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(GZ-22-2024 - 21. November)
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► Bayerisches Kabinett:

 

Bundesratsinitiativen für eine Asylwende

 

Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Bayerische Ministerrat mehrere Bundesratsinitiativen für eine Asylwende beschlossen. „Wir benötigen endlich eine richtige Asylwende. Denn Hauptzielland der Migration nach Europa ist trotz aktuell sinkender Zugangszahlen nach wie vor Deutschland“, betonte Herrmann.

Nach Angaben des Ministers sind die Belastungsgrenze der Kommunen längst erreicht und die Ressourcen bei der Unterbringung und Integration nahezu ausgeschöpft. Länder und Kommunen müssten dringend entlastet werden, sowohl hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben als auch in finanziellen Belangen. „Mit unseren Anträgen fordern wir den Bund auf, umgehend nötige Gesetzesanpassungen und neue Regelungen zu schaffen“, erläuterte Herrmann.

Rechtlich gebotenes Minimum

Insbesondere die seit Jahren kontinuierlich wachsenden Kosten im Asylbereich müssten gesenkt werden. Bereits jetzt liegen die Ausgaben des Freistaats für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern bei rund 1,7 Milliarden Euro; bis Ende des Jahres wird der Wert voraussichtlich auf rund 2,2 bis 2,3 Milliarden Euro ansteigen. Herrmann: „Wenn Asylbewerber bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, sollen sie künftig nur noch das rechtlich gebotene Minimum an Leistungen erhalten.“ So könne der Freistaat bis zu 44 Millionen Euro jährlich einsparen. Darüber hinaus setze die Gesetzesänderung Anreize für die Asylbewerber, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen. Zudem solle sie ein Signal für Migranten mit geringer Bleibeperspektive und wenig erfolgsversprechenden Asylanträgen sein.

Frühzeitige Integration

Ebenfalls essenziell für die Entlastung von Ländern und Kommunen ist die frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt. Der Freistaat fordert deshalb, dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb des laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart.

Bisher sieht das Asylgesetz für im ANKER untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor. Keine Auswirkungen hat die von Bayern vorgeschlagene Gesetzesänderung auf Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen; diese Fälle unterliegen der Einzelfallbetrachtung.

Gleichzeitig schafft Bayern die Voraussetzungen für die schnellere Erledigung von Asylgerichtsverfahren. Um die Verfahren zu beschleunigen, wurde die Zahl der Richterstellen an den bayerischen Verwaltungsgerichten seit 2016 um rund 140 Stellen erhöht. Um starker Personalfluktuation und den damit verbundenen Effizienzverlusten entgegenzuwirken, wird die Proberichterzeit von maximal drei Jahren regelmäßig ausgeschöpft.

Zuletzt wurden Verfahren für Asylbewerber ausgewählter Herkunftsstaaten an einzelnen Verwaltungsgerichten gebündelt, um eine noch bessere Spezialisierung zu gewährleisten. So konnte die durchschnittliche Laufzeit von Asylgerichtsverfahren von 16,8 Monaten im Dezember 2023 auf nunmehr 10,3 Monate verbessert werden, deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt. Zur weiteren Beschleunigung wird der Freistaat mit insgesamt sechs weiteren Richterstellen am Verwaltungsgericht München die Voraussetzungen für zwei zusätzliche Asylkammern schaffen.

Darüber hinaus beschloss das Kabinett – anlehnend an das erfolgreiche Pilotprojekt für Pflegefachkräfte – die Einführung einer generellen „Fast Lane“ für Fachkräfte aus dem Ausland. Seit Einführung der „Fast Lane“ für Pflegekräfte im Juli 2023 wurden in einer um 33 Prozent reduzierten Zeit 25 Prozent mehr Anträge bearbeitet.

Konkret geht es um eine Bearbeitungsdauer von nur noch fünf Wochen, sobald die Unterlagen der Antragsteller vollständig vorliegen. „Fast Lane“ für alle Berufe Das nun beschlossene Konzept einer „Fast Lane“ für alle Berufe fußt auf drei Bausteinen:

1. Für jeden Beruf soll es in Bayern nur noch jeweils eine Anerkennungsstelle geben. Aktuell sind es in einem Berufsfeld bis zu sieben. Künftig sollen etwa Gesundheitsfachberufe einschließlich Notfallsanitätern beim Landesamt für Pflege und sämtliche Approbationsberufe bei der Regierung von Oberbayern gebündelt werden. Die Vorteile sind ein einheitlicher Verwaltungsvollzug und transparente Zuständigkeiten. Die gesamte Antragsstrecke soll möglichst digitalisiert werden, um die Abläufe weiter zu straffen. Geplant ist, die Zentralisierung bis zum Sommer 2025 umzusetzen.

2. Hand in Hand mit der Zentralisierung der Anerkennungsverfahren sollen auch die Einreiseverfahren im beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) zentralisiert werden.

3. Im Gleichklang mit den Zentralisierungen wird sukzessive ein ständiger Austausch der ZSEF mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KUBB) und den dann zentralisierten Anerkennungsstellen etabliert. So können Fachkräfte schneller und einfacher anerkannt und in den Arbeitsmarkt integriert werden. In einem ersten Schritt wird dafür die Verzahnung von ZSEF, KUBB und der IHK FOSA, der Anerkennungsstelle für alle IHK-Berufe, erfolgen.

DK

 

 

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