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(GZ-11-2024 - 6. Juni)
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► Finanzminister Albert Füracker:

 

Bargeldobergrenze beschneidet Freiheitsrechte!

EU beschließt Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro ab 2027

 

Bayern setzt sich klar und konsequent für eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche ein. Mit der jetzt endgültig beschlossenen europaweiten Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro im Geschäftsverkehr werden die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger jedoch erheblich eingeschränkt.

„Bayern wird sich mit aller Kraft dafür engagieren, dass die jetzt beschlossene Beschränkung kein Auftakt für weitere Verbote oder gar zur vollständigen Abschaffung von Bargeld als Zahlungsmittel wird. Schnelle Verfügbarkeit, Unabhängigkeit von technischer Infrastruktur und sicherer Schutz der Privatsphäre – auch in Zukunft müssen die vielen Vorteile des Bargeldes verfügbar bleiben! Die ab 2027 geltende Barzahlungsgrenze beruht zu einem großen Teil auch auf dem mangelnden Einsatz der Bundesregierung. Während sich der Bundesfinanzminister noch Anfang des Jahres öffentlichkeitswirksam gegen Bargeldbeschränkungen positioniert hat, konnte er ihre Einführung auf EU-Ebene doch nicht verhindern. Mit öffentlichkeitswirksamen Lippenkenntnissen lässt sich die Preisgabe liberaler Ideale im Handeln nicht verdecken!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Einschränkungen ab 2027

Rat, EU-Parlament und EU-Kommission hatten sich bereits im Januar in sogenannten Trilog-Verhandlungen auf die Einführung einer EU-weiten Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro geeinigt. Nachdem im April das EU-Parlament die neue Regelung formal gebilligt hat, wurde diese jetzt auch vom Rat angenommen. Die neue Beschränkung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und schränkt ab 2027 die Nutzung von Bargeld auch in Deutschland ein.

 

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