Politikzurück

(GZ-13-2024 - 4. Juli)
gz bundespolitik

► Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie:

 

Bundesweites Klimaanpassungsgesetz

 

Am 1. Juli 2024 trat das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. „Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen“, heißt es in einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das Gesetz schaffe die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke geht davon aus, dass dieses „Klimaanpassungsgesetz“ den Menschen helfe, sich besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu treffen. Dass Stadtgrün Schatten spendet und Kühlung bringt, ist nicht ganz neu; aber man kann es nicht oft genug betonen. Das gilt auch für die Schwammstädte, die bei Starkregen Wasser aufnehmen und für Dürrezeiten speichern.

Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie

Für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser werden Hitzeaktionspläne erstellt. „Wir brauchen einen guten Hochwasser- und mehr natürlichen Klimaschutz. Für die Risikovorsorge und gezielte Klimaanpassungsmaßnahmen ist es wichtig, klar zu regeln, welche staatliche Ebene wo handeln muss“, schreibt das BMUV.

„Mit dem Klimaanpassungsgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Außerdem müssen künftig die Folgen der Klimakrise bei Planungen berücksichtigt und Klimaanpassungskonzepte vor Ort entwickelt werden. Diese und weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen der Klimakrise sind angesichts von Wetterextremen wie Starkregen und Hitze das Gebot der Stunde.“

Ziel des Gesetzes sei die flächendeckende Vorsorge in Deutschland gegen die Folgen der weltweiten Klimaerwärmung.

Länder in der Pflicht

Das Gesetz berücksichtige, dass die Betroffenheit und die Gegebenheiten von Region zu Region sehr unterschiedlich sind und legt daher einen Schwerpunkt darauf, eine passgenaue Klimaanpassung vor Ort zu stärken. Dafür werden die Länder beauftragt, mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise Anpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen erstellen zu lassen. Grundlage hierfür seien Risikoanalysen, die die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Nach dem Klimaanpassungsgesetz werden auch alle Länder jeweils eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen [sic!].

„Die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen wird aktuell von allen beteiligten Bundesressorts entwickelt und soll voraussichtlich zum Ende dieses Jahres verabschiedet werden“, verkündet die Pressestelle.

Berücksichtigungsgebot

Als weiteres Instrument zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen (Berücksichtigungsgebot). Dabei sollen sie auch im Rahmen ihrer Maßnahmen darauf hinwirken, bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und zu entsiegeln, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

Das Klimaanpassungsgesetz soll die Planung und Steuerung von Maßnahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland regeln. Die Sicherung der Finanzierung der „erforderlichen Maßnahmen“, die normalerweise vor Rechtsgültigkeit eines Gesetzes sichergestellt sein muss, wird „als nächster Schritt“ angekündigt. „In der Umweltministerkonferenz wird diskutiert, ob die Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe durch die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz abgesichert werden sollte“, lässt Lemke verlauten. „Wer bestellt, bezahlt“, sagte der frühere Bundespräsident Roman Herzog. Daraus entwickelte man in Bayern das Konnexitätsprinzip.

BMUV ergänzt „modellhaft“

Neben den für Länder und Kommunen verpflichtenden Regeln möchte das BMUV „über das Gesetz hinaus ... auch weiterhin Länder und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen“. Mit der Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ solle „gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte weiter vorangebracht werden“. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von „Klimaanpassungsmanager*innen“ [sic!]. Mit Hilfe der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ möchte das BMUV ferner modellhaft dazu beizutragen, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.

Informationen auf der Themenseite des BMUV unter: https://www.bmuv.de/WS7195

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung