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(GZ-14-2023 - 20. Juli)
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► Bundesverfassungsgericht:

 

Stopp für Habecks Heizungsgesetz

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Klage des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann statt, wonach die Abgeordneten nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich mit der Gesetzesvorlage zu beschäftigen. Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die Entscheidung. Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger spricht von „fehlender politischer Einsicht der Ampel“.

Nach Aiwangers Worten „muss das Heizungsgesetz jetzt von der Ampel zurückgezogen und eingestampft werden wie damals die verfehlte Gasumlage. Die Auswirkungen auf das Eigentum der Bürger ist unkalkulierbar, Millionen von Häusern werden plötzlich entwertet und zu einem unbezahlbaren Sanierungsfall für die Besitzer. Die politisch verursachten Milliardenkosten werden zum Problem auch für den Staatshaushalt, wenn wie versprochen die Kosten massiv mit Steuergeld bezuschusst werden sollen.“

Viele neue Ölheizungen

Allein die Debatte um das missglückte Heizungsgesetz hat Aiwanger zufolge bisher dazu geführt, dass aktuell so viele neue Ölheizungen eingebaut werden, wie schon lange nicht mehr und Wärmepumpen heute teilweise 10.000 Euro teurer sind als vor der Heizungsdebatte. Gehe man vernünftig und mit weniger staatlichem Zwang an die Sache heran, erreiche man mit weniger Geld einen größeren Nutzen für die Umwelt. Dazu fehle aber der Ampel die politische Einsicht, so der Minister. Das geplante Durchpeitschen derart weitreichender Entscheidungen ohne vernünftige Einbindung der Öffentlichkeit und des Parlaments zeige auch das mangelnde Demokratieverständnis der Ampel. Aiwanger empfiehlt ihr dringend, „das Gesetz endgültig zu stoppen, da ja auch auf europäischer Ebene Vorgaben für Gebäude diskutiert werden, die sich auf die deutsche Gesetzgebung auswirken werden“.

Nachbesserungsbedarf

Auf Nachbesserungen dringt dagegen der Deutsche Städte- und Gemeindebund. „Die Anhörungen standen unter enormem Zeitdruck. Viele Details sind noch nicht ausreichend geklärt, etwa ob auch die Kommunen gefördert werden oder wie die Förderung insgesamt dauerhaft aussehen soll“, äußerte sich Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Zudem sei nicht klar, was mit den Gasnetzen, die möglicherweise nicht mehr gebraucht werden, geschehen soll und welche Förderung es für die enormen Investitionen für Fern- und Nahwärmenetze geben wird. Offen sei auch, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme vorgesehen sei, damit die Kosten solide kalkuliert werden könnten.

Nach GEG-Verabschiedung kommt ein Reparaturgesetz

Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing geht das GEG mit der Absage an eine schnelle Sondersitzung in die Verlängerung bis in den September. Zugleich habe die Koalition die Ausschussbeschlussfassung bestätigt und damit deutlich gemacht, dass sie nicht in neue inhaltliche Beratungen einsteigen will. Damit sei zu erwarten, dass es im Herbst nach der Verabschiedung des GEG in der vorliegenden Form auch ein erstes Reparaturgesetz im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Wärmeplanungsgesetzes geben wird, das mit dem Entschließungsantrag bereits in Aussicht gestellt wird.

BVerfGE stärkt Parlament

Aus Liebings Sicht hat das Bundesverfassungsgericht die Parlamentsrechte und die Beteiligungsrechte einzelner Abgeordneter gestärkt. „Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verdichtet und verkürzt haben. Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden.“

Unvertretbar kurze Vorbereitungszeit

Teilweise hätten sich die Verbändebeteiligungen eher auf Stunden oder wenige Tage beschränkt. Die Vorbereitungszeit für die GEG-Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie sei auch für eingeladene Experten „unvertretbar knapp“ gewesen. „Hier erwarten wir eine deutliche Korrektur von Bundestag und Bundesregierung, für gegenseitige Fairness und für mehr Sorgfalt und Qualität in der Gesetzgebung“, stellte Liebing klar.

Etikettenschwindel statt Technologieoffenheit

Auch der KPV-Bundesvorsitzende und Haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, sieht Nachbesserungsbedarf: „Das Gesetz über die Wärmeplanung der Kommunen soll erst im Herbst kommen, obwohl es als Voraussetzung für das Gesetz zum Heizungsaustausch gedacht war. Denn erst, wenn die Wärmeplanung vor Ort steht, haben die Bürgerinnen und Bürger eine Wahl zwischen dem Anschluss an das Netz oder einer individuellen Lösung – sei es eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine Gasheizung, die später beispielsweise mit grünem Wasserstoff betrieben werden kann. Wie viel Technologieoffenheit das Gesetz aber wirklich zulässt, ist immer noch nicht klar. Ich befürchte einen Etikettenschwindel.“

Verzahnung von kommunaler Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar kein Beinbruch mit Blick auf ein Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1.1.2024. Allerdings zeigt sich hier ganz klar: Immer kürzere Beratungs- und Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsverfahren sind der falsche Weg“, unterstrich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Wichtig bleibe, dass kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz miteinander verzahnt werden.

„Hier sind wir auf einem guten Weg. Die bereits beschlossene flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, verschafft den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Die in den vergangenen Wochen erreichten Änderungen des Gesetzes geben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungssicherheit und verhindern Fehlinvestitionen.“

DK

 

 

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