Politikzurück

(GZ-22-2023 - 23. November)
gz bundespolitik
GZ-Plus-Mitgliedschaft

► Herbst-Justizministerkonferenz 2023:

 

Erfolgreiche bayerische Initiativen

 

Als erneut „wichtige rechtspolitische Ideenschmiede“ hat sich nach Auffassung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, zugleich Sprecher der unionsgeführten Länder, die jüngste Justizministerkonferenz in Berlin erwiesen. Im Zentrum standen der Kampf gegen Hass und Hetze, Maßnahmen gegen Jugendgewalt und die Herausforderungen der Digitalisierung.

Die Justizministerinnen und -minister befassten sich insbesondere mit dem Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und der Welt. Der Botschafter des Staates Israel, Ron Prosor, und der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, waren am Rande der Konferenz zu Gast. Einstimmig verurteilten die Minister die Gewalttaten des antisemitischen Terrors der Hamas gegen Israel und sendeten mittels einer Resolution ein klares Signal, dass antisemitische Straftaten in Deutschland konsequent verfolgt werden.

Reformvorschläge aus dem Freistaat

Erneut brachte der Freistaat Bayern laut Eisenreich zahlreiche Reformvorschläge ein, die eine Mehrheit gefunden haben. So setzt sich die Justizministerkonferenz auf Initiative Bayerns für eine konsequente Strafverfolgung ein. Nach Jahren des Rückgangs nimmt die Gewaltkriminalität von Jugendlichen wieder zu, laut Polizeilicher Kriminalstatistik deutschlandweit im Jahr 2022 um 11,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2019, in Bayern um 17,1 Prozent.

Bundesjustizminister Buschmann wird darum gebeten, eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben und auf deren Grundlage zu prüfen, ob gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Eisenreich zufolge sollen durch Prävention einerseits und eine frühzeitige Intervention andererseits Straftaten im Leben junger Menschen vermieden werden. Ein großer Teil der schweren und wiederholten Taten werde durch eine kleine Gruppe von Intensivtätern und aus Gruppen heraus verübt. Jugendliche Intensivtäter müssten frühzeitig gestoppt werden.

„Keine Straftaten im Namen des Klimaschutzes!“ lautet eine weitere Forderung Eisenreichs. Zwar sei der Kampf gegen den Klimawandel ein existenzielles Thema für die Menschheit, jedoch könnten Straftaten im Namen des Klimaschutzes nicht hingenommen werden. Das Strafrecht biete grundsätzlich bereits ausreichende Möglichkeiten zur Ahndung von Straftaten bei Störaktionen.

Gleichzeitig ist auch der Schutz von Unbeteiligten, die zum Beispiel bei Störungen des Betriebs von Flughäfen oder der Behinderung von Rettungsfahrzeugen erheblich betroffen und gefährdet sein können, ein wichtiges Anliegen des bayerischen Justizministers: „Ein kleiner Teil der Letzten Generation gefährdet die Gesundheit und das Leben anderer Menschen. Hier ist in besonderem Maße eine klare und eindeutige Reaktion des Rechtsstaats notwendig, die dem Unrecht dieser Taten, die oft durch besondere Rücksichtslosigkeit geprägt sind, gerecht wird.“ Auf Initiative Bayerns und mit Unterstützung Baden-Württembergs sowie Brandenburgs, Berlins, Hessens und Schleswig-Holsteins fordert die Justizministerkonferenz den Bund auf, zu prüfen, ob die bestehenden Strafrahmen dem Unrecht in diesen Fällen gerecht werden.

Auf Initiative Bayerns und Hamburgs verlangt die Justizministerkonferenz zudem einen besseren Schutz vor heimlicher Überwachung von Personen durch Bluetooth-Tracker und Peilsender. Zuletzt waren Fälle bekannt geworden, in denen Stalker sogenannte AirTags einsetzten, um ihre Opfer auszuspionieren. Wie Eisenreich erläuterte, habe sich Bayern bereits erfolgreich für eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen eingesetzt. Tracker wie AirTags würden von den neuen Regelungen aber weiter nicht rechtssicher erfasst. Die Vorstellung, jederzeit beispielsweise durch den Ex-Partner aufgespürt werden zu können, könne gravierende seelische und körperliche Folgen bei Betroffenen auslösen.

Neue Gefahren durch KI

Kriminelle gehörten oftmals zu den Ersten, die neue technische Möglichkeiten für ihre Zwecke missbrauchen. Schon jetzt griffen sie zu generativer KI und setzten Deepfakes ein – täuschend echt wirkende Bilder, Stimmen oder Videos. Nach Eisenreichs Worten „stehen wir am Beginn eines neuen Zeitalters. Vieles ist noch gar nicht absehbar. Generative KI-Programme sind für jedermann verfügbar, immer leichter zu bedienen und von immer besserer Qualität. Das Strafrecht muss deshalb auf der Höhe der technologischen Entwicklungen sein.“ Auf Initiative Bayerns wird das Bundesjustizministerium ersucht, Klarheit über den rechtspolitischen Handlungsbedarf angesichts des technologischen Fortschritts zu schaffen.

Stichwort Melde- und Löschpflicht bei strafbaren Inhalten im Internet: Am 17. Februar 2024 erlangt das europäische Regelwerk für Internet-Plattformen umfassende Geltung – der Digital Services Act (DSA). Die Bundesregierung hat inzwischen einen Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vorgelegt, um den DSA in Deutschland umzusetzen. Danach soll das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vollständig aufgehoben werden.

Auf Initiative Bayerns wird Buschmann aufgefordert, den Entwurf dringend in zwei Punkten nachzubessern. Eisenreich zufolge bringt der DSA insgesamt Fortschritte im Kampf gegen Hasskriminalität. Beim Melden und Löschen strafbarer Inhalte drohten jedoch Schutzlücken, die der Bundesjustizminister so weit wie möglich beseitigen muss. Mit dem Krieg in Israel habe der Antisemitismus in Deutschland neuen gefährlichen Nährboden erhalten. Deshalb sei es höchste Zeit, die Plattformbetreiber noch stärker in die Pflicht zu nehmen.

„Mehr Rechtssicherheit bei der Modernisierung von urheberrechtlich geschützten Gebäuden“ lautet ein weiterer Appell. Nicht nur Gemälde oder Musikstücke, auch Bauwerke können urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei solchen „Werken der Baukunst“ drohen immer wieder rechtliche Streitigkeiten oder kostspielige Bauverzögerungen. Grund: Wer ein solches Gebäude umbauen möchte, muss zuvor die Zustimmung des Architekten oder von dessen Erben einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Architekten.

Laut Eisenreich dienen Häuser einem Gebrauchszweck und müssen wandelnden Bedürfnissen angepasst werden können. Deshalb hat die Justizministerkonferenz vor drei Jahren auf Initiative Bayerns eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingesetzt. In ihrem Abschlussbericht empfiehlt sie mehrere Änderungen im Urheberrecht, um mehr Rechtssicherheit bei der Modernisierung von urheberrechtlich geschützten Gebäuden zu schaffen. Änderungen zur Verwirklichung des Gebrauchszwecks sollen demnach in der Regel zulässig sein, rein ästhetische Änderungen dagegen nicht. Der Bundesjustizminister wird gebeten, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen.

DK

 

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung