Wie viel Förderung durch den Freistaat für die Unterstützung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ausbezahlt werden kann, war bislang durch die De-minimis-Regelung gedeckelt. So mussten bisher in Bayern mögliche Zuschüsse regelmäßig gekappt werden. Nachdem die EU-Kommission eine bundesweiten Rahmenregelung genehmigt hat, fällt jetzt eine entscheidende Begrenzung weg. Den neu entstanden Spielraum nutzt der Freistaat dort, wo die Wirkung für die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse am größten ist: bei der Förderung zur Bündelung des Holzangebots. Auf die Bündelung entfielen bislang rund 50 Prozent des Gesamtfördervolumens von rund fünf bis acht Millionen Euro pro Jahr. Die Aufhebung des Förderlimits entlastet die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse spürbar und schafft mehr Freiraum.
Viele der 700.000 bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind in Selbsthilfereinrichtungen wie etwa Waldbauernvereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften organisiert. Diese helfen ihnen, die Strukturnachteile von kleinem und oftmals zersplittertem Waldbesitz auszugleichen. Sie bündeln und koordinieren beispielsweise für ihre Mitglieder die Vermarktung von Holz, kümmern sich um den gemeinsamen Kauf von Forstpflanzen und bieten ihren Mitgliedern von Fortbildungsveranstaltungen bis hin zur Waldpflege ein breites Dienstleistungsportfolio an. Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse erfüllen eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die aktuellen Herausforderungen für Wald und Forstwirtschaft zu bewältigen. Ohne diese Einrichtungen wäre für viele Waldbesitzer eine nachhaltige Bewirtschaftung und ein klimagerechter Umbau ihrer Wälder kaum möglich. Sie sind wichtige Partner des Freistaats, um das in der Regierungserklärung von Forstministerin Michaela Kaniber ausgegebene Ziel zu erreichen, nämlich der gemeinsame Aufbau klimastabiler Zukunftswälder.
Weitere Informationen: www.waldbesitzer-portal.bayern.de/foerderung
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