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(GZ-13-2024 - 4. Juli)
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► Bayerische Variante der Grundsteuer bleibt in der Diskussion:

 

Bürgerbeauftragter Fackler antwortet

 

Der Artikel „Bürger sollten sich rechtzeitig für angepasste Hebesätze einsetzen“ in GZ 9/2024 vom 03.05.2024 auf Seite 8 veranlasste Haßfurts Ersten Bürgermeister Günther Werner zu einer Replik an den CSU-Abgeordneten Wolfgang Fackler https://t1p.de/bdsqj. Nun hat der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung geantwortet. Wir veröffentlichen auch dieses Schreiben im Wortlaut.

Wolfgang Fackler, MdL; Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung. Bild: Bayerische Staatskanzle
Wolfgang Fackler, MdL; Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung. Bild: Bayerische Staatskanzle

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in oben genannter Angelegenheit komme ich zurück auf Ihr Schreiben vom 17. Mai 2024, das auch in der Bayerischen GemeindeZeitung vom 6. Juni 2024 veröffentlicht wurde. In diesem Schreiben weisen Sie auf Schwierigkeiten der Kommunen bei der Anpassung der Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 hin. Zudem äußern Sie die Sorge, dass eine mögliche Unterschreitung des Nivellierungshebesatzes von derzeit 310 Prozent bei der Festlegung der neuen Hebesätze zu Nachteilen beim kommunalen Finanzausgleich führen könnte.

Vorab möchte ich betonen, dass mein in der Bayerischen GemeindeZeitung vom 3. Mai 2024 veröffentlichter Beitrag zur Grundsteuer keinesfalls den Zweck verfolgte, den Kommunen die Schuld für mögliche Mehrbelastungen zuzuweisen. Als Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung ist es mir jedoch ein großes Anliegen, mögliche Missverständnisse durch rechtzeitige Kommunikation auszuräumen. Meine Erfahrung zeigt, dass Ärger und Unmut meist dort am größten sind, wo Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, nicht ausreichend informiert und nicht in Entscheidungsprozesse einbezogen worden zu sein.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und Heimat kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Bayerische Staatsregierung der von Ihnen beschriebenen Thematik bezüglich des Nivellierungshebesatzes bewusst ist. Man kann deshalb jetzt schon davon ausgehen, dass der bisherige Nivellierungshebesatz von 310 Prozent nicht mehr sachgerecht sein wird. Somit war Ihr Einwand natürlich völlig berechtigt, da dies in der öffentlichen Debatte bisher selten bis kaum angesprochen wurde. Auswirkungen auf die Finanzausgleichsleistungen werden die Einnahmen aus der Grundsteuer für das Jahr 2025 jedoch erst ab dem Jahr 2027 haben. Bis dahin gilt es, das System des Nivellierungshebesatzes zu überprüfen und auf Basis einer soliden Datengrundlage gegebenenfalls eine neue Regelung zu treffen.

Das Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es dabei, Verwerfungen zu vermeiden und insbesondere diejenigen Gemeinden, die insgesamt aufkommensneutrale Hebesätze festgelegt haben, beim kommunalen Finanzausgleich nicht zu benachteiligen. Die Neuregelung wird, das hat mir das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat versichert, selbstverständlich in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt werden. Insofern lautet meine Empfehlung an die Gemeinden, die Planungen für die ab 2025 geltenden Hebesätze unabhängig von der aktuell geltenden Regelung des Nivellierungshebesatzes voranzutreiben.

Es ist mir bewusst, dass es dabei selbst bei einem innerhalb der Gemeinde insgesamt aufkommensneutral ausgestalteten Hebesatz im Einzelfall zu Belastungsverschiebungen kommen wird. Aufgrund des neuen Berechnungsmodells ist dies jedoch unvermeidbar.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Bayerische Landtag mit Artikel 8 des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG) eine zusätzliche Erlassregelung geschaffen hat. Diese ermöglicht es den Gemeinden, in Einzelfällen, in denen allein aufgrund des Systemwechsels eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt, die Grundsteuer im eigenen Ermessen ganz oder teilweise zu erlassen.“

 

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