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(GZ-17-2024 - 12. September)
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► Bayerischer Ministerrat:

 

Klimabericht und Mindestlohngesetz

 

Das bayerische Kabinett beriet in seinen jüngsten Sitzungen unter anderem über den Klimabericht 2023 sowie die weitere Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Hierzu beschloss der Ministerrat eine Bundesratsinitiative, die ehrenamtlich organisierte Vereine und Organisationen von den bürokratischen Lasten des Mindestlohngesetzes befreien soll.

In der Regel sind ehrenamtlich Engagierte vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen. Wenn jedoch ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen Personen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) anstellen, werden die im Mindestlohngesetz verankerten Dokumentationspflichten ausgelöst. Dann muss die tägliche Arbeitszeit innerhalb der folgenden sieben Tage aufgezeichnet und diese Dokumentation zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Bürokratische Hürden

Da solche bürokratischen Hürden die ehrenamtlichen Vorstände sehr belasten, schlug der Ministerrat vor, zur Lösung des Problems ehrenamtlich organisierte Vereine und Organisationen aus dem Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes herauszunehmen oder die Frist zur Erstellung der Arbeitszeit-Dokumentation von sieben Tagen auf einen Monat zu verlängern. Auch sollte die Aufbewahrungspflicht dieser Dokumentation von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert werden.

Themenwechsel. Laut dem Klimabericht 2023 ist der Ausstoß an Treibhausgasen im Freistaat im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen. Demnach wurden insgesamt 87,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente an Treibhausgasen ausgestoßen – drei Millionen Tonnen oder 3,3 Prozent weniger als im Jahr 2021. Von 1990 bis 2022 konnten die Treibhausgas-Emissionen damit um insgesamt 23,7 Millionen Tonnen verringert werden.

Rückgang der Treibhausgase

Je Einwohner beliefen sich die Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2022 auf 6,6 Tonnen, gegenüber noch 9,9 Tonnen im Jahr 1990. Das entspricht einem Rückgang um 33,3 Prozent. Der Freistaat liegt bei den Treibhausgas-Emissionen je Einwohner damit weiterhin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 8,9 Tonnen. Gegenüber dem Berichtsjahr 2019 haben sich die Treibhausgas-Emissionen je Einwohner in Bayern damit um rund 10 Prozent reduziert. Bundesweit stiegen die Treibhausgas-Emissionen pro Kopf im Zeitraum 2020 bis 2022 dagegen um 0,1 Tonnen an. Ursache hierfür ist insbesondere die stärkere Kohleverstromung in Deutschland im Jahr 2022.

Deutlich verringerte sich auch die Treibhausgasintensität: Bezogen auf das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt konnten die Treibhausgas-Emissionen in Bayern von 1990 bis 2020 mehr als halbiert werden. Mit einem Wert von 143 Tonnen CO2-Äquivalenten je Million Euro BIP liegt der Freistaat damit um rund 38 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt.

Bayerisches Klimaschutzprogramm

Der Klimabericht schätzt daneben erstmals die Treibhausgasminderungen durch das Bayerische Klimaschutzprogramm ab.

Diese belaufen sich auf über 733.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2022. Da nicht für alle Maßnahmen Daten zu realisierten Emissionsminderungen erhoben werden können, liegen die tatsächlich erzielten Treibhausgas-Einsparungen tendenziell noch höher. Sämtliche Maßnahmen des Programms aus dem Jahr 2022 wurden nun aktualisiert und fortgeschrieben, umgesetzte Maßnahmen herausgenommen und neue Maßnahmen in das Programm aufgenommen.

So wurden etwa durch die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes die Belange des Denkmalschutzes und der Energieversorgung verbunden, Zielkonflikte aufgelöst und eine deutliche Erhöhung von PV-, Solar- und Geothermie-Anlagen im Denkmalbereich ermöglicht.

Daneben hat die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern mehrere wichtige Änderungen für die Energiewende und den Klimaschutz geregelt. Zusätzlich wird mit einem Energieplan Bayern 2040 ein konkreter und realisierbarer Weg aufgezeigt, wie die Klimaneutralität 2040 im Bereich der Energieversorgung erreicht werden kann.

Um die grüne Wasserstofferzeugung in Bayern zu unterstützen, stellt die Staatsregierung außerdem für den dezentralen Aufbau von bis zu 50 Elektrolyseuren 150 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Konzept „Geothermie 2050 – Bayerns Spitzenposition ausbauen“ wird der Anteil der (Tiefen-) Geothermie am bayerischen Wärmeverbrauch im Gebäudesektor gleichzeitig bis 2050 auf 25 Prozent angehoben.

Insgesamt enthält die vorliegende Fassung des Bayerischen Klimaschutzprogramms 110 Einzelmaßnahmen in den zentralen Aktionsfeldern „Erneuerbare Energien und Stromversorgung“, „Natürliche CO2-Speicherung“ (Wald, Moore, Wasser), „Klimabauen und Klimaarchitektur“, „Smarte und nachhaltige Mobilität“ sowie „CleanTech, Klimaforschung und Green IT“.

DK

 

 

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