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(GZ-17-2023 - 14. September)
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► Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes:

 

Bayerischer Rahmenvertrag geschlossen

Bayerische Bezirke, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Leistungserbringer einigen sich nach intensiven Verhandlungen

 

Nach mehr als drei Jahren Verhandlungszeit haben die bayerischen Bezirke als Kostenträger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer den bayerischen Rahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unterzeichnet. Als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e. V. mitgewirkt. Mit dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen an die neue Gesetzgebung angepasst. Er regelt grundsätzlich, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden, wie die dafür notwendigen Kosten abgerechnet werden und welche Pflichten die sogenannten Leistungserbringer, also die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, zu erfüllen haben.

Die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Diakoniepräsidentin Dr. Sabine Weingärtner, zeigte sich zufrieden und betont: „Wir haben die Weichen für die Zukunft der Behindertenhilfe hin zu mehr Personenzentrierung, individueller Leistungsgestaltung und besseren Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gestellt.“

Mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Der Rahmenvertrag ermögliche mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die individuelle Gestaltung von Leistungen, so Bezirketagspräsident Franz Löffler: „Die bayerischen Bezirke sind froh, dass es nun nach Jahren intensiver Verhandlungen über den Rahmenvertrag zu einer Einigung gekommen ist, die diesen Namen auch verdient. Mit dem geschlossenen Kompromiss ist es gelungen, die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in die Zukunft zu führen und individueller auszugestalten.“

„Der neue Rahmenvertrag ermöglicht den Einrichtungen und Diensten weiterhin eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung unter strukturell und wirtschaftlich angemessenen Bedingungen“, ergänzt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Kai A. Kasri.

Zeitgemäße Weiterentwicklung

Der Geschäftsführer der LAG Selbsthilfe Bayern, Thomas Bannasch, ist mit dem Ergebnis ebenfalls zufrieden: „Nach intensiven und langen Verhandlungen sind wir froh, dass der neue Rahmenvertrag jetzt zu einem erfolgreichen Ende gekommen ist. Für die Zukunft müssen nun die darin enthaltenen Potenziale zur zeitgemäßen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfeleistungen auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention genutzt werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten müssen wir auch weiterhin das Ziel der uneingeschränkten selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Blick behalten.“

Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Neuregelung des Rahmenvertrags war nötig geworden, da sich mit der Einführung des BTHG zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die gesetzlichen Grundlagen für diese Teilhabeleistungen geändert hatten: flexiblere Angebote, individuelle Leistungsfeststellung und -erbringung und mehr Transparenz.

Mit dem bayerischen Rahmenvertrag wurde auch eine erste Rahmenleistungsvereinbarung (RLV) geschlossen. Sie regelt die konkrete Leistungserbringung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. „Die Werkstätten sind mit ihrem Angebot nun mehr auf die Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet, gerade auch, weil gleichzeitig Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf passgenauer begleitet werden können. Mit der oder dem Qualifizierungsbeauftragten für den allgemeinen Arbeitsmarkt findet sich zukünftig in jeder Werkstatt eine Fachkraft, die interessierte Menschen individuell unterstützt, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz und ein Auskommen zu finden“, so Weingärtner.

Löffler: Gute Regelungen im Sinne der Menschen

Weitere RLV für andere Arbeitsfelder werden folgen, erläutert Bezirketagspräsident Löffler und betont: „Wir wollen in Bayern gute Regelungen im Sinne der Menschen mit Behinderungen treffen. Deswegen ist es gut und richtig, im Vorfeld intensiv mit allen Beteiligten zu diskutieren.“

Finanzierung über die bayerischen Bezirke

In Bayern erhalten rund 150.000 Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Ausgaben belaufen sich dabei auf über 4,4 Milliarden Euro jährlich. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Landesverband Bayern, Landes-Caritasverband Bayern, Diakonisches Werk Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern, das Bayerische Rote Kreuz, Landesverband israelitischer Kultusgemeinden in Bayern) sowie der Lebenshilfe-Landesverband Bayern erbringen gemeinsam rund 85 Prozent der Leistungen der Eingliederungshilfe. Rund 15 Prozent werden von privaten (organisiert im bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und im Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe VDAB) und öffentlichen Einrichtungsträgern erbracht. Finanziert werden diese Leistungen über die bayerischen Bezirke.

 

 

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