Durch das von den Krankenkassen geplante Vergütungssystem sollen die Beleghebammen zwar zukünftig mehr Geld für ihre Arbeit bekommen. Über dieser eigentlich positiven Botschaft schwebt aber ein Damoklesschwert. Im Unterschied zu den angestellten Hebammen sollen sie künftig nur noch zwei werdende Mütter gleichzeitig betreuen dürfen. Eine dritte hinzukommende Mutter müsste dann die Betreuung selbst bezahlen. Eine Katastrophe für die Versorgung in den bayerischen Landkreisen, die seit Jahren auf das Beleghebammensystem baut.
Ruinöse Verschlechterung
In fast allen Landkreisen ist das durch die Beleghebammen etablierte System aus Vorsorge, klinischer Behandlung und Nachsorge ein Erfolgsmodell. Trotzdem mussten die Landkreise in der Vergangenheit feststellen, dass die Versorgung mit Hebammen in der Fläche – ähnlich wie die Gewinnung von Ärzten – Probleme bereitet. Mit dem nun geplanten System wird sich diese Situation dramatisch verschlechtern. Durch die von den Kassen geplante Einschränkung der Vergütung werden sich immer weniger Hebammen finden, die sich im ländlichen Raum niederlassen werden.
Schiedsstellenentscheidung zum Vergütungswesen
Am 19. Mai 2017 soll es eine Schiedsstellenentscheidung zum Vergütungswesen der Hebammen geben. Sollte dieses zugunsten der Krankenkassen entschieden werden, könnte das Beleghebammenwesen in Bayern in seiner Existenz gefährdet werden. Das Beleghebammenwesen an den Geburtshilfen der Kreiskrankenhäuser in Bayern ist systemrelevant. Sollten sich die gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der Selbstverwaltung mit ihren Forderungen zur Vergütung der Beleghebammentätigkeit durchsetzen, brauchen die Landkreise die Unterstützung der Politik, um die Finanzierung der Hebammen so zu gestalten, dass es auch in Zukunft eine flächendeckende Geburtshilfe in Bayern gibt.
Der Bayerische Landkreistag wahrt normalerweise Zurückhaltung gegenüber berufsständischen Positionen bzw. der Selbstverwaltung anderer Körperschaften. Da jedoch das Beleghebammenwesen für die Geburtshilfe in den Kreiskliniken in Bayern von struktureller Bedeutung ist, ist eine Positionierung seitens des Bayerischen Landkreistags nicht nur zulässig, sondern unerlässlich, um für die Interessen der Bürger in den bayerischen Landkreisen einzustehen.
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