(GZ-5-2022) |
► Senioren-Union Bayern zum geplanten Seniorenmitwirkungsgesetz: |
Belange älterer Mitbürger ernst nehmen |
Um die politische Mitwirkung älterer Menschen in Bayern auf örtlicher und überörtlicher Ebene noch weiter zu verbessern, wird die Bayerische Staatsregierung ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen. Entwickelt wurde es in einem breiten Dialogprozess auf Wunsch von Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.
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Auch die Senioren-Union begleitet die Beratung des Gesetzentwurfs intensiv und bringt laut SEN-Landesvorsitzendem Franz Meyer, Altlandrat und Staatssekretär a.D., ihre Erfahrung aus der Seniorenarbeit auf lokaler und auf Landesebene ein. Im Rahmen des neuen Gesetzes ist geplant, auf Landesebene ein Gremium einzurichten, das sich aus den Seniorenvertretungen der Gemeinden und Landkreise zusammensetzen soll. Damit würden die Meinungsbildung, die Interessenvertretung sowie der Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Seniorenpolitik in Bayern gestärkt. Nach umfassender Vorbereitung und Beratung steht das bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz bald vor der Behandlung durch den Bayerischen Landtag. „Als Anwalt der älteren Generation, so das Selbstverständnis der Senioren-Union, sehen wir die Notwendigkeit einer besseren Beteiligungsmöglichkeit“, betont Franz Meyer. „Auf der Basis der soliden Vorarbeit erwarten wir eine zügige Verabschiedung des für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wichtigen Gesetzes.“ Gerade im Vorfeld der Landtagswahlen 2023 benötigten die Vertreter der älteren Generation in Bayern ein eigenes starkes Gewicht bei politischen Entscheidungen. Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Thomas Huber, der gemeinsam mit dem früheren SEN-Landesvorsitzenden Dr. Thomas Goppel das Gesetzesvorhaben angestoßen hatte, wies im Rahmen einer Sitzung des SEN-Landesvorstands darauf hin, dass die Einbindung der Seniorinnen und Senioren vor Ort entscheidend sei. Deshalb sei er froh, dass bereits rund 91 Prozent der bayerischen Gemeinden über eine Seniorenvertretung in Form eines Seniorenrats, -beirates oder eines Seniorenbeauftragten verfügen. „Aufgrund dieses großen Anteils und unter Respektierung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen sollten wir mit einem Gesetz den Gemeinden nichts verpflichtend vorschreiben. Wir empfehlen jedoch, die Einrichtung einer Seniorenvertretung, um bestehende Lücken in deren Interessenvertretung zu schließen“, unterstrich Huber. Auf Landesebene soll aus seiner Sicht eine parteipolitisch neutrale Form der Mitwirkung der älteren Generation entstehen: „Ich stelle mir einen ‚Landesseniorenrat‘ vor, der das Sprachrohr der kommunalen Gremien ist und die seniorenspezifischen Interessen gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung wahrnimmt sowie die kommunalen Gremien bei ihrer Arbeit unterstützt.“ |
DK
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