„Es ist nicht nachvollziehbar, warum damit erneut eine Chance für den ländlichen Raum vergeben wird“, so der Präsident des Bayerischen Gemeindetags Dr. Uwe Brandl. „Ständige Lippenbekenntnisse für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land bringen den ländlichen Raum nicht weiter. Es ist an der Zeit, ein deutliches Zeichen dafür zu setzen, dass der Verfassungsgrundsatz auch mit Leben erfüllt wird. Gerade auch in Niederbayern gibt es infrastrukturell gut angebundene kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden, die geeignet wären, Sitz des Verwaltungsgerichts Niederbayern zu werden.“
„Der Bayerische Gemeindetag fordert die Staatsregierung auf, ihren eigenen Grundsätzen Rechnung zu tragen und geeignete kreisangehörige Gemeinden als Standort für das Verwaltungsgericht Niederbayern in Betracht zu ziehen. Dies wäre ein klares Signal, dass der Verfassungsgrundsatz für gleichwertige Arbeits- und Lebensverhältnisse in Stadt und Land ernst genommen wird. Und es wäre ein positives Zeichen für ganz Niederbayern“, so Dr. Uwe Brandl in einer Presseerklärung.
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