Politikzurück

(GZ-21-2022)
gz landespolitik
GZ-Plus-Mitgliedschaft

► Kommunaler Finanzausgleich 2023:

 

Neuerliches Spitzenergebnis

Obwohl die Haushaltslage des Freistaats weiter höchst angespannt ist, konnten sich Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände bei ihren Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich 2023 auf ein neues deutliches Spitzenergebnis einigen. Insgesamt stellt der Freistaat Bayern im kommenden Jahr rund 11,3 Mrd. Euro für seine Kommunen zur Verfügung. Damit wird das Vorjahresergebnis von 10,6 Mrd. Euro deutlich übertroffen.

Nach den Worten von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bleibt der Freistaat „sicherer Anker für seine Kommunen“: Der kommunale Finanzausgleich 2023 schaffe Stabilität, notwendige Planungssicherheit und einen zusätzlichen Schub für wichtige Zukunftsinvestitionen. Dennoch stünden sowohl der Staatshaushalt als auch die kommunalen Haushalte weiterhin krisenbedingt unter sehr hohem Druck, betonte Füracker. Daher appelliere der Freistaat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden an den Bund, dass auch dieser seiner Verantwortung gerecht wird und einen substanziellen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen leistet. „So sind beispielsweise ein weiterer Ausgleich für die Mehraufwendungen von Staat und Kommunen für Asylbewerber und Geflüchtete aus der Ukraine sowie ein Schutzschirm für die kommunalen Stadtwerke zur Absicherung der kommunalen Energieversorgung notwendig.“

Von einem „äußerst schlagkräftigen kommunalen Finanzausgleich“ sprach Kommunalminister Joachim Herrmann. Angesichts der gravierenden, mit dem Ukraine-Krieg verbundenen Unsicherheiten, dürfe das Ergebnis „durchaus erneut als Beweis gelten, dass die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen Kommunen treue Partner sind und die Zusammenarbeit auch in diesen aktuell schwierigen Zeiten verlässlich funktioniert“.

Neuer Höchststand bei Schlüsselzuweisungen

Unter anderem umfasst der kommunale Finanzausgleich 4,3 Mrd. Euro an Schlüsselzuweisungen – ein neuer Höchststand und eine Steigerung um 6,7 Prozent gegenüber dem vergangenen Jahr. Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2023 auf dem Vorjahresniveau von 120 Mio. Euro fortgeführt. Diese dienen der zielgenauen Unterstützung von besonders finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden.

Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis werden im Jahr 2023 auf dem hohen Niveau von 850 Mio. Euro fortgeführt.

Die Zuweisungen an die Bezirke betragen wie im Vorjahr 706,5 Mio. Euro. 2023 profitieren die Bezirke darüber hinaus von der Gewerbesteuerkompensation, die der Freistaat den Gemeinden im vergangenen Jahr nochmals gewährt hat. Diese wird 2023 in die Bemessungsgrundlage der Bezirksumlage einbezogen und stabilisiert damit die Umlagegrundlagen. Davon profitieren auch die Landkreise bei der Kreisumlage.

Schwerpunkt kommunale Investitionen

Der Schwerpunkt wurde dieses Jahr erneut bei den kommunalen Investitionen gesetzt. Für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, steht wie im Vorjahr gut eine Milliarde Euro zur Verfügung. Gleichzeitig verbleiben die Mittel für die Krankenhausfinanzierung (643 Mio. Euro) und die Investitionspauschale (446 Mio. Euro) auf dem hohen Vorjahresniveau.

Für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen stehen im kommenden Jahr Mittel in Höhe von 150 Mio. Euro bereit. Dies bedeutet eine Anhebung des Haushaltsansatzes um rund 60 Mio. Euro bzw. 66 Prozent. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2023 insgesamt 115 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können über den regulären Etat (85 Mio. Euro) hinaus weitere 30 Mio. Euro an die Gemeinden verteilt werden.

„Wir konnten einen tragfähigen Kompromiss erzielen“, stellte Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände, fest. „Positiv hervorzuheben ist, dass die Schlüsselzuweisungen deutlich ansteigen. Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung kommunaler Haushalte in Zeiten steigender Ausgabeverpflichtungen. Außerdem ist es gelungen, die Förderung für den Bau von Schulen und Kindertagesstätten auf hohem Niveau zu erhalten. Trotz dieses Ergebnisses stehen die Kommunen wegen der absehbaren Kostensteigerungen vor schwierigen Haushaltsberatungen.“

Außergewöhnliche Umstände

Für Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, ist das Ergebnis „den außergewöhnlichen Umständen geschuldet“ und könne nur deshalb unter Berücksichtigung der erforderlichen Solidarität vom Bayerischen Gemeindetag mitgetragen werden.

Sorge vor kommenden Rückgängen

„Staat und Kommunen eint die Freude über die heuer noch aufgewachsenen Steuereinnahmen“, hob Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags, hervor. „Die Verhandlungen über deren Verteilung waren aber schon deutlich geprägt von der Sorge vor kommenden Rückgängen. Unter diesen Voraussetzungen haben wir das Ergebnis mitgetragen.“

„Da die Bezirke überwiegend über Umlagen finanziert werden, begrüßen wir die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen“, erklärte Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags. Dies stärke die Finanzen der Umlagezahler und auch die Umlagegrundlagen der Bezirke für 2024. Dennoch blickt Löffler mit Sorge in die nahe Zukunft:

„Auch wenn die Umlagegrundlagen 2023 noch relativ stabil sind, werden die Bezirke in den kommenden Jahren höhere staatliche Zuweisungen benötigen. Nur so können sie ihre Aufgaben in der sozialen Daseinsvorsorge weiterhin erfüllen, ohne die Umlagezahler zu überfordern. Denn eines ist klar:

Auch in schwierigen Zeiten brauchen Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen unsere Unterstützung und dürfen nicht hinten runterfallen.“ 

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung