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(GZ-6-2023)
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► Umweltausschuss im Bayerischen Landtag:

 

Trink- und Grundwasserschutz mit Augenmaß

Mit drei Änderungsanträgen zum Landesentwicklungsprogramm, die im Umweltausschuss beschlossen wurden, bekennt sich die CSU-Fraktion weiterhin dazu, Wasserschutz und Wasserversorgung auf höchstem Niveau sicherzustellen.

Konkret wird in den drei Änderungsanträgen klargestellt, dass Grundwasser insbesondere der Trinkwasserversorgung dient, Tiefengrundwasser besonders geschont wird und durch Wasserschutzgebiete oder Vorranggebiete geschützte Trinkwasservorkommen für die zukünftige Nutzung erhalten bleiben sollen. Laut Fraktion wurden die Änderungsanträge erforderlich, um Trinkwasserschutz mit dem Umbau der Energieversorgung in Einklang zu bringen.

Wenige Tage zuvor hatten die Landtags-Grünen mit einem Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung den Schutz des Grundwassers eingefordert. Es könne nicht sein, dass kommerzielle Wasserabfüller mit öffentlichen Versorgern gleichgestellt und sogar Wasserschutzgebiete angetastet werden. Weiter verlangten die Grünen ein Verbot der kommerziellen Entnahme in Regionen mit überwiegend sinkendem Grundwasserpegel. Tiefengrundwasser solle nur noch in speziellen Ausnahmefällen gewerblich genutzt werden dürfen.

Verläßlicher Schutz

„Die Versuche der Opposition, hier Unsicherheiten beim Lebenselixier Wasser zu schüren, sind unlauter“, stellte dazu der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Eric Beißwenger, fest. Wir als CSU-Fraktion schützen seit jeher verlässlich die lebenswichtige Ressource Wasser. Das ist vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels notwendiger denn je. Mit den heute behandelten Änderungsanträgen ermöglichen wir gleichzeitig den wichtigen Interessensausgleich für das Gelingen der Energiewende.“

Spielräume erweitern!

Angesichts des weiter gestiegenen Drucks auf den Wohnungsmarkt benötigen die Kommunen aus Sicht der bayerischen Staatsregierung größere und vor allem flexiblere Handlungsspielräume bei der Mobilisierung von Wohnbauland. Auch hier müsse der Bundesgesetzgeber nachlegen. Der Freistaat fordert insbesondere, die durch das Baulandmobilisierungsgesetz geschaffene erleichterte Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 3 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeinde künftig für alle Kommunen einzuführen.

Damit die Kommunen Bauland zügig bereitstellen können, sei die Bauleitplanung weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Staatsregierung appelliert deshalb an den Bund, unter anderem das zum 31. Dezember 2022 ausgelaufene beschleunigte Bebauungsplanverfahren in Ortsrandlagen nach § 13b BauGB mit Schwerpunkt auf dem Bau von Mehrfamilienhäusern zu verlängern. Außerdem soll das vereinfachte Bebauungsplanverfahren auch für die Aufhebung von Bauleitplänen zur Verfügung gestellt werden.

Zudem würde ein Wohnbaurecht auf Zeit helfen, das „Horten“ von wertvollem Wohnbauland zu Spekulationszwecken zu verhindern. Der Freistaat fordert den Bund deshalb auf, die bestehenden Bedingungs- bzw. Befristungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch für die zulässige Art der baulichen Nutzung zu erweitern und so den Kommunen neben dem in der Praxis kaum angewandten und klageanfälligen Baugebot ein anreizbasiertes Wohnbaurecht auf Zeit zur Verfügung zu stellen.

Mit dem von der letzten Bundesregierung erfolgreich gestarteten Baukindergeld wurde rund einer halben Million Familien in Deutschland dabei geholfen, Eigentumswohnungen oder Häuser zu kaufen oder zu bauen. Deshalb verlangt der Freistaat ein neues Baukindergeld 2 mit insgesamt 15.000 Euro staatlichem Zuschuss pro Kind in zehn Jahren. Das Baukindergeld soll Familien bis zu einem Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro gewährt werden.

DK

 

 

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