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(GZ-18-2016)
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Bayerisches Feuerwehrrecht:
 
Feuerwehren fit für die Zukunft machen
 
Innenminister Joachim Herrmann plant Änderung des Feuerwehrgesetzes

Das Bayerische Feuerwehrrecht soll an die geänderten gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dies hat die Staatsregierung auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann jüngst beschlossen. Dazu legte der Minister dem Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der u.a. auch die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen, die Entlastung der Kreisbrandräte sowie Möglichkeiten der Inklusion vorsieht. Des weiteren sollen die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig gemacht werden.


Laut Herrmann leisten derzeit ca. 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, wobei mehr als 310.000 ehrenamtlich tätig seien. Ohne diese Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrecht erhalten. Deshalb bräuchten die Freiwilligen Feuerwehren unbedingt ausreichenden Nachwuchs. Zur Realisierung schaffe man daher für die Gemeinden die Möglichkeit, mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig Heranwachsende an die kommunalen Feuerwehren heranzuführen. Dort würden sie altersgerecht mit den Tätigkeiten der Feuerwehr vertraut gemacht.

Zusammenarbeit

Darüber hinaus will der Innenminister auch die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwesen weiter fördern. In diesem Sinne werde die Gesetzesnovelle die Möglichkeiten kommunaler Kooperation erweitern, um so Synergieeffekte beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst besser zu nutzen. Zudem sei auch Inklusion für die Feuerwehr ein wichtiges Thema, erklärte Herrmann. Denn auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen könnten in Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Dienste leisten, etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Weiterhin könnten künftig bei Bedarf sog. Fach-Kreisbrandinspektoren die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen Fachaufgaben unterstützen und entlasten.

Know-How der Älteren

Schließlich soll der aktive Feuerwehrdienst nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Denn das „Know-how“ der älteren Feuerwehrler aus jahrzehntelanger Praxis sei unschätzbar, betonte Herrmann. Dieses ungeheure Potenzial müsse man nutzen. Mit unserem neuen Feuerwehrrecht machen wir unsere Freiwilligen Feuerwehren fit für die Zukunft“, erklärte der Minister abschließend.

Deutliches Zeichen

Die Verbände haben jetzt die Gelegenheit, zu den Änderungen im Feuerwehrgesetz Stellung zu nehmen. Der Vorsitzende des Bayerischen Feuerwehrverbands, Alfons Weinzierl, forderte seitens der Politik ein deutliches Zeichen für die Feuerwehr. Es müsse Übungsbetriebe am Wochenende und in Ferienzeiten sowie Ausbildungen am jeweiligen Standort und E-Learning-Möglichkeiten geben. Johann Eitzenberger vom Feuerwehrverband in Oberbayern verlangte mehr Unterstützung vom Freistaat. Darüber hinaus benötige man dringend mehr Aktive in den örtlichen Feuerwehren.

RM

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