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(GZ-18-2023 - 28. September)
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► „Bremsklotz der Energie- und Wärmewende“:

 

Bundestag verabschiedet umstrittenes Heizungsgesetz

 

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das seit Monaten diskutierte „Heizungsgesetz“ verabschiedet. Zuvor bereits hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für Ende September vorgesehen ist, schließen sich die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Beratungspflicht

Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Außerdem sind Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz- und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen worden. Dagegen wurden die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen.

Erneut bezeichnete Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger das Heizungsgesetz als „Bremsklotz der Energie- und Wärmewende“. Es sei kleinteilig, überbürokratisch sowie dirigistisch und daher nicht praxistauglich. Mit den umfangreichen Sanierungsanforderungen und der mittlerweile enormen Verteuerung aller Heizungstechnologien werde die Heizwende für die meisten Bürger und den Steuerzahler unbezahlbar. Nach wie vor liege kein ausgearbeitetes und vernünftiges Förderkonzept vor. In Zeiten knapper Staatskassen würden ohne Sinn und Verstand hunderte Milliarden an staatlichem Fördergeld nötig oder viele Hausbesitzer in den Ruin getrieben. Daher müsse das GEG unverzüglich gestoppt werden, forderte Aiwanger.

Erhebliche Verunsicherung

„Durch das unkoordinierte Verfahren und die öffentlichen Streitereien der Ampel-Koalition hat die Bundesregierung bei Bürgern und bei Unternehmen für erhebliche Verunsicherung gesorgt und Vertrauen zerstört“, fuhr der Minister fort. „Statt den Umstieg auf Erneuerbare Energien voranzubringen, hat die Bundesregierung das Gegenteil erreicht. Durch die Verunsicherungen beim Heizungsgesetz zur Zukunft der fossilen Heizungen hat sie sogar den Ausbau von Wärmepumpen in den vergangenen Monaten zum Erliegen gebracht und treibt Bürger dazu, noch schnell die bestehenden fossilen Heizungssysteme zu erneuern. Das ist ein Schildbürgerstreich und nutzt dem Klimaschutz nichts.“ Anstatt durch kleinteiliges Ordnungsrecht in technische Prozesse einzugreifen, sollte die Bundesregierung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft besser Anreize durch eine geeignete Förderung schaffen.

Aiwanger abschließend: „Ohne eine rechtssichere Kenntnis zu den Modernisierungsoptionen und Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen wird kein Energieberater und kein Heizungsbauer seinen Kunden eine Empfehlung zum Umbau der Heizung geben. Durch die Unklarheit bei der Förderkulisse wird das Heizungsgesetz zum Totengräber der Energiewende im Gebäudebereich und bringt dringend benötigte Renovierungsarbeiten zum Stillstand. Die Bundesregierung muss diese Hängepartie endlich beenden. Die Verantwortlichkeit für den Stopp der Energiewende liegt in Berlin.“

Massive Vorwürfe der Union

Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, antwortete für die Unionsfraktion mit massiven Vorwürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe den Auftrag gegeben, „dieses Gesetz nicht einfach zu beschließen“, sondern vorher zu beraten. Das nicht zu tun, sei nicht nur eine „Missachtung des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts, es ist vor allem eine Respektlosigkeit gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, dass hier ordentlich beraten wird“. Dobrindt monierte, dass das Heizungsgesetz in der abschließenden Fassung wenig CO2 einspare, wegen unzureichender Förderung aber viele Menschen überfordere.

Als „ein Desaster mit Ansage“ bezeichnete Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU sowie haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das vieldiskutierte Heizungsgesetz. „Das Chaos um das Heizungsgesetz zeigt: Mit rigiden Verboten erreicht man vor allem eines – nämlich weniger Klimaschutz. Das beweist die jüngste Absatzstatistik des Branchenverbandes der Heizungsindustrie deutlich“, betonte Haase.

So stieg der Absatz an Wärmeerzeugern im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 44 Prozent. Treiber dieses Absatzhochs mit rund 65 Prozent waren Öl- und Gasheizungen. „Diese Vorzieheffekte zeigen deutlich, dass die Menschen die Klimapolitik der Ampel-Regierung nicht mittragen. Statt das Gesetz nach der Sommerpause in den Ausschüssen vernünftig zu beraten und Verbesserungen einzuarbeiten, hält die Ampel stur an ihrem Zeitplan fest und hat das höchst umstrittene Werk bei der erstbesten Gelegenheit verabschiedet.“

DK

 

 

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