Wer in Bayern Grundwasser entnimmt oder verbraucht, soll laut Eckpunktepapier in Zukunft – wohl frühestens ab 2027 – eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen müssen. Für alle, die nicht als Endkunden am öffentlichen Wassernetz hängen, ist eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr vorgesehen. Für Privatpersonen soll sich die Mehrbelastung, die sie am Ende tragen müssen, in Grenzen halten – nach Schätzung der Koalition im einstelligen Euro-Bereich pro Person und Jahr.
Priorität für Allgemeinwohl
Von der Entgeltpflicht freigestellt sind lediglich Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls, wie etwa zur Gefahrenabwehr, zum Zwecke der Fischerei und Teichwirtschaft, für Kur- und Heilbäder sowie für die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Auch für die Entnahme von Oberflächenwasser und Uferfiltrat wird kein Entgelt erhoben, sofern das entnommene Wasser nicht als Trinkwasser genutzt wird.
Die Einnahmen sollen streng zweckgebunden verwendet werden: etwa für den allgemeinen Wasser- und Trinkwasserschutz, für Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität oder des Landschaftswasserhaushalts, für gewässerökologische und wasserwirtschaftliche Zwecke und nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen. Insgesamt rechnet man in der Koalition mit Einnahmen von rund 60 bis 80 Millionen Euro pro Jahr.
Um die Erhebung des Wassercents weiter zu erleichtern und Verwaltungskosten zu minimieren, schlagen CSU und FW auch die Schaffung digitaler Lösungen vor. Zudem soll auf den verpflichtenden Einbau von Zählereinrichtungen verzichtet werden. Stattdessen ist eine jährliche Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Entnahme vorgesehen. Zusätzliche Kontrollen soll es gemäß dem Grundsatz „mehr Vertrauen statt mehr Überwachung“ nicht geben.
Wann der Wassercent eingeführt werden soll, wollen die Regierungsfraktionen nach einem Praxischeck entscheiden, bei dem Kommunen und Verbände eingebunden werden sollen. Dabei geht es auch um die Frage des Zeitpunkts, wann der Wassercent erstmals fällig werden soll. Zudem soll im Rahmen des „Praxischecks“ überprüft werden, ob Boni denkbar sind, etwa im gewerblichen Bereich bei Verwendung wasserschonender Methoden oder im Bereich der Landwirtschaft beim Zusammenschluss zu nachhaltigen Bewässerungsverbänden. Danach ist vorgesehen, das Gesetz zu erarbeiten. Es gelte: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Eckpunktepapier
Nach Auffassung des Vorsitzenden der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, „zeigt das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen, dass wir bei schwierigen Themen gemeinsam Lösungen finden. Wir haben in vielen Gesprächen die Anregungen von Verbänden aufgenommen und setzen damit den im Koalitionsvertrag versprochenen Wassercent um. Was mir besonders wichtig ist: Die Erfassung ist bürokratiearm, einfach und effizient.“
Der Vorsitzende der FW-Landtagsfraktion Florian Streibl betonte: „Wir leiten einen Paradigmenwechsel ein hin zu mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung des Einzelnen und weniger staatliche Kontrolle. Mit unserem jetzt beschlossenen Konzept wird der Wassercent einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Wasserversorgung leisten.“
Der Bayerische Städtetag begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Bayern. „Allerdings sind zusätzliche Belastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Aufwand für Städte und Gemeinden nur gerechtfertigt, wenn der Wassercent echte Lenkungswirkung entfaltet, alle Betroffenen zum Wassersparen animiert und zu einem effektiven Wasserschutz beiträgt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.
Alle Entnahmen erfassen
„Am Schluss darf es nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Wassercent entrichten, während aber gewerbliche Betriebe kostenlos Grundwasser entnehmen können“, erläuterte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. Aus Sicht der Städte und Gemeinden dürfe es keine Ausnahme für die Landwirtschaft und Wirtschaftsbetriebe geben – die angedachte freie Menge von 5.000 Kubikmetern jährlich sei nicht zielführend, wenn man im Vergleich sieht, dass eine vierköpfige Familie 180 Kubikmeter verbraucht.
„Es sollte das Prinzip gelten, dass alle Entnahmen aus dem Grundwasser flächendeckend erfasst werden. Die Basis des Wassercents muss die tatsächlich entnommene Wassermenge sein. Die Erhebung von Abgaben muss auf der Grundlage des digital gemessenen Wasserverbrauchs erfolgen und darf nicht auf Grundlage von Schätzwerten und Vertrauenswerten geschehen. Der Wassercent muss unbürokratisch, transparent und rechtssicher sein.“
Digitale Wasserzähler sind nach Meinung des Geschäftsführers ohne großen Aufwand nachrüstbar und auslesbar. Bürokratie entstehe doch erst dadurch, dass die Behörden bei Diskrepanzen bei den Schätzwerten aufwändig nachprüfen müssen. Buckenhofer: „Wir sollten die Chance nutzen, endlich alle Grundwasserentnahmen zu erfassen und damit eine geschlossene Wasserbilanz darstellen zu können. Zu wissen, wer wie viel Grundwasser entnimmt, ist Grundlage für einen effektiven Schutz des Grundwassers.“
Aus Sicht der Wasserrechtsbehörden und der Wasserversorger sei zudem unabdingbar, dass die Voraussetzungen für eine digitale und unbürokratische Umsetzung vor der Ersterhebung geschaffen werden. Buckenhofer: „Die Einführung einer neuen Abgabe und damit eines neuen Verfahrens erfolgt nicht alle Tage. Hier kann der Freistaat Bayern zeigen, dass er Digitalisierung kann. Dazu müssen die Vollzugsbehörden entsprechend ausgestattet werden.
Insoweit ist der angedachte Praxischeck vor Einführung des Wassercent zu begrüßen.“ Richtig und wichtig ist, dass Einnahmen aus dem Wassercent dem Grundwasserschutz zugutekommen sollen.
„Diese Ungleichbehandlung werden wir den Bürgern erklären müssen“, machte der Bayerische Gemeindetag deutlich. Dabei seien die absoluten Belastungshöhen mit zehn Cent pro Kubikmeter nicht das Problem, vielmehr jedoch die vergebene Chance, über Messeinrichtungen an allen Brunnen endlich eine geschlossene Wasserbilanz für Bayern zu bekommen.
„Unsere Sorge ist, dass es ein Privatverbraucher in Haus oder Wohnung berechtigterweise nicht verstehen wird, warum er ab dem 1. Kubikmeter den Wassercent bezahlen muss, der Nachbar für seine 1.350 Mastschweine (ein Äquivalent für 5.000 Kubikmeter) jedoch nicht. Auch wir halten das für ungerecht“, bemerkte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.
„Ein Wasserzähler an jedem Brunnen stellt aus unserer Sicht überdies den Einstieg in eine Transparenz dar, die wir als Gesellschaft, auch aus Gründen der Nachhaltigkeit, dringend brauchen.“
Hinzu komme, dass die Einnahmen für gute bodenbezogene Zwecke, mithin für den Grundwasserschutz, verwendet werden sollen. Sowohl der Anbau von Zwischenfrüchten wie auch die Wasserhaltung in der Fläche, wie auch der Grundwasserschutz außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen kämen der Landwirtschaft zugute. „Das wäre aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags ein Grund mehr, wirklich alle gesellschaftlichen Gruppen mit einem Wassercent zu belasten“, stellte Brandl fest.
DK
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!