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(GZ-3-2023)
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Startschuss für „Wohnbau-Booster Bayern“

Die Bayerische Staatsregierung leitet das Jahr 2023 mit einem „Wohnbau-Booster für Bayern“ ein. Unter anderem sollen mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung für den Wohnungsbau in Stadt- und Ortskernen zusätzliche Anreize für den Bau von Mietwohnungen geschaffen werden.

Bauminister Christian Bernreiter. Bild: stmb atelier krammer
Bauminister Christian Bernreiter. Bild: stmb atelier krammer

Die Rahmenbedingungen für den Bau neuer und kostengünstiger Wohnungen sind schwierig. Hohe Kosten und unsichere Förderung auf Bundesebene haben private Wohnungsbauunternehmen allein in Bayern zur Streichung von 2.000 Wohnungen veranlasst, die 2023 hätten gebaut werden sollen. Mit breit angelegten Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene soll der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gegengesteuert werden, wie Bauminister Christian Bernreiter nach der Sitzung des Ministerrats ausführte. Die Maßnahmen sind zunächst auf zwei Jahre angelegt. Bei Bedarf soll nachgesteuert werden.

Zuschüsse und Anreize

Konkret wird der staatliche Zuschuss von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter im Mietwohnungsbau erhöht. Objektabhängige Darlehen mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent können von 25 auf durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau verdoppelt werden. Zudem gibt es Anreize für längere Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren, eine Verlängerung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bis 2030 und für Kommunen die Erhöhung des Zuschusses von Maßnahmen im Bestand von 30 auf 40 Prozent. Neben der verbilligten Abgabe von geeigneten staatlichen Grundstücken im Erbbaurecht an staatliche Wohnungsbaugesellschaften soll geprüft werden, ob und wie bei fehlendem Staatsbedarf die verbilligte Abgabe auch an Kommunen erfolgen kann, die sozialen Mietwohnungsbau betreiben.

Wenn Bauherren im Ortskern leerstehende Gebäude sanieren, soll eine Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung greifen. Auch ist eine Ausweitung der Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau vorgesehen. „Für künftige Projekte in einem schwieriger werdenden Markt“ plant das Kabinett für 2025 die Erhöhung des 500 Mio. Euro umfassenden Eigenkapitals der staatlichen BayernHeim um 250 Millionen Euro.

Konsequente Maßnahmen

Gleichzeitig muss Bernreiter zufolge auch der Bund nachziehen und konsequente Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ergreifen. „Bayern legt mit dem Wohnbau-Booster vor, der Bund muss hier ebenso nachlegen. Das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr wird sonst auch in diesem Jahr wieder deutlich verfehlt“, warnte der Minister.

Von der Bundesregierung forderte er die Schaffung zusätzlicher Investitionsanreize für den Wohnungsneubau (dauerhafte Einführung einer degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubau; Steuerbegünstigung für selbstgenutztes Wohneigentum; Länderöffnungsklausel bei Grunderwerbsteuer; Regionalisierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer), die Sicherheit und Erhöhung von KfW-Förderung, mehr Möglichkeiten bei der Baulandmobilisierung (Befreiung von Bebauungsplan nicht nur im angespannten Wohnungsmarkt, sondern mit Zustimmung der Kommunen überall in Bayern), weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht, u.a. den Ausbau des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens und Baurecht auf Zeit. Überdies müssten die Sicherheit für private Vermieter und die Wiedereinführung des Baukindergelds für Familien (15.000 Euro pro Kind über 10 Jahre bei Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro) im Fokus stehen.

Bundesratsinitiative

Der Freistaat, so Bernreiter, werde die Forderungen gegenüber der Bundesregierung in Form einer Bundesratsinitiative an den Bund adressieren. Auch der Bund müsse Verantwortung für neuen und kostengünstigen Wohnraum übernehmen, „denn Wohnen ist heute mehr denn je eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit“.

„Die vorgesehene Verdoppelung des objektabhängigen Darlehens auf nun durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau ist wichtig, korrigiert aber nur einen Fehlgriff aus der letzten Fortschreibung der Wohnraumförderbedingungen und stellt den Zustand vor 2022 wieder her. Um den massiven Zinsanstieg kompensieren zu können, reicht diese Maßnahme leider nicht aus“, kommentierte der Bayerische Städtetag den „Wohnbau-Booster“.

Die nun angekündigte Erhöhung des allgemeinen Zuschusses auf 600 Euro sei zu begrüßen und entspreche einer langjährig vom Bayerischen Städtetag erhobenen Forderung. Einen echten Schub könne die Verlängerung des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms bis zum Jahr 2030 und die damit einhergehende Erhöhung des Zuschusses auf nun 40 Prozent geben. „Als kritische Randnotiz muss allerdings zum wiederholten Mal erwähnt werden, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften nicht Adressaten dieser Förderung sein können“, betonte der Kommunalverband.

Auch hinter weiteren, angekündigten Maßnahmen stünden aktuell noch Fragezeichen: Eine verbilligte Abgabe staatlicher Grundstücke auch an Kommunen und deren Wohnungsbaugesellschaften wäre ein wichtiger Baustein für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen. Allerdings stimmten die Erfahrungen der vergangenen Jahre, auch was die Bereitstellung von staatlichen Grundstücken an die eigene BayernHeim angeht, nicht optimistisch, stellte der Bayerische Städtetag fest.

DK

 

 

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