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(GZ-19-2023 - 12. Oktober)
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► Bayerischer Ministerrat:

 

Bezahlbarer Wohnraum dringend gesucht

 

Bayern fordert den Bund in einer Bundesratsinitiative auf, ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem Kommunen und Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei der Bereitstellung von Wohnraum für Beschäftigte in der Pflege unterstützt werden. Denn auf dem angespannten Wohnungsmarkt hätten Pflegekräfte vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten oft wenig Chancen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dies gelte im Besonderen für Teilzeitbeschäftigte oder aus dem Ausland zugezogene Pflegekräfte, aber auch für Pflegekräfte, die eine Familie gründen wollen, verlautete aus dem Bayerischen Ministerrat.

Ein neues Förderprogramm für die Schaffung von Wohnraum speziell für Pflegepersonal könnte die Situation am Wohnungsmarkt für Pflegekräfte verbessern und dadurch die Attraktivität dieses Berufs auch im Vergleich zu anderen Berufen steigern. Die dauerhafte Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum schaffe auch die erforderliche Planungssicherheit bei den Pflegekräften, am jeweiligen Wohnort bleiben zu können. Mit einem Förderanreiz für die Schaffung von zielgruppenspezifischem, bezahlbarem Wohnraum würden nicht nur Pflegekräfte wirkungsvoll unterstützt. Die Schaffung von bedarfsgerechtem, bezahlbarem Wohnraum trage auch wesentlich dazu bei, mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Pflege (zurück) zu gewinnen und so dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken.

„Pakt für die Pflege“

Die Bundesregierung wird zu einem „Pakt für die Pflege“ aufgefordert, der weitere wesentliche Instrumente zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs enthält. Dazu zählen die Verbesserung der Einkommen etwa durch Steuerfreiheit von Gehaltsbestandteilen sowie verlässliche Arbeits- und Erholungszeiten.

Darüber hinaus drängt der Freistaat den Bund auf neue Regelungen bei der Ausweisung kleiner Baugebiete. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stünden ganze Einheimischenmodelle in manchen Kommunen faktisch vor dem Aus. Bauherren und potenzielle Mieter sähen sich mit teils jahrelangen Verzögerungen konfrontiert.

Sehr überraschend habe das Gericht den §13b des Baugesetzbuches für europarechtswidrig erklärt, da er keinen Umweltbericht vorsieht, hieß es. Gerade in Bayern sei die Regelung ein kommunalpolitisches Erfolgsmodell gewesen. Konkret wurde damit auf die längsten Verfahrensschritte in der Bauleitplanung verzichtet, was erhebliche Beschleunigungseffekte zur Folge hatte. Die Regelung ermöglichte es gerade kleineren und mittleren Gemeinden in ländlichen Regionen, schnell begrenzte Flächen am Ortsrand zu überplanen und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Laut Ministerrat kommt das Urteil gerade jetzt zur Unzeit und verunsichert Kommunen, Bauherren, Mieter und Investoren, die oftmals schon ihre Wohnbauinvestitionen getätigt haben und mit dem Bau beginnen wollten. Da die Bayerische Staatsregierung sich gleichermaßen für den Abbau von Bürokratie und die Schaffung von neuem Wohnraum einsetze und dabei eng an der Seite der Kommunen stehe, beschloss der Ministerrat eine Bundesratsinitiative, um zügig einen Ersatz für die Regelung des §13b BauGB zu schaffen.

Ziel ist es, den Kommunen ein bürgernahes und rechtssicheres Werkzeug für die Ausweisung von Wohnbaugebieten an die Hand zu geben, das auf langwierige Verfahren wie doppelte Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichtet. Die Begrenzung des Plangebiets auf einen Hektar überbaubarer Fläche sei auch vor dem Hintergrund des Flächensparens vertretbar – die Regelung solle weiterhin nur anwendbar sein, wenn eine weitere Innenentwicklung nicht möglich ist.

DK

 

 

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