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(GZ-23-2022)
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► Bayerisches Kabinett:

 

Bürokratieabbau und Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden“, forderte Bayerns Finanzminister Albert Füracker nach einer Kabinettssitzung in München. Die Erbschaftsteuer dürfe nicht dazu benutzt werden, dass Kinder das Eigenheim der Eltern verkaufen müssen, nur weil sie sich die erhobene Steuer nicht leisten können, argumentierte der Staatsminister. Die gesetzlichen Vorschriften zur Erbschaftsteuer sind bundesgesetzlich geregelt. Änderungen müssen deshalb vom Bundestag und der Ländermehrheit beschlossen werden.

Konkret müssen aus seiner Sicht die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer endlich angehoben werden. Dies gelte grundsätzlich, aber gerade auch aufgrund der stark unterschiedlichen Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland. Seit vielen Jahren kämpfe Bayern für eine Erhöhung und Regionalisierung der Erbschaftsteuer-Freibeträge, um zielgerichtet agieren zu können. Die aktuell geltenden Freibeträge seien seit 2009 nicht mehr angepasst worden und hätten dadurch ihre Entlastungswirkung in erheblichem Umfang verloren. „Die Erbschaftsteuer steht in voller Höhe den Ländern zu – daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können!“, betonte Füracker.

Negative Konsequenzen durch massive Preisentwicklung

„Die teils massive Grundstückspreisentwicklung zieht auch negative Konsequenzen für den Mietwohnungsmarkt nach sich, denn sie stellt Erben von Wohngrundstücken vor finanzielle Schwierigkeiten“, machte der Minister deutlich. Höhere Freibeträge seien jetzt ein einfaches Mittel, um alle Betroffenen schnell zu entlasten und wichtiger als die Debatte über neue Bewertungskriterien. „Ich habe mich bereits direkt an Bundesfinanzminister Lindner gewandt und gefordert, diese erforderlichen Entlastungen endlich anzupacken“, so Füracker. Leider lehne der Bund dies nach wie vor ab und verkenne den dringenden Handlungsbedarf. „Wir werden uns jedoch weiter vehement für eine Reform der Erbschaftsteuer auf Bundesebene einsetzen. Bayern bleibt dran!“, unterstrich Füracker.

Freibeträge seit 13 Jahren unverändert

Die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten seit 13 Jahren unverändert. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation ist bereits unabhängig von den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen bei der Grundstücksbewertung ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr nun in zahlreichen Städten und Gemeinden noch einmal zusätzlich.

Substanzielle Verbesserungen beim Bürgergeld

Mit Blick auf den Kompromiss von Union und Ampel-Koalition über die Details des Bürgergelds erklärte Sozialministerin Ulrike Scharf, man habe gegenüber dem ursprünglichen Entwurf substanzielle Verbesserungen und eindeutige Korrekturen erreicht. Als zentrale Punkte nannte sie die deutliche Reduzierung des sogenannten Schonvermögens und dass Sanktionen nun wieder von Beginn an in Kraft gesetzt werden könnten. In diesen Kernforderungen habe sich die Union durchgesetzt, betonte die Ministerin.

Das bayerische Kabinett beschloss darüber hinaus eine Bundesratsinitiative für Bürokratieabbau bei öffentlichen Aufträgen. Seit 28 Jahren sind die Schwellenwerte für europaweite Auftragsvergaben nahezu unverändert und deshalb aus Sicht der Staatsregierung dringend reformbedürftig, weil nicht mehr sachgerecht und praxistauglich. Die kräftige Verteuerung insbesondere von Bauleistungen in den vergangenen Jahren sowie der aktuelle Inflationsschub sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in einem komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssen. Deshalb fordert Bayern eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte für europaweite Auftragsvergaben.

Weniger Vergabeverfahren auf europäischer Ebene

Künftig müssten hierdurch deutlich weniger Vergabeverfahren auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten sowohl auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber als auch auf Seiten der oftmals mittelständischen Auftragnehmer würden deutlich reduziert. Vor allem mit Blick auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren tausenden kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen würde dies zu erheblichen Erleichterungen führen, teilt die Staatsregierung mit.

Die Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der Europäischen Union nach dem Internationalen Beschaffungsübereinkommen, dem Government Procurement Agreement (GPA). Bauleistungen müssen demnach schon ab einem Auftragswert von 5,382 Mio. Euro europaweit ausgeschrieben werden, andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge bereits ab einem Volumen von 215.000 Euro. Eine Regelung zum Inflationsausgleich sei hier nicht vorgesehen, was angesichts der derzeitigen Hochinflation eine gravierende Lücke darstellt, die dringend geschlossen werden muss.

Mit der Bundesratsinitiative will Bayern den Bund außerdem auffordern, sich auf europäischer Ebene für einen eigenen, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen einzusetzen. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählen in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen.

DK

 

 

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