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(GZ-22-2023 - 23. November)
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► BVerfG-Urteil zur Schuldenbremse:

 

Ampel verstößt gegen Verfassung

 

Erfolgreiche Klage der Unionsfraktion: Die Übertragung einer aufgrund der Corona-Pandemie eingeräumten Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt auf das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ durch die Ampelregierung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Anlässlich der Urteilsverkündung stellte Bayerns Finanzminister Albert Füracker fest: „Das Urteil aus Karlsruhe ist klar, eindeutig und zeigt der Ampelregierung deutliche Grenzen auf: Die Bundesregierung hat mit ihrem Nachtragshaushalt gegen die Verfassung verstoßen! Zweckgebundene Kreditermächtigungen dürfen nicht frei für ideologiegetriebene Maßnahmen zweckentfremdet werden. Staatsausgaben in diverse kreditfinanzierte Sondervermögen zu verlagern und hierzu Kreditermächtigungen im großen Stil umzuwidmen, hebelt die Schuldenbremse aus. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis der Ampel nun eine unmissverständliche und eindeutige Quittung erteilt hat.“

Füracker zufolge steht die Ampelregierung jetzt selbstverschuldet vor einem erheblichen Haushaltsproblem. Die Entscheidung habe zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden könnten, müsse der Bundeshaushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren. Der volle Umfang der Auswirkungen der Entscheidungen sei derzeit noch nicht absehbar.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einer „gigantischen Klatsche“. Gegenüber der Mediengruppe Bayern erklärte er, die Regierung habe Milliarden genommen, die sie nicht hätte anrühren dürfen, um daraus ihre „links-grünen Luftschlösser“ zu finanzieren.

Josef Zellmeier, finanzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, betonte: „Klare Worte aus Karlsruhe – Haushaltstricks und übermäßige Verschuldung bleiben tabu. Das Ende der Bundesregierung dürfte eingeläutet sein, nachdem ihr das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Als CSU-Fraktion sehen wir unsere Politik der ausgeglichenen Haushalte bestätigt. Die Schuldenbremse ist Markenkern der Union. Wir werden sie weiterhin gegen linke und leistungsfeindliche Umverteilung schützen.“

DK

 

 

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