(GZ-1/2-2025 - 16. Januar) |
► Bayerischer Ministerrat: |
Vorfahrt für die Energiewende |
Bayern ist eines der ersten Bundesländer, dass die Bundesvorgaben des Wärmeplanungsgesetzes auf Landesebene umsetzt. Die entsprechende Verordnung beschloss der Ministerrat kurz vor Weihnachten. Um den Städten und Gemeinden die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu erleichtern, verzichtet die Staatsregierung auf zusätzliche Vorgaben und Berichtspflichten. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erstattet der Freistaat bis 2028 rund 79 Millionen Euro.
Wie Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger erläuterte, „stellen wir bei der Umsetzung des Bundesgesetzes die Machbarkeit nach vorne; es gilt Freiwilligkeit vor Zwang. Wir wünschen uns, dass Kommunen die Bürger bei der Wärmeplanung mitnehmen und von sinnvollen Konzepten überzeugen, wo es solche Konzepte gibt. Wir lassen unsere Gemeinden dabei weder im Regen stehen, noch planen wir von oben herab.“
Städte und Gemeinden hätten ab 2025 die volle Planungshoheit, um die Vorgaben des Bundes effektiv und vernünftig umzusetzen. „Die Umsetzung gestalten wir dabei so bürokratiearm wie nur möglich, zum Beispiel durch Kurzenergienutzungspläne für kleine Kommunen. Der Freistaat unterstützt finanziell, zum Beispiel bei den Planungskosten, und in Form von Beratungsangeboten, indem wir gemeindescharfe Daten zu den Wärmebedarfen liefern.“
Wärmeplanung
Zudem erhält jede bayerische Gemeinde ein Kurzgutachten über den Stand der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet. Die Bayerische Verwaltungsschule bietet heuer laut Aiwanger in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen zur kommunalen Wärmeplanung an. Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes wird das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, eine nachgeordnete Behörde des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Darüber hinaus beschloss der Ministerrat auf Aiwangers Initiative, eine verpflichtende Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an neuen Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen einzuführen. Dieses Gesetz wird nun nach der Verbandsanhörung dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt.
Aiwanger zufolge ist die lokale Akzeptanz ein entscheidender Faktor für das Gelingen der Energiewende: „Durch die Beteiligung der Gemeinden und Bürger an Anlagen vor Ort sehen wir eine Möglichkeit, die Akzeptanz für die Energiewende weiter zu stärken. Künftig müssen bei einem Windrad von über 50 Metern oder eine PV-Freiflächenanlage von mindestens fünf Megawatt insgesamt 0,3 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde an Gemeinde und Bürgerbeteiligungsprojekte gehen. Für einen Gemeinderat, der über Flächen für Windkraft und Photovoltaik debattiert, könnte das einen großen Unterschied machen. Es ist durchaus relevant, ob jährlich beispielsweise 30.000 Euro zusätzlich in die Kasse kommen. Es war uns wichtig, das zu beschließen. Wir warten hier nicht auf den Bund.“
Die Beteiligungspflicht gilt für Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer installierten Leistung von über fünf Megawatt. Ausgenommen sind Projekte von Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Photovoltaikanlagen, wie Agri- oder Floating-PV.
Die Regelung sieht nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vor, dass sich Vorhabenträger von diesen Anlagen mit den Gemeinden auf eine individuelle Beteiligungsvereinbarung einigen. Die Möglichkeiten reichten von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft bis hin zu vergünstigten Stromtarifen oder der Finanzierung gemeinnütziger Projekte. Eine weitere Maßnahme könne etwa der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sein. Insgesamt sollen Gemeinden und Anwohner Teilhabemöglichkeiten in einem Wert von 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Windenergie
Bei Windenergieanlagen sind sämtliche Gemeinden in einem 2,5 Kilometer-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden beteiligungsberechtigt. Damit profitierten nicht nur die Standort- und Nachbargemeinden, sondern auch die Bürger, so Aiwanger. Bei PV-Anlagen profitierten die jeweiligen Standortgemeinden sowie deren Einwohner.
Der Bundesgesetzgeber hat mit § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine freiwillige Regelung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen geschaffen. Bürger profitieren dabei nur indirekt. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist derzeit nicht in Sicht, weshalb Bayern eine eigene verbindliche Regelung entwickelt hat.
DK
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