Der Bund hat Bernreiter zufolge zwar begonnen, einzelne Maßnahmen zu prüfen, eine umfassende Vereinfachung sei jedoch nicht erkennbar. „Deshalb haben wir den Bund nochmals aufgefordert, auf der BMK am 26. und 27. September in Passau einen konkreten Zeitplan für eine Reform vorzulegen.“
Bund soll höheren Wohngeld-Anteil tragen
Neben Bayern fordern fünf weitere Länder die Bundesregierung auf, einen höheren Anteil als 50 Prozent an dem Wohngeld zu übernehmen. Die vollständige Übernahme der Kosten für das Wohngeld durch den Bund wäre nur gerecht und sei daher anzustreben, hieß es.
Außerdem tauschten sich die Länder über ihre Initiativen zur Förderung des Wohnungsbaus aus. Die Landesmittel wurden aufgestockt, Förderkonditionen verbessert und Erleichterungen in den Landesbauordnungen verankert. Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen, damit ausreichend Wohnraum und verstärkt bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Ein zentrales gemeinsames Ziel ist daher die Senkung der Wohnungsbaukosten unter anderem durch einen Abbau der hohen Pflichtstandards.
Voraussetzungen für „Gebäudetyp E“
Die Bauministerkonferenz forderte den Bund daher auf, die zivilrechtlichen Voraussetzungen für den „Gebäudetyp E“ zügig bereitzustellen. Zudem seien verbesserte und vereinfachte Rahmenbedingungen sowie verlässliche und ausreichend ausgestattete Förderprogramme des Bundes notwendig. Dazu zähle insbesondere eine dauerhafte Mittelausstattung in der sozialen Wohnraumförderung. Die Sonder-BMK machte deutlich, dass diese rechtzeitig für 2025 und 2026 mit den Ländern abgestimmt werden soll.
Novellierung des Baugesetzbuches
Zudem ist es aus Sicht der Länder unerlässlich, die bereits 2023 angekündigte umfassende Novellierung des Baugesetzbuches zu vollenden. Länder und Kommunen benötigten vor allem eine Entfristung der Maßnahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes sowie praxisgerechte Verbesserungen in der Bauleitplanung.
Bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie ist den Ländern wichtig, dass keine überhöhten Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden gestellt werden.
Nach den Worten des BMK-Vorsitzenden Bernreiter „muss der Bund berücksichtigen, dass sich die Situation im Bausektor aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verschärft hat. Die Richtlinien müssen deshalb unbürokratisch umgesetzt werden, um keinen weiteren Hemmschuh beim Wohnungsbau zu schaffen. Die Sonder-BMK fordert, dass die Länder hier frühzeitig und unmittelbar beteiligt werden.“
Keine Förderkonkurrenzen!
Frühzeitig eingebunden werden wollen die Länder auch bei einer sozialen Wohnraumförderung durch die EU. Zwar begrüßen sie, wenn die EU den sozialen Wohnungsbau durch Erleichterungen im Beihilferecht oder durch verstärkte Förderung zum Beispiel der europäischen Investitionsbank unterstützt. Da bei diesem Thema die Länder federführend zuständig sind, ist ihnen aber gleichzeitig wichtig, dass keine Förderkonkurrenzen entstehen und das jeweilige föderale Förderregime beachtet wird.
DK
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