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(GZ-5-2023)
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► Pflege- und Wohnqualitätsgesetz:

 

Heimaufsicht-Regeln werden reformiert

Um das Gesundheitssystem zu verbessern, will die Bayerische Staatsregierung bis zur Sommerpause die gesetzliche Grundlage für Pflege- und Behindertenheime im Freistaat modernisieren. Wie der Vorsitzende des Gesundheits- und Pflegeausschusses im Landtag, Bernhard Seidenath, im Anschluss an eine Sachverständigenanhörung zur geplanten Reform des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes mitteilte, solle innerhalb weniger Wochen ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Aktuell sind die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen- Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten für die Aufsicht über die Einrichtungen zuständig. Vor dem Hintergrund 96 bestehender Heimaufsichtsbehörden in Bayern, betonte Alexander Schraml vom Verband Kommunale Altenpflege Bayern, dass einheitliche Kontrollmaßstäbe so nicht möglich seien und die Kontrolle deshalb auf die sieben Bezirksregierungen verlagert werden sollten.

Zusammenarbeit der FQA

Aus Sicht von Jürgen Auer vom Lebenshilfe-Landesverband Bayern müssten die FQA zumindest bei Behinderteneinrichtungen landkreis- und städteübergreifend zusammenarbeiten, weil den Prüfern oftmals die Kompetenz hierfür fehle. Es sei nach wie vor richtig, dass die Kontrolle auf Landkreisebene stattfinde, da man näher am Geschehen sei, entgegnete Klaus Schulenburg vom Bayerischen Landkreistag, wies gleichzeitig aber auch auf den dramatischen Personalmangel hin. Für die FQA habe der Freistaat den Kommunen 71 Vollzeitstellen versprochen, jedoch verzeichne man bislang nur 31.

Misstrauenskultur

Nach Auffassung von Wilfried Mück vom Caritas-Landesverband und Siegfried Benker von der Münchenstift GmbH, die in der Landeshauptstadt 13 Heime betreibt, sei es unmöglich, Qualität in die Einrichtungen hineinzuprüfen. Die Misstrauenskultur gegenüber der stationären Langzeitpflege ist Benker zufolge enorm, weshalb man darauf achten müsse, auf diese Weise nicht noch mehr Pflegekräfte aus dem Beruf zu vertreiben.

„Die derzeitigen Regeln für die Heimaufsicht bringen nur mehr Papierkram, aber zu wenig Schutz der Menschen in der Pflege“, kritisierte Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege. Durch die Sachverständigenanhörung im Landtag sieht sich die SPD in ihrer Kritik bestätigt und erneuert daher ihre Forderungen für eine Reform: mehr Unabhängigkeit, bessere Kontrollen, ein konsequenteres Durchgreifen bei Missständen und eine verbesserte Kooperation aller zuständigen Stellen.

Praxisferne Qualitätskontrolle

„Auch wenn in den meisten Einrichtungen gute Pflege engagiert geleistet wird, zeigt sich, dass die Qualitätskontrolle durch die Heimaufsicht vielfach nicht geeignet funktioniert. Die bisherigen Regelungen sind oft praxisfern und haben teils schlimme Mängel nicht erkennen und abstellen können. Im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen muss der Schutz jedoch jederzeit zuverlässig funktionieren“, unterstrich Waldmann. Die erschreckenden Missstände in Schliersee und in Augsburg hätten nicht nur die Gesundheit von Menschen gefährdet, sondern sogar Leben gekostet. Solche Skandale dürfe es in Zukunft nicht noch einmal geben. Die Staatsregierung habe monatelang nur zugesehen und keine wirksamen Maßnahmen ergriffen. Die Heimaufsicht müsse im Falle gravierender Missstände schnell und konsequent durchgreifen und auch bereit sein, Pflegeheime zu schließen, wenn das Leben von Menschen in Gefahr ist.

„Wichtig ist es auch, sehr genau hinzuschauen und zu unterscheiden, ob es um Pflege im Bereich Altenhilfe oder um Eingliederungshilfe vom Menschen mit einer Behinderung geht. Denn Menschen mit Behinderung und ältere Menschen mit Pflegebedarf haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse und müssen demgemäß auch rechtlich unterschiedlich betrachtet werden. Das gilt vor allem auch im Hinblick auf das Thema Wohnen“, stellte Doris Rauscher, Vorsitzende des Sozialausschusses, fest.

Lebensqualität und Selbstbestimmung

Die Expertinnen und Experten hätten sehr deutlich gemacht, dass in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen der Schwerpunkt der Überprüfung auf die Lebensqualität, die Teilhabemöglichkeiten und die Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen gelegt werden muss. Pflege spiele in diesen Wohnformen zwar auch eine wichtige Rolle, im Vordergrund stünden jedoch die Teilhabeziele von Menschen mit Behinderungen. Diese müssten handlungsleitend sein.

DK

 

 

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