(GZ-3-2023) |
► Staatsminister Füracker: |
Für schlüssige Gesamtkonzepte |
Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat sich erneut für eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ausgesprochen. „Er hoffe, dass möglichst noch in diesem Jahr eine neue Föderalismuskommission einberufen werde, sagte er der Zeitung „Welt“. Das Gremium könnte dann sowohl die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Land als auch den Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern neu regeln.
Albert Füracker. Bild: Eleana Hegerich
Füracker zufolge wird die bereits angekündigte Klage Bayerns gegen den Finanzkraftausgleich noch im ersten Halbjahr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Mit der Klage erhofft sich der Freistaat unter anderem Klarheit in der Frage, wie viel seiner Einnahmen er an andere Bundesländer abgeben muss. Nach Berechnungen des bayerischen Finanzministeriums hatte Bayern im vergangenen Jahr fast zehn Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich der Länder und damit erneut weit mehr als die Hälfte eingezahlt.
Gegen verpflichtende Bargeld-Obergrenze
Ablehnend steht Füracker der geplanten EU-Einführung einer verpflichtenden Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro gegenüber. „Bargeld ist geprägte Freiheit: Es ist schnell, direkt und greifbar, schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen weiter die Wahlfreiheit haben, wie sie bezahlen möchten. Die Regelungswut der EU nimmt immer absurdere Züge an“, machte der Finanzminister deutlich.
Vermutlich sei eine Bargeld-Obergrenze nur der erste Schritt und damit der Einstieg in eine schleichende Abschaffung des Bargelds, so Füracker. Vor allem für Privatpersonen würden sich dabei künftig Schwierigkeiten ergeben, wie zum Beispiel beim sicheren Abwickeln eines privaten Gebrauchtwagenverkaufs. Für den Minister steht außer Frage: „Der Staat muss zielgerichtet gegen Geldwäsche vorgehen. Die bestehenden Instrumente nach dem Geldwäschegesetz müssen entschieden durchgesetzt und die Kooperation der Ermittlungsbehörden weiter intensiviert werden. Digitales Bezahlen verhindert aber nicht zwingend oder automatisch kriminelles Handeln. Gerade die zunehmende Cyberkriminalität zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten für kriminelles Handeln gänzlich ohne Bargeld sind.“
Darüber hinaus rief Füracker dazu auf, Unternehmen bei Klima-Investitionen endlich aktiv zu unterstützen. Das Steuerrecht könne hier wichtige Anreize schaffen und die Investitionskraft der hiesigen Wirtschaft stärken. Die USA, so der Minister, seien hier Vorreiter: Mit dem „Inflation Reduction Act“ förderten sie ihre Wirtschaft mittels Steuervorteilen bei Investitionen in erneuerbare Energien bereits massiv.
„Die Ampel jedoch unterstützt unsere Unternehmen beim klimaneutralen Umbau kaum – insbesondere die im Koalitionsvertrag angekündigte ‚Superabschreibung‘ für Investitionen in den Klimaschutz lässt weiter auf sich warten. Es darf nicht sein, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hier immer weiter ins Hintertreffen gerät. Wir müssen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen Investitionen fürs Klima aktiv anschieben und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sichern“, betonte Füracker.
Belohnung für energetische Gebäudeertüchtigung
Wenn Unternehmen ihre Gebäude energetisch ertüchtigen, sollten sie diese Investition stets sofort als Betriebsausgabe abziehen können. Zusätzlich würden verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in den Klimaschutz den Unternehmen mehr Liquidität verschaffen und so den notwendigen Umbau der Wirtschaft vorantreiben. „Darüber hinaus brauchen wir eine umfassende Unternehmenssteuerreform. „Der Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch Bayern darf im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen – der Bund muss das endlich aktiv angehen“, forderte Füracker.
DK
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