ugrunde lag ein entsprechender Bericht der Staatsregierung, den der Bayerische Ministerrat jetzt dem Landtag vorgelegt hat. Demzufolge schlägt die Staatsregierung die Bildung eines neuen Stimmkreises in der Landeshauptstadt München vor. Ansonsten seien weder in Oberbayern noch in anderen Regierungsbezirken weitergehende Änderungen bei der Stimmkreiseinteilung notwendig. Durch gesetzliche Vorgabe ist die Staatsregierung verpflichtet, 36 Monate nach einer Landtagswahl über Entwicklung und Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen zu berichten.
Landeswahlgesetz
Vorschläge zur Veränderung der Zahl der auf die Wahlkreise bzw. Regierungsbezirke entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung aufgrund veränderter Einwohnerzahlen müssen in dem Bericht enthalten sein. Die Änderung der Mandatsverteilung zwischen den Wahlkreisen sowie Änderungen im Zuschnitt der Stimmkreise müssen im Landeswahlgesetz verankert werden. Darüber entscheidet der Landtag im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens.
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