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(GZ-14-2024 - 18. Juli)
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► Staatsregierung:

 

Ausbaukonzept für Ganztagsbetreuung

 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 hat die Staatsregierung nun ein „Gesamtpaket“ angekündigt. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und Kultusministerin Anna Stolz haben dazu Eckpunkte vorgelegt, mit denen die Kommunen intensiver unterstützt werden sollen.

So gibt es zusätzlich zur Investitionskostenförderung für jeden weiteren geschaffenen Platz eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro. Damit können zum Beispiel Möbel, Spielgeräte oder Küchen finanziert werden. Das Landesförderprogramm sieht zudem eine einheitliche Platzpauschale zur Förderung der Investition in Höhe von 6.000 Euro vor. Diese Pauschale erhalten nun auch Plätze, die unter Schulaufsicht stehen oder in Kombieinrichtungen angesiedelt sind. Bislang lag hier die Förderpauschale bei 4.500 Euro. Diese Platzpauschale wird zusätzlich zur regulären Förderung nach dem BayFAG bzw. dem Schulfinanzierungsgesetz geleistet.

Hortbereich ausbauen

Darüber hinaus wird die Förderung von Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich erleichtert, indem die Bagatellgrenze auf 50.000 Euro halbiert wird. Außerdem wird künftig eine gleichzeitige Förderung durch das Bayerische Holzbauförderprogramm ermöglicht.

Die viertägigen Angebote unter Schulaufsicht (offener, gebundener Ganztag und Angebote der Mittagsbetreuung) werden auf fünf Tage während der Schulwochen ausgeweitet. Zur Finanzierung der Betriebskosten werden Bundesmittel in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben. Diese erhalten organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung der Ferienbetreuung, z. B. bei der Durchführung von Bedarfsabfragen in den Schulen.

Mehr Klarheit

Die verbesserte Ganztagsbetreuung wertete der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr, als kleinen Schritt in die richtige Richtung: „Positiv ist, dass sich nach langen Verhandlungen das Sozialministerium und das Kultusministerium immerhin zusammen bewegt haben, und sogar in die gleiche Richtung. Für die Städte und Gemeinden bringt dies nach langer Zeit der Ungewissheit endlich mehr Klarheit. Die Zugeständnisse der beiden Ministerien helfen den Kommunen. Aber eine nachhaltige Lösung für den Kraftakt eines verlässlichen Ausbaus der Ganztagsbetreuung ist das noch nicht“, erklärte Pannermayr.

Freistaat gibt Bundesmittel ungekürzt weiter

Zu begrüßen sei, dass der Freistaat nun, anders als zunächst geplant, die Bundesmittel für die Betriebskosten ab 2026 ungekürzt an die Kommunen weiterreichen will. Offen sei jedoch weiterhin, dass der Freistaat die Bundesmittel mit Landesmitteln ergänzen muss, wenn dies der Bedarf notwendig macht. Positiv ist laut Pannermayr auch die Verbesserung des Ganztagsausbauprogramms (Investitionsprogramm) zu werten, allerdings müsse der Bund dringend die Umsetzungsfristen verlängern. Befürwortet wird überdies der Umstand, dass der Freistaat sich nun zur Verantwortung der Schulen für die Betreuung am Freitagnachmittag in Schulwochen bekennt.

Dass der Freistaat nun die organisatorische Mitwirkung der Schulen an der Ferienbetreuung regeln will, sei „ein grundsätzlicher Schritt, der längst überfällig ist“, fuhr der Städtetagschef fort. Der Schritt gehe aber noch nicht weit genug, da damit bislang keine Mitverantwortung der Schulen verbunden ist. Hier sehen die Kommunen noch weiteren Handlungsbedarf.

Spitzenverbände für fair play

Pannermayrs Fazit: „Aus Sicht der Städte sind die Verhandlungen ein Teilerfolg, denn der Freistaat kommt den Kommunen in wichtigen Punkten, die der Bayerische Städtetag schon lange gefordert hat, entgegen. Unser Dank gilt den beiden Staatsministerinnen, die das nun endlich ermöglicht haben. Das kann aber noch nicht die endgültige Lösung sein. Die Kommunen brauchen weitergehende Unterstützung von Bund und Land. Insbesondere die Höhe der notwendigen Mittel, die Umsetzungsfristen und die Mitverantwortung der Schule in den Ferienzeiten müssen weiter besprochen werden.“ Offen bleibe auch, ob tatsächlich genügend Personal zur Verfügung stehen wird, um das Ganztagsangebot auch tatsächlich auszubauen und den Rechtsanspruch damit erfüllen zu können.

Laut Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl „begrüßen wir es, dass der Freistaat in einigen Punkten auf die kommunale Familie zugegangen ist und Anregungen besonders hinsichtlich einer besseren Finanzierung und Vereinheitlichung aufgegriffen hat. Es bleibt aber dabei, dass es ein Systemfehler auf Bundesebene war, einen Rechtsanspruch zu Lasten der Kommunen zu schaffen. Korrekterweise hätte der, der den Betreuungsanspruch will, sich selbst in die Verantwortung nehmen müssen. Das ist fair play.“

Ungeklärte Fragen

Fragen der Beförderung und weitergehenden Mitverantwortung der staatlichen Ebene, z.B. des Lehrpersonals während der Ferien, blieben offen. Trotz der gestiegenen Förderkulisse bleibe den Kommunen die Hauptlast der Umsetzung. Besonders problematisch seien nach wie vor die nicht ausreichende Personalausstattung und die komplexe, zeitraubende Fördersystematik.

„Wir sollten wegen dieser Rahmenbedingungen vorsichtig mit verbindlichen Versprechen sein, dass der Betreuungsanspruch überall im Rahmen der gesetzten Zeitachse zu erfüllen ist. Und das hat nichts mit Wollen oder Können der Kommunen zu tun … wir bemühen uns weiter nach Kräften“, bemerkte der Gemeindetagschef.

DK

 

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