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(GZ-13-2025 - 3. Juli)
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► Gesundheitsministerkonferenz in Weimar:

Prävention und Krisenmanagement

Bei der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder in Weimar wurden über mehr als 40 Anträge beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Auf der Agenda standen unter anderem geplante Soforthilfen für Kliniken, der verbesserte Schutz vor Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen sowie die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung als Gemeinschaftsaufgabe.

Das Vorsitzland Thüringen brachte dazu einen Leitantrag ein, dem sich während der Sitzung alle anderen Länder anschlossen. Es wurde darauf hingewiesen, dass mehr Prävention die Folgekosten von schweren Erkrankungen senke und zu einer Steigerung von Lebensqualität führe. Den öffentlichen Gesundheitsdienst und damit die Gesundheitsämter bezeichnete eine Ministeriumssprecherin mit Blick auf Aufgaben wie Schuleingangsuntersuchungen, psychosoziale Beratungen oder Suchtprävention als eine der wichtigsten Säulen.

Gesicherte Finanzierung

Zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehört dabei auch eine gesicherte Finanzierung. Während der Corona-Pandemie hatten sich Bund und Länder 2020 auf den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst geeinigt. Mit vier Milliarden Euro sollte dieser modernisiert und vernetzt, sowie neue Stellen geschaffen werden. Der Finanzierungspakt läuft Ende 2026 aus, die Länder drängen auf eine Folgefinanzierung.

Darüber hinaus bekräftigten die Länder die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes zur Verhinderung von Gewalttaten durch psychisch erkrankte Personen. Ein verantwortungsbewusstes gemeinsames Handeln sei essenziell, um sowohl die Sicherheit der Gesellschaft als auch die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen zu gewährleisten.

Begrüßt wurde ebenso der vom Bundesgesundheitsministerium angestoßene Arbeitsprozess für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) mit Fokus auf den Zivilschutz und die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Gleichwohl braucht es darüber hinaus eine Analyse der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen mit Blick auf weitere potenziell kritische (Schadens-)Ereignisse bzw. Gefahren wie militärische Konflikte, großflächige Stromausfälle oder Pandemien. Dafür wollen die Länder zügig in den Austausch gehen, um konkrete Notwendigkeiten und Handlungsschritte zu erarbeiten.

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

Erneut wurde die herausragende Bedeutung einer dauerhaften und zuverlässigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung hervorgehoben. Mit Sorge stellten die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder fest, dass die im Zuge der am 01.01.2025 in Kraft getretenen EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgesehene „erweiterte Herstellerverantwortung“ zu mehr Bürokratie führe, für die Pharmaindustrie hohe Zusatzkosten verursache, und somit eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln darstelle.

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung der erweiterten Herstellerverantwortung einzusetzen. Ziel sollte eine Regelung sein, die die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln nicht gefährdet, die Attraktivität des Pharmastandortes Europa nicht verringert und keine zusätzliche, überbordende Bürokratie schafft.

Vor dem Hintergrund der aktuellen prekären wirtschaftlichen Situation der Apotheken wurde der Bund auch zu einer möglichst zeitnahen Apothekenreform aufgefordert. Der Entwurf des Koalitionsvertrages enthalte einige Aussagen, die zu einer Stärkung der Apothekenfinanzierung und somit zu einer Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in der Vor-Ort-Apotheke beitragen können.

Verbot des begleiteten Trinkens

Zudem drängen die Gesundheitsminister der Länder auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, erklärte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk. Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern.

Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden.

Gerlach: Überarbeitung der Krankenhausreform

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach forderte die Bundesregierung zu einer dringenden Überarbeitung der Krankenhausreform und zu raschen Entlastungen für die Krankenkassen auf. Die Lage im Gesundheitswesen sei ernst, die Herausforderungen für die Kliniken erheblich, so die Politikerin.

Gerlach zufolge ist die von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach initiierte Reform nicht ausreichend auf die unterschiedlichen Bedürfnisse städtischer und ländlicher Regionen ausgerichtet. „Das geht an der Versorgungsrealität in der Fläche vorbei“, warnte die Ministerin. Von der neuen Bundesregierung verlangte sie mehr Handlungsspielraum für die Länder. „Ich erwarte vor allem, dass die neue Bundesregierung den Ländern die notwendige Beinfreiheit einräumt, um Verwerfungen für die Versorgung im Einzelfall verhindern zu können.“ Insbesondere müsse es Ausnahmeregelungen für Krankenhausplanungsbehörden geben, etwa bei den Voraussetzungen für bestimmte Leistungsgruppen.

Auch Fachkrankenhäuser seien stärker zu berücksichtigen. „Hier brauchen wir rasch Klarheit“, unterstrich die Ministerin. Nur so könnten Krankenhausträger verlässlich planen und notwendige Anpassungen in der Versorgungsstruktur umsetzen.

Neben den Krankenhäusern sieht Gerlach auch die Krankenkassen in einer finanziell bedrohlichen Lage. Die massiven Beitragssteigerungen der vergangenen Jahre dürften sich nicht fortsetzen, betonte die Ministerin und forderte kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung, wie etwa deutlich höhere Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen. Die Situation sei alarmierend: „Bei Finanzreserven von gerade einmal sieben Prozent einer Monatsausgabe Ende letzten Jahres steht ein Teil der Kassenlandschaft sprichwörtlich mit dem Rücken zur Wand.“ Eine von der Bundesregierung geplante Kommission müsse rasch konkrete Reformvorschläge vorlegen.

Letztlich gehe es um das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Gesundheitsversorgung. Die Versicherten müssten vielmehr auch künftig darauf vertrauen können, dass eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bezahlbar bleibt, erklärte Gerlach.

Soforthilfen für Krankenhäuser

Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken können die geplanten Soforthilfen für Krankenhäuser voraussichtlich ab Herbst ausgezahlt werden. Erst müsse der Haushalt nach der Sommerpause beschlossen werden. Die Soforthilfen umfassen Warken zufolge rund vier Milliarden Euro, verteilt auf zwei Jahre.

Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben bundesweit seit Anfang 2022 knapp 80 Standorte Insolvenz angemeldet. 80 Prozent der Kliniken schreiben rote Zahlen. Mit den Hilfen für die Krankenhäuser, die CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigten, sollen Kostensteigerungen aufgefangen werden. Mit Blick auf die bereits beschlossene Krankenhausreform bemerkte Warken, es werde an einigen Stellschrauben noch etwas verändert. Ziel sei eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung. Den Ländern sollen mehr Möglichkeiten gegeben werden, zu entscheiden, welche Kliniken etwa in ländlichen Regionen erhalten werden sollen. Es gehe schlichtweg um mehr Flexibilität, sowie mehr Aufnahme- und Kooperationsmöglichkeiten.

DK

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