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(GZ-6-2023)
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► Expertenanhörung im Bayerischen Landtag:

 

Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes

Die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes stand auf der Agenda einer Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag. Der Bayerische Ministerrat hatte nach durchgeführter Verbandsanhörung Mitte Dezember den Entwurf zur Gesetzesänderung im zweiten Durchgang beschlossen.

Bei der Reform des Denkmalschutzgesetzes geht es darum, einerseits die Denkmäler und Bodendenkmäler in Bayern bestmöglich zu schützen und andererseits vorhandene Energiepotenziale künftig noch stärker zu nützen. So sollen Raubgrabungen verhindert werden, indem ein Schatzregal eingeführt und ein generelles Verbot für Sondengeher auf eingetragenen Bodendenkmälern verhängt wird.

Darüber hinaus sollen mehr Möglichkeiten eröffnet werden, um künftig auch in und auf Denkmälern Solar- und Geothermieanlagen errichten zu können. Auch der Bau von Windkraftanlagen soll erleichtert werden. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese nur noch in der Nähe von besonders landschaftsprägenden Denkmälern und Ensembles ein Erlaubnisverfahren durchlaufen müssen.

Die meisten der Sachverständigen aus Archäologie, Architektur und Denkmalpflege, die in den Ausschuss geladen waren, sahen in dem Gesetzentwurf einen guten Ansatz. Dennoch diskutierten sie mit den Abgeordneten Verbesserungs- und Änderungsvorschläge zu etlichen Aspekten. Professor Andreas Hild von der TU München sprach sich klar für die Veränderung von Denkmälern aus. Anhand der bereits öfter ausgetauschten Plexiglasplatten des Münchner Olympiadaches machte er den Unterschied zwischen Erscheinung und Substanz deutlich.

Das im Gesetzentwurf festgehaltene Verursacherprinzip, wonach derjenige, der die Rettung von archäologischen Funden veranlasst, die Kosten für die wissenschaftlichen Untersuchungen, die Bergung sowie die Dokumentation der Funde tragen muss, wurde größtenteils begrüßt - allerdings nur, soweit ihm das zuzumuten ist. Bei der Zumutbarkeit waren sich die Experten uneinig.

Vertragliche Regelungen

Dr. Till Kemper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sprach sich dafür aus, die Einzelheiten in einem Vertrag zu regeln, wie dies in anderen Bundesländern gehandhabt werde. Der Archäologe Harald Krause, Leiter des Museums Erding, warnte dagegen vor massiven Ungerechtigkeiten im Vollzug. Investoren mit Gewinnabsicht könnten bei Bauvorhaben Kosten für Ausgrabungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, während dies bei privaten Bauvorhaben nicht möglich sei. Krause sieht hier Handlungsbedarf für die Staatsregierung, worauf der Ausschussvorsitzende Robert Brannekämper (CSU) eine Verringerung der Zumutbarkeitsgrenze von 15 Prozent der Investitionssumme auf acht Prozent vorschlug.

Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorsitzender des Arbeitskreises Denkmalpflege bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Professorin Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, verwiesen wiederum auf die generelle Notwendigkeit, bei Baudenkmälern regenerative Energien nutzen zu können.

Allerdings dürften Baudenkmäler weder optisch noch substanziell unter entsprechenden baulichen Maßnahmen leiden. „Wenn man heute Photovoltaikanlagen auf einem Dach sieht, die aussehen wie die Zahnspangen von Pubertierenden, dann kann das kein Weg für ein Denkmal sein“, betonte Haack. Versierte Fachleute wie „Energieberater für Baudenkmale“ oder Architekten und Stadtplaner verpflichtend einzubinden, sei an dieser Stelle unverzichtbar.

Laut Vorsitzendem Brannekämper hat die Diskussion viele Gesichtspunkte zutage gefördert, die bei der nächsten Ausschuss-Sitzung Mitte April als Grundlage für Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf dienen können. Die Anregung, den Denkmalschutz aktiver im gesamtgesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern, fand allgemeine Zustimmung.

DK

 

 

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