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(GZ-20-2023 - 26. Oktober)
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► Wärmeplanungsgesetz im Bundestag:

 

Spielraum für Kommunen

 

Der Bundestag hat in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – WPG) beraten. Damit bekommt die Wärmewende laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing endlich ihr Fundament. Künftig gelte der sinnvolle Grundsatz: Erst die Wärmepläne und Netze, dann die Heizungen.

Bürgerinnen und Bürger können am Wärmeplan ihrer Kommune ablesen, ob in ihrer Straße ein Anschluss ans Fernwärmenetz kommen soll, das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt oder das Gasnetz auf grüne Gase wie Wasserstoff umgerüstet werden soll. „Sie bekommen Klarheit und Transparenz, welche klimaneutralen Wärmeversorgungsoptionen vor ihrer Haustür entstehen sollen“, so Liebing.

Ehrgeizige Ziele

Damit die kommunalen Wärmepläne keine Papiertiger bleiben, sondern auch entsprechende Milliardeninvestitionen der Stadtwerke in den Ausbau ihrer Netze und Anlagen folgen können, müssen die Abgeordneten das Gesetz aus Sicht des VKU noch verbessern. Beispiel Fernwärme: Die Ziele bleiben mit 30 Prozent klimaneutraler Wärme bis 2030 in jedem Netz und 80 Prozent bis 2040 sehr ehrgeizig. Gleichzeitig soll auch der Ausbau mit jährlich 100.000 neuen Anschlüssen erfolgen. Der Anteil der Fernwärme, die eine Alternative zur Wärmepumpe und h2-ready-Heizung darstellt, könnte bis 2045 von 14 auf 40 bis 45 Prozent aller Haushalte hochgeschraubt werden. „Doch der Entwurf der Bundesregierung droht, mit restriktiven Vorgaben und ausbleibender Förderung den Ausbau der Fernwärme empfindlich zu behindern“, erklärte der Hauptgeschäftsführer.

Verbesserungsvorschläge

Für den Ausbau der Fernwärme macht der VKU folgende Verbesserungsvorschläge:

  1. Ausbau der Wärmenetze mit 3 Milliarden Euro pro Jahr bis 2035 finanzieren.
  2. Fördermittel zum Heizungsaustausch effizient einsetzen.
  3. Fernwärme im WPG zu überragendem öffentlichen Interesse erklären.
  4. Alle erneuerbaren Energiequellen und unvermeidliche Abwärme vollständig nutzen
  5. Mindestvorgaben zum Anteil an erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme entschärfen.
  6. Pläne für neue Wärmenetze nicht durchkreuzen.

Mehr Bürokratie

Wie der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, erläuterte, „lassen sich die Klimaziele ohne Fortschritte bei der Wärmewende nicht erreichen. Das wissen auch die Verantwortlichen in den Kommunen. Die überwiegende Mehrheit der Kommunen hat sich bereits auf den Weg Richtung Klimaneutralität gemacht und teilweise sehr ehrgeizige Ziele formuliert. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen gibt es zudem bereits gesetzliche Regelungen zur Wärmeplanung. Die zusätzliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene führt bei den Verantwortlichen vor Ort zu einem Mehr an Bürokratie und Verunsicherung.“

Keine Detailvorgaben

Positiv sei, so Haase, dass der Bund keine Detailvorgaben macht, sondern den Kommunen Spielraum lässt, wie sie die Wärmeziele erreichen wollen. Dieser Spielraum sollte auch bei den Fristen zum Tragen kommen. Die starren Deadlines Mitte 2026 für Städte über 100.000 Einwohner und 2028 für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern drohten den schon jetzt hart geführten Konkurrenzkampf um Beratungsleistungen weiter zu verschärfen. Zudem hätten viele Kommunen mit einer sehr angespannten Haushaltslage und vielen unbesetzten Stellen in der Verwaltung zu kämpfen.

Investitionsschutz

Entscheidend sei, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht wird, der Weg dorthin hänge von den Gegebenheiten vor Ort ab. Unbedingt nachgebessert werden muss Haase zufolge bei den Anforderungen an Wärmenetze. „So darf die Regelung, dass neue Wärmenetze zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, nicht schon 2024 gelten, sondern muss aus Gründen des Investitionsschutzes für bereits geplante und im Bau befindliche Leitungen um einige Jahre nach hinten verlegt werden.“

DK

 

 

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