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(GZ-6-2022)
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► Gezieltes Maßnahmenpaket:

 

Bayerische Bundesratsinitiative zur Baulandmobilisierung

Bayern hat im Bundesrat seine Initiative zur „Mobilisierung von Grundstücksflächen zum Wohnungsbau und für Infrastrukturprojekte“ vorgestellt. Mit seinem gezielten Maßnahmenpaket will der Freistaat stärkere steuerliche Anreize bei Grundstücksverkäufen setzen. Bund und Länder müssten nun an einem Strang ziehen, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Der Antrag wurde an die Ausschüsse verwiesen und wird dort beraten.

Der Fünf-Punkte-Plan enthält folgende steuerliche Maßnahmen:

1. Begünstigung von Reinvestitionen und Kleinflächenverkäufen: Grundstücke gewinnen über die Jahre oft enorm an Wert. Bei einem Verkauf im betrieblichen Bereich drohen hohe Steuern. Deshalb müssen die aktuell bestehenden Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Investition des Verkaufserlöses (Reinvestition) erweitert werden. Zusätzlich sollen zu Gemeinwohlzwecken bestimmte Kleinflächen steuerfrei verkauft werden können.

2. Pauschaler Steuersatz von 25 Prozent: Wenn eine steuerbegünstigte Reinvestition des Verkaufserlöses oder ein steuerbefreiter Verkauf nicht möglich ist, soll der Veräußerungsgewinn pauschal mit 25 Prozent besteuert und durch diese Deckelung ein weiterer steuerlicher Anreiz gesetzt werden.

3. Zukunftsfähiger Betriebsübergang von Land- und Forstwirtschaft: Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen der Substanzerhalt und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe im Fokus stehen. Daher bedarf es gesonderter Steuerfreibeträge für die Tilgung von betrieblichen Altschulden und die Abfindung von Miterben, die nicht Hoferbe werden.

4. Flexibilisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle am Grundstücksmarkt reagieren zu können, sollen die Länder wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen. Außerdem soll die Festlegung der Höhe des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Sache der Länder werden.

5. Erleichterungen für Stromnetzausbau: Zuletzt kann mit der vorgeschlagenen Einführung einer Steuerbefreiung für Stromtrassen-Entschädigungen der erforderliche Stromnetzausbau vorangetrieben und so ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

DK

 

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