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(GZ-14-2022)
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► Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21.06.2022:

 

Landwirtschaft hat zentrale Bedeutung für Bayern

Forderungen für Regionalität, bäuerliche Betriebe,
Ernährungssicherheit und möglichst wenig Bürokratie

Gemeinsame Ministerratssitzung mit EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski

Die heimische Landwirtschaft ist für die Bayerische Staatsregierung von zentraler Bedeutung. Bäuerliche Familienbetriebe sind die Grundlage für die Sicherung der Lebensmittelversorgung im eigenen Land, liefern Rohstoffe für die Wirtschaft, erzeugen Energie, pflegen, erhalten und prägen dabei gleichzeitig die attraktive Kulturlandschaft und sind Stabilitätsanker im Ländlichen Raum.

Der Bayerischen Staatsregierung ist es ein besonderes Anliegen, die bäuerlichen Betriebe bei den anstehenden Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen. Auf EU-Ebene brauchen die Landwirtinnen und Landwirte sowie Waldbesitzerinnen und -besitzer Kontinuität bei Maßnahmen und Initiativen. Dies gilt umso mehr, als auch in vielen anderen Bereichen erheblich Veränderungen zu erwarten sind. Die Ernährungssicherung als zentraler Pfeiler einer Gesellschaft darf daher nicht gefährdet werden. Auch vom Bund erwartet der Freistaat eine aktive Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft. Dazu hat sich der Ministerrat in einer gemeinsamen Sitzung mit EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski ausgetauscht.

Forderungen an die EU-Kommission

Die bayerische Land- und Forstwirtschaft ist ein Modell für Europa. Die aktuellen Krisen zeigen, dass eine bäuerlich geführte Land- und Forstwirtschaft, regionale Wertschöpfungsketten in vitalen ländlichen Räumen, die konsequente Förderung von Tierwohl und Agrarumweltmaßnahmen neben Klima- und Umweltschutz, die Ernährung und die Lieferung nachwachsender Rohstoffe am besten sicherstellen können. Daher müssen solche Rahmenbedingungen klar erhalten und dürfen nicht durch voreilige Regelungen auf EU-Ebene ausgebremst werden.

Die Auswirkungen der europäischen Initiativen und Strategien, insbesondere des Green Deal, auf die natürlichen Lebens- und Produktionsgrundlagen, die Eigenversorgung und die regionalen Wirtschaftskreisläufe müssen daher berücksichtigt werden.

Die Staatregierung fordert deshalb von der Europäischen Kommission:

1. Zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch – Farm to Fork“

Es darf nicht sein, dass durch eine solche Strategie Umfang und Wertschöpfung aus der Erzeugung von Lebensmitteln in der EU sinkt und in der Folge dann Lebensmittel vom Weltmarkt zu Billigpreisen und niedrigeren Erzeugungsstandards in die EU eingeführt werden. Dazu sind vor Einleitung konkreter Rechtsetzungsschritte Folgenabschätzungen notwendig, die auch entsprechend berücksichtigt werden müssen.

Um zudem die Verlagerung von Treibhausgasemissionen aus der EU in andere Regionen der Welt zu verhindern, muss auch für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse ein WTO-konformes Grenzausgleichssystem vorgesehen werden. Alternativ müssen die höheren Kosten einer künftigen Lebensmittelproduktion in der EU finanziell ausgeglichen werden.
Im Hinblick auf den vorgeschlagenen finanziellen Ausgleich höherer Produktionskosten infolge der Farm-to-Fork-Strategie sollten hierfür erforderliche Mittel über Umschichtungen innerhalb des bestehenden Finanzrahmens der EU und nicht über zusätzliche Mittelzuführungen durch die Mitgliedstaaten finanziert werden.

Mehr als bisher muss es künftig möglich sein, die Herkunft von Lebensmitteln kennzeichnen und ausloben zu dürfen. Dem gestiegenen Wunsch der Verbraucher nach regional erzeugten Lebensmitteln muss die EU entgegenkommen und die Kennzeichnungsregeln erleichtern.

2. Zur EU-Waldstrategie und zum „Fit-for-55“-Paket

Das im EU-Vertrag verankerte Prinzip der Subsidiarität darf generell und insbesondere auch nicht in der Forstpolitik durch Rechtsetzungsvorhaben in anderen Bereichen ausgehebelt werden.

Vielerlei Zielkonflikte, die sich aus der Nutzung der nicht vermehrbaren produktiven Flächen ergeben, wie z. B. zwischen Wertschöpfung von der Fläche, Biodiversität und dauerhafter Kohlenstoffbindung auf der Fläche, dürfen nicht einseitig zu Lasten einzelner Bereiche gelöst werden.

Die Wälder in Bayern erfüllen ihre vielfältigen Funktionen am besten über einen integrativen Ansatz aus „Schützen und Nutzen“. Weitere großflächige Stilllegungen wären kontraproduktiv gegenüber dem Ziel einer langfristigen Bindung von Kohlenstoff in Holz und langlebigen Holzprodukten sowie der strategischen Sicherstellung einer ausreichenden resilienten Rohstoff- und Energieversorgung innerhalb der EU. Das Ziel, EU-weit drei Milliarden Bäume zu pflanzen, ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Dabei geht es sowohl um neue Wälder als auch um Gehölzpflanzungen in der Kulturlandschaft und in Siedlungsbereichen. Ganz besonders ist auf den Grundsatz der Multifunktionalität (inkl. Nutzung von Holz und Früchten) zu achten, um Zielkonflikte und Flächenkonkurrenz zu entschärfen und Synergien zu nutzen.

Wälder sind Teil der Natur. Sie sind nicht nur Senken für Treibhausgase, sondern auch selbst von Klimawandel erheblich betroffen. Eine künftige Senkenwirkung muss deshalb realistisch veranschlagt werden. Künftige klimabedingte Kalamitäten sind angemessen nach dem Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen. Daher wird die mit der Umsetzung des „Fit-For-55“-Pakets zugedachte langfristige Garantenrolle des Landnutzung- und Forstsektors (LULUCF) für die Umsetzung der Klimaneutralität 2050 schwierig zu erfüllen sein, auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit und Versorgung mit Rohstoffen.

Hinzu kommt, dass ganz wesentliche Klimaschutzeffekte aus der Verwendung von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen nicht im LULUCF-Sektor verbucht werden können. Die EU wird daher aufgefordert, der Politik und Öffentlichkeit regelmäßig eine vollständige Informations- und Entscheidungsgrundlage (inkl. Angaben zu Art und Umfang der Substitutionseffekte klimarelevanter Emissionen bei Ernte und Verarbeitung, die Dauer der C-Speicherung in holzbasierten Produkten, Leakage-Effekte durch Nutzungsverzichte) zur Verfügung zu stellen.

3. Zur Taxonomie-Verordnung

Bei der weiteren Umsetzung der Taxonomieverordnung dürfen sich die Vorgaben hierzu nicht zu einer Nebengesetzgebung entwickeln und damit zu einem Untergraben originär zuständiger Bereiche wie der GAP, dem Ziel der Ernährungssouveränität oder des Forstsektors führen.

Eine nachhaltige Landwirtschaft ist dann gegeben, wenn sie die Konditionalitäts-Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP ab 2023 erfüllt. Weitere Kriterien sind dazu nicht erforderlich.

4. Zur Industrieemissionsrichtlinie

Bei der Änderung der Industrieemissionsrichtlinie muss der Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Strukturbrüche durch übermäßige Belastung der familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe durch unverhältnismäßige Ausweitung und Rechtsunsicherheit des Anwendungsbereichs insbesondere eine Neuerfassung der Rinderhaltungen, müssen vermieden werden.

Eine nachträgliche noch weitergehende Ausweitung des Anwendungsbereichs durch erneute Absenkung der Schwellenwerte oder Aufnahme neuer Tierarten mittels delegierten Rechtsakt verletzt den Bestimmtheitsgrundsatz und das Subsidiaritätsprinzip und bringt weitere Rechtsunsicherheit für tierhaltende Betriebe. Die Beweislastumkehr zu Lasten tierhaltender Betriebe bei dem neuen Schadensersatzanspruch ist nicht hinnehmbar.

Forderungen an den Bund

Die Staatsregierung bekennt sich zu einer starken, eigenständigen und bäuerlichen Landwirtschaft in ihrer Vielfalt. Daran richtet sich die bayerische Agrarpolitik mit ihren Maßnahmen und Initiativen aus.

1. Auch der Bund muss seinen Beitrag leisten und positive Rahmenbedingungen setzen. Wir fordern:

Die Ernährungssicherung im Grundgesetz zu verankern.

Eine solide und langfristig verlässliche Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung im Sinne der Borchert-Kommission, insbesondere auch Unterstützung in Genehmigungsverfahren zum Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe, um rascher zu mehr Tierwohl zu kommen und die noch vorhandenen bäuerlichen Strukturen zu erhalten.

Eine weitergehende Haltungskennzeichnung, die die inländischen Landwirte nicht gegenüber dem (EU-)Ausland benachteiligt. Der Vorschlag des Bundes greift zu kurz.

Ein Bekenntnis zu den ländlichen Räumen durch eine zielgerichtete Mittelaufstockung in der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes zur Unterstützung von Moorschutzmaßnahmen der Länder.

Die unverzügliche Verankerung eines verursachergerechten Systems zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Durch Erarbeitung der rechtlichen, fachlichen und technischen Grundlagen für die flächendeckende Erhebung und Bewertung von Betriebsdaten muss der Bund die Voraussetzungen schaffen, um auf Maßnahmenebene bei den Einzelbetrieben die notwendige Verursachergerechtigkeit herzustellen.

Baldmöglichst eine Lösung zu realisieren, wie Landwirte, die durch Vorlage von Betriebsdaten nachweislich besonders umweltschonend düngen, von Auflagen in Roten Gebieten befreit werden können.

Wirksame Schritte gegen die wachsenden Schäden durch geschützte Wildtiere. Wir fordern deshalb die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz einschließlich der bislang nicht umgesetzten Möglichkeit der „beschränkten Bestandsregulierung“. Der Bund muss auf die EU-KOM einwirken mit dem Ziel einer Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs durch Listung der Art in Anhang V statt Anhang IV der FFH-Richtlinie.

Mit dem Betrieb von innovativen Agri-Photovoltaikanlagen mit der gleichzeitigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen einen Beitrag für den Ausbau von erneuerbaren Energien, der Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten und für den Klimaschutz zu ermöglichen. Die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte sind hier wichtige Akteure, wenn es darum geht, die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Bestehende Hürden für Errichtung und Betrieb und auch Fragen der gleichzeitigen landwirtschaftlichen Förderung müssen zügig geklärt werden.

2. Die Bundesregierung wirkt auf EU-Ebene unmittelbar an der europäischen Gesetzgebung mit. Daher fordern wir:

Die Bundesregierung muss sich für eine Sicherung der eigenständigen EU-Ernährungsgrundlagen trotz Green Deal und Freihandelsabkommen einsetzen, wie z. B. einen wirksamen Außenschutz gegen Klima-Dumping sowie einen flexibleren rechtlichen EU-Rahmen zu einer regionalen Herkunftskennzeichnung. Für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2028 muss sich der Bund für eine angemessene Honorierung der gesellschaftlich geforderten und gewünschten Leistungen der bäuerlichen Familienbetriebe einsetzen, die auch einen Einkommenseffekt haben müssen. Ein wie von der Ampelregierung in Berlin angestrebter alleiniger Ausgleich höherer Kosten für zusätzliche Auflagen wird den vielfältigen Zielen einer Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, wie sie im EU-Vertrag verankert sind, nicht gerecht.

Schließlich muss der Bund darauf einwirken, auf EU-Ebene die regionale Vermarktung durch eine Erweiterung der Möglichkeiten der Schlachtung am Herkunftsort mit dem Ziel zu stärken, weitere Tierarten in die Regelung aufzunehmen und die zahlenmäßige Begrenzung der Schlachtungen je Schlachtvorgang aufzuheben.

Bayerische Agenda

Die Staatsregierung bekennt sich zu einer starken, eigenständigen und bäuerlichen Landwirtschaft in ihrer Vielfalt. Es ist ihr ein zentrales Anliegen, die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu setzen.

Daher haben wir während der Coronakrise für die Schweinehalter die Überbrückungshilfen des Bundes ermöglicht und den Zuchtsauen-Betrieben die Beiträge für die Tierseuchenkasse erstattet. Mit der Erhöhung der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen insbesondere auch beim Vertragsnaturschutz konnte die naturnahe und extensive Bewirtschaftung sensibler Gebiete erheblich ausgeweitet werden.

Für den Umbau zu mehr Tierwohl stehen den Landwirten Investitionshilfen mit einem derzeit maximalen Fördersatz von 40 Prozent offen. Zur Absicherung der Betriebe gegen zunehmende Wetterextreme bieten wir künftig eine Förderung zu einer betrieblichen Mehrgefahrenversicherung an. Bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 haben wir für die bayerischen Landwirte eine bemerkenswerte Stärkung erreicht.

Die deutlich höhere Umverteilung von Fördermitteln auf die ersten Hektare kommt kleineren und mittleren Betrieben zugute, Junglandwirte erhalten eine deutlich höhere Unterstützung und neben Mutterschafen und -ziegen erhalten künftig auch Mutterkühe eine Prämie.

Um die Landwirtschaft bei den großen Herausforderungen weiterhin zu unterstützen, wird die Staatsregierung folgende Maßnahmen umsetzen:

Durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Staatsregierung, Landnutzern, Wasserversorgern und Kommunen werden wir den Ausbau des Messnetzes zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete vorantreiben und auf 1.500 Messstellen bis Ende 2024 erweitern. Ergänzt um weitere Zusatzmessstellen wird damit die Abgrenzung der Roten Gebiete (Regionalisierung) flächendeckend deutlich verbessert. Dazu müssen die Landnutzer aber auch bereit sein, die Errichtung von Messstellen auf ihren Flächen zuzulassen.

Bei bäuerlichen Tierwohlställen bis 250 GVE bei Rindern und Schweinen werden wir die Möglichkeiten für vereinfachte Verfahren ausschöpfen, um so umfangreiche und teure Gutachten zu vermeiden. Für alle anderen baurechtlichen Stallbauvorhaben werden bayerneinheitliche Vorgaben erstellt.

Gegen die wachsenden Schäden durch geschützte Wildtiere wollen wir wirksame Vorkehrungen und Gegenmaßnahmen treffen. Hinsichtlich der Maßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf wird die paritätisch besetzte Weideschutzkommission bis zum Ende des Almsommers 2022 im Alpenraum die bislang als „nicht zumutbar zäunbar“ bewerteten Weideflächen möglichst großräumig zusammenfassen, mit dem Ziel einer Ausweisung von nicht zumutbar schützbaren Weidegebieten.

Zum Schutz der Teichwirtschaften werden wir zeitnah und ressortübergreifend abgestimmt Untersuchungen zu Auswirkungen von geschützten Wildtieren, insbesondere dem Fischotter, auf die gesamte Artenvielfalt sowie Auswirkungen großflächiger Zaunbaumaßnahmen zur Abwehr fischfressender Tiere auf den gesamten Wildtierbestand starten. Eine gute Grundlage dazu bieten die vom Landtag zusätzlich dafür zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 250.000 Euro, um gemeinsam zu rechtskonformen Lösungen vor allem für die Bewirtschafter vor Ort zu kommen.

Auch vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine wird immer deutlicher, dass mit produktiven landwirtschaftlichen Flächen sparsam umzugehen ist. Dieser Grundsatz ist bei folgenden Vorhaben unsere Leitlinie:

Die bayerische Kompensationsverordnung bietet weitreichende Möglichkeiten für einen flächenschonenden Ausgleich unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft, insbesondere kann durch multifunktionale Flächennutzung die Inanspruchnahme hochproduktiver landwirtschaftlicher Flächen vermieden werden. Bei der anstehenden Evaluierung werden wir Verbesserungen in diesem Sinne prüfen.

Beim Aufbau des bayerischen Biotopverbundes werden bereits jetzt geschützte Flächen, wie Natura 2000-Gebiete, Ausgleichsflächen und fachlich und rechtlich geeignete Umweltleistungen wie z.B. durch Agrarumweltmaßnahmen extensivierte Flächen des Vertragsnaturschutzes und des KULAP, soweit fachlich geeignet, einbezogen, um auch die Bemühungen der Landwirte anzuerkennen. Mit dem Klimawandel geht eine Zunahme von Wetterextremen und Naturkatastrophen verbunden mit z. B. Trockenheit und Dürre einher. Daher ist künftig in Teilen Bayerns mit einem erhöhten Bewässerungsbedarf landwirtschaftlicher Kulturen zu rechnen.

Der Hauptfokus muss auf der weiteren Stärkung einer trockenheitsangepassten Form der Landwirtschaft liegen. Technische Bewässerung kann nur punktuell oder gebietsweise eine Lösung insbesondere für Obst, Gemüse, Weinbau oder für Sonderkulturen darstellen. Als verlässlicher Partner der Landwirtschaft fördern wir die Erstellung von nachhaltigen, überbetrieblichen und großräumigen Bewässerungskonzepten und beginnen mit dem Aufbau der Infrastruktur.

Weiterentwicklung der Agrarwissenschaften am Standort Weihenstephan

Die Agrarwissenschaften sind von zentraler Bedeutung für die bayerische Agrarwirtschaft. Die immer komplexer werdenden Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion bedürfen einer intensiven wissenschaftlichen Befassung und des Transfers der Erkenntnisse in die Praxis. In Bayern gut ausgebildete Nachwuchskräfte sind zudem entscheidend für eine erfolgreiche Entwicklung der Land- und Agrarwirtschaft.

Die bereits angestoßene Weiterentwicklung des Standorts Weihenstephan im Lichte der aktuellen Herausforderungen ist von hoher Bedeutung für das Agrarland Bayern. Hier liegen in der noch engeren Vernetzung zwischen der Technischen Universität München (TUM), der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) und der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) herausragende Potentiale.

1. Ziel ist es, gemeinsam mit TUM, HSWT und LfL einen europaweit einzigartigen integrierten Agrarcampus Weihenstephan zu formen, an dem Forschung, Lehre und Transfer hochschulartübergreifend erbracht werden und der dazu die individuellen Stärken zu einem agrarsystemwissenschaftlichen Gesamtansatz vereint.

2. Die zuständigen Ministerien werden beauftragt, den vereinbarten Weiterentwicklungsprozess weiter voranzutreiben und entsprechende Gespräche zu führen. Unter Beachtung der verfassungsrechtlich verankerten Wissenschafts- und Lehrfreiheit ist dabei besonderes Augenmerk auf die für eine Systemwissenschaft notwendigen Lehrstühle und Lehrinhalte an der TUM zu legen.

3. Ein mit externen Stakeholdern besetztes Gremium wird sich unter Einbeziehung des Bauernverbandes mit den Ergebnissen eines von TUM, HSWT und LfL erstellten „Mappings“ auseinandersetzen und ein Konzept mit konkreten Maßnahmen vorschlagen.

Gläserner Demonstrations- und Forschungsstall

Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, zwischen den immer höheren Erwartungen der Gesellschaft an Tierwohl und Klimaschutz einerseits und dem tatsächlich Realisierbarem eine Brücke zur Landwirtschaft zu schlagen. Die Landwirtschaft soll wieder in die Mitte der Gesellschaft gerückt und das gegenseitige Verständnis zwischen der allgemeinen Bevölkerung und Landwirtinnen und Landwirten gestärkt werden. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird daher beauftragt, ein Konzept zur Errichtung eines „gläsernen“ Demonstrations- und Forschungsstalls auf dem Gelände der Bayerischen Staatsgüter in Grub umzusetzen.

 

 

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