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(GZ-17-2023 - 14. September)
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► Scharf zu neuer Förderrichtlinie beim Ganztagesausbau:

 

Flexible Förderung

 

„Wir unterstützen die Kommunen finanziell bei der Schaffung der notwendigen 130.000 Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern“, versicherte Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf. Sie habe sich zur Förderung beim Ganztagsausbau für pragmatische und flexible Wege zugunsten der Kommunen eingesetzt.

Auch bei der Gewinnung von Fachkräften habe die Bayerische Staatsregierung „die Segel richtig gesetzt“. Aktuell sind 114.000 Menschen in bayerischen Kindertageseinrichtungen tätig – das sind fast 80 Prozent mehr als 2011. Zudem hat Scharf ein neues Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auf den Weg gebracht um zusätzliches Personal zu qualifizieren.

Sämtliche Angebote der Betreuung für Grundschulkinder in Bayern sind grundsätzlich förderfähig – verlängerte Mittagsbetreuung, offener und gebundener Ganztag und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie Horte und Häuser für Kinder.

Die Kommunen entscheiden, welches Angebot vor Ort entstehen oder ausgebaut werden soll. Neben der „Grundförderung“ wird jeder zusätzlich geschaffene Platz für Kinder im Grundschulalter mit einer Pauschale in Höhe von 4.500 Euro oder 6.000 Euro gefördert, abhängig von der Art des Angebots.

www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-436

 

 

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