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(GZ-13-2022)
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► Bayerische Standesbeamte:

 

Digitalisierung im Mittelpunkt

Fachtagung Personenstandswesen und Verbandsversammlung 2022 in Coburg

450 Standesbeamte aus dem Freistaat trafen sich in Coburg zur 57. Fachtagung Personenstandswesen und der Verbandsversammlung 2022 des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. Dabei dankte Innenminister Joachim Herrmann den Delegierten „für die hervorragende Arbeit, die von großer Bedeutung für das Gemeinwesen ist“.

Von rechts nach links: Sebastian Straubel, Landrat des Landkreises Coburg; Staatsminister Joachim Hermann, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Ltd. Ministerialrat Hermann Weißhaupt, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Regierungsdirektor Walter Königbauer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Tanja Theis, Vorsitzende des Fachverbands der saarländischen Standesbeamten e.V.
Von rechts nach links: Sebastian Straubel, Landrat des Landkreises Coburg; Staatsminister Joachim Hermann, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Ltd. Ministerialrat Hermann Weißhaupt, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Regierungsdirektor Walter Königbauer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Tanja Theis, Vorsitzende des Fachverbands der saarländischen Standesbeamten e.V.

Herrmann zufolge schreitet die Digitalisierung auch im standesamtlichen Bereich voran. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden könnten schon heute online bestellt werden. Bis 2022 sollen weitere Leistungen online abgewickelt werden. Dazu zählen unter anderem Anträge auf Nachbeurkundung ausländischer Personenstandsfälle, Geburts- und Sterbefallanzeigen oder die Online-Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung im Ausland.

Digitaler Austausch

„Unser Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger notwendige Unterlagen nicht mehr selbst besorgen müssen, sondern mit deren Zustimmung unmittelbar bei den zuständigen Stellen digital eingeholt werden können“, kündigte Herrmann an. Die hierfür erforderlichen digitalen Austauschmöglichkeiten der Behörden und ihrer Register untereinander sollen schnell geschaffen werden. Dazu wird in allen zentralen Registern eine Identitätsnummer eingeführt, auf deren Basis die eindeutige Zuordnung von Personen ermöglicht wird. „Für alle Bürgerinnen und Bürger bleibt stets nachvollziehbar, was mit ihren Daten auf behördlicher Ebene geschieht“, sicherte der Kommunalminister zu.

Der wiedergewählte Vorsitzende Mathias Müller informierte in seinen Geschäftsberichten für 2019 bis 2021 über die Aktivitäten des Fachverbandes in den Berichtsjahren, insbesondere die Durchführung der Dienstbesprechungen. Hans-Herbert Hartan, Zweiter Bürgermeister der Stadt Coburg, referierte über die Bedeutung und die Entwicklung des Personenstandsrechts und merkte an, dass gerade im Personenstandsrecht der Grundsatz „Nichts ist beständiger als der Wandel“ gelte.

Klaus Holub, Vorsitzender des Bundesverbandes, betonte in seinem Grußwort, wie wichtig eine sachgerechte Personalausstattung und Bezahlung gerade im Bereich des Personenstandswesens sei. Außerdem erläuterte er die Entwicklung der Ausbildung an der Personenstandsakademie in Bad Salzschlirf. Lobend erwähnte er insbesondere die Dozenten aus dem bayerischen Landesverband, die überwiegend schon seit Jahren an der Akademie ihre fundierten Kenntnisse an die Seminarteilnehmer aus den bundesdeutschen Standesämtern vermittelten.

Einblicke in die Tätigkeit der „Arbeitsgruppe Namensrecht“, die vor zwei Jahren ein Eckpunktepapier zur Reform des Namensrechts an die zuständigen Bundesministerien übergeben hat, gab Matthias Hettich, Richter am VGH Mannheim, während Gerald Wucherpfennig, Bürgermeister der Gemeinde Bodenfelde, über die „Stellung des Standesbeamten – Handreichung für die Praxis“ sprach. In dieser neuen Publikation wird ein Baukastensystem der Aufgaben im Standesamt angeboten, die zur Bewertungshilfe gegenüber Organisationseinheiten dienen kann.

Personen ohne nachgewiesene Identität

Über den Umgang mit Personen ohne nachgewiesene Identität informierte Torsten Hensel, Standesamtsaufsicht der Landeshauptstadt München. Nach seinen Angaben ist beispielsweise eine Einbürgerung gemäß § 10 StAG nur möglich, wenn die Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil ein vierstufiges Modell zur Klärung der Identität entwickelt, die abhängig von der Art und Qualität der vorgelegten Unterlagen die Identität einer Person sichern soll. Allerdings entfalte ein beweiskräftiger Personenstandseintrag im Einbürgerungsverfahren keine Bindungswirkung. Im Standesamt sei die Ausgangslage der Beschluss des BGH vom 17.05.2017, demzufolge die Identität einer einzutragenden Person vom Standesamt bzw. Gericht eigenständig zu prüfen ist. Das OLG Nürnberg habe zudem festgelegt, dass u.a. die Angabe eines abweichenden Geburtsdatums schwerwiegend ist.

Registermodernisierungsgesetz

In der heutigen Behördenlandschaft existieren über eine Person unterschiedliche, teilweise auch voneinander abweichende Daten. Ziel des Registermodernisierungsgesetzes und der damit eingeführten Identifikationsnummer ist es laut Walter Königbauer vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, diese unterschiedlichen Daten über diese Nummer einer Person sicher zuordnen zu können, die Datenqualität zu verbessern und im Sinne des „Once-only-Prinzips“ Bürgeranliegen zu vereinfachen.

Innerhalb von fünf Jahren nach dem schrittweisen Inkrafttreten der Vorschrift muss die ID-Nummer in den 51 Registern, die im Identifikationsnummerngesetz IDNrG genannt sind, gespeichert sein. Der Bürger kann dabei über das sogenannte Datenschutzcockpit abfragen, welche Behörde seine Daten an andere automatisiert mitgeteilt hat. Das Onlinezugangsgesetz soll dem Bürger ermöglichen, Verwaltungsdienstleistungen online beantragen zu können. Die hierzu erforderlichen Daten sollen sich die Behörden dabei untereinander selbst besorgen. Dabei entscheidet stets der Bürger, ob dieser automatisierter Datenaustausch stattfindet oder nicht. Königbauer schloss mit dem Hinweis, dass aufgrund der ganzen Digitalisierungsanforderungen auch die Behörden teilweise nur ein kleines Rädchen sind, das mit den übergeordneten Anforderungen zurechtkommen muss.

Elektronische Sammelakte

Dirk Uhrig, Standesamt Neuwied, befasste sich schließlich mit der sog. elektronischen Sammelakte in der täglichen Praxis. Seinen Ausführungen zufolge war für die Standesbeamten die Vernichtung der bisher in Papierform vorliegenden Unterlagen, wie z.B. Niederschriften über die Eheschließung oder auch Vaterschaftsanerkennungen eine „kleine Herausforderung“. Die Arbeitsabläufe im Standesamt Neuwied hätten sich in den Bereichen Geburtsbeurkundung, Eheschließungen und Sterbefallbeurkundungen durch das zusätzliche Scannen (mit qualifizierter Signatur) geändert.

DK

 

Von rechts nach links: Staatsminister Joachim Hermann, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Klaus Holub, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.; Mathias Müller, Vorsitzender des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.; Dagmar Heckel, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.; Regierungsdirektor Walter Königbauer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Von rechts nach links: Staatsminister Joachim Hermann, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration; Klaus Holub, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.; Mathias Müller, Vorsitzender des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.; Dagmar Heckel, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbandes der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V.; Regierungsdirektor Walter Königbauer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

 

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