentwurf zum neuen Bayerischen Digitalgesetz nimmt die nächste Hürde. Am 25. Januar wurde der Entwurf des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales in erster Lesung im Bayerischen Landtag beraten. Digitalministerin Judith Gerlach erklärt: „Ein moderner Staat muss ein serviceorientierter Staat sein. Mit unserem neuen Digitalgesetz wollen wir deshalb die Digitalisierung zum Nutzen der Menschen gestalten. Das digitale Verfahren wird zum Regelfall. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Anspruch auf digitale Identität. Bayern ist damit auf gutem Weg zum europäischen E-Government Champion. Denn wie die TU München in einer Studie bestätigt, ist der Freistaat mit dem Digitalgesetz sogar im europäischen Vergleich ganz vorne dabei.“

Judith Gerlach. Bild: Kurt Krieger
Judith Gerlach. Bild: Kurt Krieger

Mit dem neuen Bayerischen Digitalgesetz wird Digitalisierung auch rechtlich nicht nur punktuell, sondern als zusammenhängender Sachbereich erfasst. Der Gesetzentwurf besteht aus drei Kernbausteinen. In einem ersten „Allgemeinen Teil“ werden erstmals Digitalisierungsaufgaben des Freistaats gesetzlich definiert und wesentliche digitale Rechte der Bürgerinnen und Bürger verankert. Zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Freistaats im Bereich der Digitalisierung zählen u.a. die Förderung digitaler Technologien, leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen sowie die Digitalisierung der Verwaltung.

Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der erstmaligen Verankerung einer „Charta“ digitaler Rechte und Gewährleistungen. Beim heutigen Stand der Digitalisierung ist die Ausübung fast aller Grundrechte eng mit der Möglichkeit des Internetzugangs verknüpft. Daher soll im Bayerischen Digitalgesetz bundesweit erstmals ein explizites Abwehrrecht auf freien Zugang zum Internet verankert werden. Zudem schreibt das Gesetz weitere Rechte fest, etwa das Recht auf Mobile Government und Digitale Identität. Drittens umfasst der Entwurf des Digitalgesetzes ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht.

 

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