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(GZ-9-2023)
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Wohnbau-Booster Bayern:

 

Neue Zinskonditionen der BayernLabo

 

Mit den staatlichen Förderprogrammen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) unterstützt der Freistaat Bauherren beim Bau, Erwerb und der Modernisierung von Wohnraum. Angesichts steigender Preise im Bausektor hat Bauminister Christian Bernreiter mit dem Wohnbau-Booster Bayern und dem Bayern-Darlehen zwei starke Programme auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau in Bayern weiter anzukurbeln. Diese umfassen auch bessere Zinskonditionen im Bayerischen Modernisierungsprogramm für Mietwohnraum und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für Eigenwohnraum. Die aktuellen Konditionen sind nun unter www.bayernlabo.de zu finden, ab sofort können auch entsprechende Anträge gestellt werden.

Bauminister Christian Bernreiter betont, wie wichtig es angesichts aktueller Herausforderungen im Wohnungsbau ist, hier für Stabilität zu sorgen:

„Wir lassen die Menschen und die Baubranche nicht alleine und unterstützen sie weiterhin bestmöglich. Mit unserem Wohnbau-Booster Bayern entwickeln wir die bayerischen Wohnraumförderprogramme weiter, um den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen noch besser zu fördern.

Außerdem greifen wir Häuslebauern unter die Arme und entwickeln das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zu einem Bayern-Darlehen weiter. Wer zum Beispiel ein bestehendes Haus kauft und so durch die Bestandsnutzung zum Flächensparen beiträgt, profitiert aktuell bei zehnjähriger Laufzeit von einem Zinssatz von nur 1,65 Prozent.Anträge können ab sofort gestellt werden.“

Mit dem Bayerischen Modernisierungsprogramm fördert der Freistaat Modernisierungen von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeplätzen in Pflegeeinrichtungen mit zinsgünstigen Kapitalmarktdarlehen. Dabei können sowohl energetische Maßnahmen als auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren gefördert werden. Im Rahmen des Wohnbau-Boosters hat die Staatsregierung die Förderung nochmal verbessert: Der allgemeine Zuschuss wird von 200 auf 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht, zusätzlich wird der Zinssatz beim Darlehen um 2 Prozent gesenkt. Zum Antrag beraten die Bezirksregierungen sowie die Landeshauptstadt München und die Städte Nürnberg und Augsburg.

Einkommensgrenzen

Das Bayern-Darlehen können alle Haushalte erhalten, die in Bayern ein Familienheim zur Selbstnutzung durch Neubau, Änderung oder Erweiterung schaffen oder erwerben und die die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung einhalten. Zum Beispiel beträgt die Einkommensgrenze für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern 56.500 Euro und entspricht damit ungefähr einem Jahresbruttoeinkommen von 81.000 Euro. Es werden drei Laufzeiten angeboten: 10, 15 und 30 Jahre. Der Zinssatz wird um 1,5 (beim Neubau; Ersterwerb) bzw. 2 Prozentpunkte (beim Erwerb bestehender Immobilien) gegenüber dem Marktzins vergünstigt. Bei einer Darlehenssumme von 150.000 Euro können sich Darlehensnehmer so über 10 Jahre zum Beispiel 30.000 Euro sparen. Die neue Regelung soll zunächst bis Ende 2025 gelten.

 

 

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