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(GZ-8-2022)
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► Größtmögliche Transparenz:

 

Neues Bayerisches Abgeordnetengesetz tritt in Kraft

Am 1. April 2022 trat das neue Bayerische Abgeordnetengesetz in Kraft. Durch die neuen Regelungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger genauen Einblick, welchen Tätigkeiten Abgeordnete neben ihrem Mandat nachgehen und welche Einkünfte sie dadurch erzielen. Beträge werden künftig nicht mehr im Stufensystem, sondern betragsgenau ab dem 1. Euro angegeben und veröffentlicht.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Das neue Abgeordnetengesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz. Es zeigt einen breiten demokratischen Konsens im Bestreben, die notwendigen Konsequenzen aus der Maskenaffäre zu ziehen und das Vertrauen in die Arbeit des Parlaments und seiner Abgeordneten wiederherzustellen.“

Die bisherigen sog. „Verhaltensregeln“ wurden komplett neu gestaltet und sind nun in das Abgeordnetengesetz aufgenommen worden. Die Verschärfung des Abgeordnetenrechts wurde am 7. Dezember 2021 mit fraktionsübergreifender Mehrheit – mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP – verabschiedet. Die bayerische Volksvertretung hat damit eines der strengsten und umfassendsten Abgeordnetengesetze aller Parlamente in Deutschland. Mit Inkrafttreten des Gesetzes haben die Abgeordneten drei Monate Zeit, ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten dem Landtagsamt zu melden. Am 1. Juli 2022 werden die Informationen auf der Homepage des Landtags freigeschaltet. Die Beträge sind dann auf der jeweiligen Seite der Abgeordneten einsehbar.

Die neuen Bestimmungen schreiben den Volksvertretern auch vor, Beteiligungen bereits ab 3 Prozent zu melden (zuvor galt dies ab 25 Prozent). Aus einzelnen Einkünften, die den Betrag von 1.000 Euro nicht übersteigen, können quartalsweise Sammelbeträge angezeigt werden. Soweit die Einkünfte aus Umsatzerlösen bestehen, kann anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern angezeigt werden. Letzteres ist insbesondere für selbständige Einzelunternehmer relevant.

Grundsätzlich bleiben Nebentätigkeiten möglich, Interessenkonflikte mit dem Mandat sollen aber künftig generell vermieden werden. Die neuen Regelungen schränken deshalb Nebentätigkeiten von Abgeordneten mit der öffentlichen Hand massiv ein.

 

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