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(GZ-18-2016)
gz landespolitik
Landtagswahl 2018:
 
Neue Stimmkreiseinteilung wegen veränderter Einwohnerzahlen
 
Staatsregierung legt Landtag Stimmkreisbericht vor

Aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen in Oberbayern muss nach den geltenden rechtlichen Vorgaben bei der nächsten Landtagswahl in 2018 die Zahl der zu wählenden Abgeordneten im größten Regierungsbezirk von 60 auf 61 erhöht werden. Hingegen reduziert sich im Regierungsbezirk Unterfranken entsprechend seinem Bevölkerungsanteil die Zahl der Abgeordnetensitze von 20 auf 19. Dies sind die wesentlichen Änderungen, über die Innenminister Joachim Herrmann nach Anhörung der Landtagsfraktionen und der Landesverbände der im Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien jüngst informierte.

ugrunde lag ein entsprechender Bericht der Staatsregierung, den der Bayerische Ministerrat jetzt dem Landtag vorgelegt hat. Demzufolge schlägt die Staatsregierung die Bildung eines neuen Stimmkreises in der Landeshauptstadt München vor. Ansonsten seien weder in Oberbayern noch in anderen Regierungsbezirken weitergehende Änderungen bei der Stimmkreiseinteilung notwendig.
Durch gesetzliche Vorgabe ist die Staatsregierung verpflichtet, 36 Monate nach einer Landtagswahl über Entwicklung und Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen zu berichten.

Landeswahlgesetz

Vorschläge zur Veränderung der Zahl der auf die Wahlkreise bzw. Regierungsbezirke entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung aufgrund veränderter Einwohnerzahlen müssen in dem Bericht enthalten sein. Die Änderung der Mandatsverteilung zwischen den Wahlkreisen sowie Änderungen im Zuschnitt der Stimmkreise müssen im Landeswahlgesetz verankert werden. Darüber entscheidet der Landtag im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens.

RM

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