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(GZ-7-2024 - 28. März)
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► ORH-Jahresbericht 2024:

 

Tiefe Spuren im Staatshaushalt

 

Die aktuelle Haushaltspolitik der Staatsregierung gibt dem Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) Anlass zur Kritik. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Milliarden-Entnahmen aus der Rücklage sowie eine unzureichende Rückzahlung von Corona-Schulden. Insgesamt bestätigt der ORH-Jahresbericht dem Freistaat für das Haushaltsjahr 2022 erneut eine solide Haushaltsführung und damit eine verantwortungsvolle Aufgabenbewältigung in Krisenzeiten.

Die bereinigten Einnahmen stiegen 2022 um 3,6 auf 74,3 Mrd. Euro (+ 5,0 Prozent). Grund hierfür waren insbesondere die höheren Steuereinnahmen. Die bereinigten Ausgaben gingen um 0,4 auf 71,5 Mrd. Euro (- 0,6 Prozent) zurück. Dies war überwiegend auf die geringeren Ausgaben beim Sonderfonds Corona-Pandemie zurückzuführen.

Corona-Schulden ein Dorn im Auge

Vor allem die geplante Änderung der Tilgungsregelung beim Abbau der Corona-Schulden ist dem ORH ein Dorn im Auge. Der Haushaltsgesetzgeber hatte 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie entschieden, die für den Sonderfonds Corona-Pandemie neu aufgenommenen Schulden ab 2024 in 20 gleichbleibenden Jahresraten zurückzuführen. In dem nun dem Landtag zur Beratung vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 sind 770,9 Mio. Euro weniger zur Tilgung eingeplant als ursprünglich vorgesehen. „Aus Sicht des ORH sollten die haushaltsgesetzlichen Vorgaben zur Tilgung der coronabedingten Kredite aus den Jahren 2020 bis 2023 beibehalten und diese Schulden ab dem Jahr 2024 entsprechend abgebaut werden. Die Veranschlagung der fehlenden 770,9 Mio. Euro in einer Rücklage ‚Konjunkturvorsorge’ ist im Ergebnis zu unverbindlich“, erklärte Präsidentin Heidrun Piwernetz.

Verbesserungspotenziale

Verbesserungspotenzial sehen die Kassenprüfer auch bei der Einnahmenerzielung: So haben sie etwa bei der Besteuerung professioneller Social-Media-Akteure (sog. Influencer) erhebliche Ermittlungs- und Vollzugsdefizite festgestellt. Den Finanzämtern fehlten oft wichtige Daten zur Besteuerung von Influencern. Die Steuerverwaltung sollte alle Ermittlungsmöglichkeiten wie z. B. Auskunftsersuchen an Social-Media-Plattformen ausschöpfen.

Steuerausfallrisiko bei Kryptowährungen

Massive Defizite stellt der Bayerische Oberste Rechnungshof auch bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen fest und schätzt das Steuerausfallrisiko für Bayern vorsichtig auf jährlich 150 Mio. Euro. Jedes Jahr würden Kryptowährungen im Wert von mehreren Mrd. Euro in Deutschland gehandelt. Nur ein minimaler Anteil der daraus entstandenen Gewinne werde jedoch gegenüber dem Finanzamt erklärt.

Nachholbedarf bestehe zudem bei der Digitalisierung der Verwaltung, zumal die Staatsregierung sich das Ziel gesetzt habe, die Volldigitalisierung im Jahr 2025 zu erreichen. So habe sich die Transparenz im Zuwendungswesen seit Jahrzehnten nicht wesentlich verbessert. Eine valide Übersicht zum eingesetzten Mittelvolumen bei Förderungen existiere nicht, obwohl sich nach Kenntnis des ORH die Zahl der Förderprogramme in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt hat.

Als nicht mehr zeitgemäß und zu bürokratisch wird das derzeitige papierbasierte Verfahren bei der steuerlichen Behandlung des Spendenabzugs beurteilt. Der ORH empfiehlt, die digitale Übermittlung von Zuwendungsbestätigungen schnellstmöglich umzusetzen.

Kosten je Impfung bis 317 Euro

Stichwort Kostenerstattung für Corona-Impfzentren: Während der Corona-Krise wurden überall kommunale Impfzentren aufgebaut – die Kosten beliefen sich für Bayern bis Februar 2023 auf insgesamt 1,4 Mrd. Euro. „Die Kosten je Impfung bewegten sich bei den vom ORH geprüften Impfzentren in einer Spanne von 39 bis 317 Euro“, heißt es im Bericht. Man verkenne nicht die Sondersituation während der Pandemie, betont der ORH, kritisiert aber: „Durch das Fehlen einer begleitenden Kostenkontrolle wurden jedoch wesentliche Potenziale zur Kostenreduktion nicht hinreichend genutzt.“

Rückforderung unberechtigter Zahlungen

170 Mio. Euro flossen im Jahr 2020 an die Universitätsklinika und das Deutsche Herzzentrum für coronabedingte Erlösausfälle, Mehrkosten und Investitionen aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Für Zahlungen in Höhe von 27,6 Mio. Euro fehlte es laut ORH aber an den nötigen Voraussetzungen oder diese wurden nicht nachgewiesen. Die Zahlungen sollten deshalb überprüft und unberechtigte Zahlungen gegebenenfalls zurückgefordert werden.

In der Corona-Pandemie hatte der Freistaat auch Hilfsprogramme für Kunst und Kultur aufgelegt. Fast 100 Mio. Euro allein an Landesmitteln gingen an Kultur-Spielstätten und -Veranstalter, Kinos, soloselbstständige Künstler und andere. Aufstellung und Steuerung der Programme sowie die nachträglichen Prüfungen weisen aus Sicht des ORH jedoch erhebliche Mängel auf. Eine Erfolgskontrolle habe nicht oder nicht in ausreichendem Maße stattgefunden. Die Maßnahmen sollten deshalb „im Hinblick auf künftige Krisensituationen evaluiert werden“.

Haushaltsmittel möglichst effizient einsetzen

Stichwort Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer: Bayern unterstützte die Schulaufwandsträger bei der IT-Ausstattung mit einem Förderprogramm aus Landesmitteln, dem Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer. Die Förderung erfolgte unabhängig von der vorhandenen Ausstattung, deren Bestand regelmäßig an allen Schulen erhoben wird. Der ORH empfiehlt, künftig bei Förderprogrammen stärker auf ohnehin vorhandene Daten zurückzugreifen, um die Haushaltsmittel möglichst effizient einzusetzen.

Der Freistaat fördert den Bau, die Sanierung und den Betrieb von Krankenhäusern. Allerdings wurden bei der Prüfung der Verwendungsnachweise für Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von einer Milliarde Euro „erhebliche Defizite“ festgestellt. Dadurch seien überhöhte Förderzahlungen und finanzielle Nachteile für den Freistaat in Kauf genommen worden.

Mangelhaftes Kostencontrolling

Bei der Verwaltung staatlicher Immobilien fehlt es nach Auffassung der Kassenprüfer nach wie vor an einem ressortübergreifenden und objektbezogenen Kostencontrolling. „Angesichts jährlicher Ausgaben für Bewirtschaftung und Instandhaltung von über einer Milliarde Euro sieht der ORH Einsparpotenziale in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr“, heißt es im neuen Jahresbericht.

„Der Freistaat steht auch in Krisenzeiten für eine vorausschauende, verlässliche und solide Finanzpolitik, an der wir auch in Zukunft weiter festhalten werden“, hob Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der ORH-Veröffentlichung hervor. Erst kürzlich sei Bayerns Finanz- und Haushaltspolitik von den beiden renommierten Ratingagenturen Moody’s sowie Standard & Poor’s jeweils mit einem Spitzenrating bewertet worden.

Dennoch sei das Bayerische Finanzministerium stets darauf bedacht, Verwaltungshandeln in seinem Ressortbereich zu überprüfen bzw. zu optimieren, erläuterte der Minister. Die im Bericht enthaltenen Anmerkungen und Empfehlungen des ORH, unter anderem zur Besteuerung von Kryptowährungen und Influencern, würden daher ausführlich geprüft.

Füracker zufolge setzt sich die Steuerverwaltung bereits intensiv für die Sensibilisierung der Beschäftigten durch die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht sowie für die verbesserte steuerliche Erfassung durch die Bereitstellung spezifischer Formblätter ein. Daneben soll künftig im Rahmen von Betriebsprüfungen von Unternehmen, die mit Influencern als Werbepartner kooperieren, umfangreiches Kontrollmaterial für die Besteuerung von Influencern gewonnen werden. Die Besteuerung von Kryptowährungen sei ein aktuelles, wichtiges und länderübergreifendes Thema, dem sich auch die bayerische Finanzverwaltung angenommen hat. So sei den Finanzämtern u.a. bereits ein Analysetool zur Auswertung von Transaktionen auf der Blockchain zur Verfügung gestellt worden.

DK

 

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