Dafür dürfen die im überragenden öffentlichen Interesse handelnden Kommunen künftig zum Beispiel eigene Energieerzeugungsanlagen bauen und betreiben. Die Kommunen sollen ermutigt werden, mehr Geld in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stecken und so CO2 zu vermeiden. Auch können durch gezielte Fördermaßnahmen die Privatinvestitionen in die ökologisch korrekte Energieversorgung angeregt werden, um kommunale Energieziele und Energiesparmaßnahmen leichter zu erreichen.
Energiekosteneinsparungen
Neben der damit verbundenen Verbesserung der innerörtlichen Lebens- und Umweltqualität sollen dadurch auch Energiekosteneinsparungen möglich werden. Gleichzeitig könnten die Kommunen über den Bau und Betrieb eigener Anlagen Arbeitsplätze schaffen, Einnahmen durch den Verkauf von regenerativem Strom und Nahwärme generieren und damit Mehreinnahmen für den öffentlichen Haushalt erwirtschaften. Gleichzeitig eröffnet die regionale/lokale Unabhängigkeit ein Mehr an Versorgungssicherheit und ein Weniger bei internationalen Energiepreissteigerungen.
Berechtigte Interessen kleinerer Unternehmen berücksichtigen
Wichtig dabei ist, dass die Gemeinden dafür sorgen, dass bei verbundenen Tätigkeiten wie der Energie- und Wasserversorgung der Bevölkerung die berechtigten Interessen kleinerer Unternehmen, insbesondere des Handwerks, berücksichtigt werden. So soll verhindert werden, dass ein kommunales Unternehmen kleine, selbständige Betriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie wirtschaftlich schädigt oder übernimmt. Entscheidend wird für die Kommunen sein, in diesem Sinne durch Einbindung der Öffentlichkeit vor Ort Vertrauen zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen und Projekten zu beteiligen. Das Handlungsspektrum der Kommunen in Sachen Bürgerbeteiligung, energetischer Technologie- und Innovationsförderung ist durch die neue Rechtslage wesentlich erweitert worden und gibt den bayerischen Kommunen die notwendigen rechtlichen Instrumente an die Hand. Sie gelten als mit der Strom-, Wärme-, Gas- und Wasser-Versorgung verbundene Tätigkeiten. Ab sofort dürfen kommunale Unternehmen Photovoltaikanlagen bauen und betreiben und Ladeeinrichtungen für Elektroautos ebenso installieren wie den Einbau von Wasserleckageüberwachungssystemen hinter dem Hausanschluss in der Kundenanlage von Gebäuden vornehmen. Solche Gewerke seitens der Kommune sind nun zulässig, denn sie dienen in erster Linie vor allem der Energiewende und dem Klimaschutz und nicht der Gewinnerzielung.
Synergieeffekte nutzen
Zudem ist künftig auch eine überkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Wasser möglich, so dass sich Erfahrungen teilen und Ressourcen schonen lassen.
Detlef Fischer, Hauptgeschäftsführer des VBEW - Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V., begrüßt die für die Energie- und Mobilitätswende positiven Veränderungen in der bayerischen Gemeindeverordnung, die die Bayerische Staatsregierung mit dieser wegweisenden Initiative in die Wege geleitet hat. „Wir empfehlen den kommunalen Versorgern, gerne in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk, regen Gebrauch von diesen neuen Möglichkeiten zu machen. Die Kunden verlangen nach Lösungen aus einer Hand und nur wenn alle personellen und technischen Ressourcen gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden, besteht überhaupt eine Chance, die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen“, so Fischer wörtlich.
Insbesondere die Modernisierung des Artikel 87 der Bayerischen Gemeindeordnung gesteht den Kommunen also vor Ort eine deutlich aktivere Rolle bei der Zielerreichung der Energiewende zu. Die kommunale Hoheit über die Energie- und Wasserversorgung bringt nicht nur einen ökologischen Gewinn, sondern auch ökonomische und soziale Vorteile für die Bevölkerung. Und natürlich stärkt sie die Vorreiterposition Bayerns im Bereich erneuerbare Energien.
JK
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