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(GZ-4-2018)
Gastbeiträge

► Bodenaushub und Bauschutt:

 

Ein Jahresnettogehalt für die Baugrube…

 
Gastbeitrag von Josef Steigenberger und Matthias Simon*

Seit einigen Monaten häufen sie sich: Wortmeldungen und Klagen aus der Bauwirtschaft, der Kommunalpolitik und von privaten Häuslebauern, wonach sich beim Wiedereinbau, der Verfüllung sowie der Deponierung von Bauschutt und Bodenaushub etwas verändert hat im Land. Der vom Bundes- und Landesgesetzgeber geregelte Umgang mit Bauabfällen und Bodenaushub scheint sich demnach mehr und mehr zu einem massiven Baukostentreiber zu entwickeln.

So stellt sich die Verwertung und der Wiedereinbau von Bauschutt und Bodenaushub offensichtlich zunehmend schwieriger dar. Nach Angaben von Mittelständlern, Gutachtern und Gemeinden hat hierbei auch der bürokratische Aufwand ein Ausmaß erreicht, das für Kommunen, Häuslebauer und Bauwirtschaft nur noch schwer akzeptabel ist. So werden nach Angaben zahlreicher Gemeinden im Rahmen der erforderlichen Rekultivierung von Sand- und Kiesgruben etc. mittlerweile fast nur noch Verfüllungen mit vollständig „unbelastetem“ Material genehmigt. Immer mehr Bodenaushub muss demnach kostenintensiv auf Deponien abgelagert werden. Auch der Einbau von ausgehobenen Böden bei technischen Bauwerken ist – scheinbar aus Gründen des Umweltrechts – rückläufig.

Kostenintensive Entsorgung

In bestimmten Regionen führt das hohe Aufkommen von naturbedingt humushaltigem oder arsenhaltigem Boden ferner dazu, dass sich Grundstückseigentümer Sorgen machen. Denn Böden mit einem hohen Organik- oder Arsengehalt sind besonders schwer und kostenintensiv zu entsorgen. Diese Einschränkungen haben dazu geführt, dass es teilweise auch zu Aufhaldungen des Materials kommt. Für Kommunen, Planer, Bauherren und Bauunternehmer vor allem im südbayerischen Raum führt dieser Entsorgungsengpass dazu, dass Baustellen, bei denen organische Böden ausgehoben und entsorgt werden müssen, fast nicht mehr plan- und kalkulierbar sind.

Als Folge dieses Entsorgungsnotstandes erhöht sich der CO2-Ausstoß durch immer weitere Entfernungen für Abfalltransportfahrten. Der Umgang und die Entsorgung von Boden ist darüber hinaus nicht nur im Tiefbau, sondern auch bei Neubau und Pflege von Gärten an Privathäusern oder mehrgeschossigen Mietwohnungen von praktischer Bedeutung. Dabei geht es in der Regel um relativ geringe Volumina. Die häufig geforderten Untersuchungen für diese Kleinstmengen scheinen dabei nicht immer praxisgerecht und führen regelmäßig zu einem unverhältnismäßig hohen Kosten- und Zeitaufwand.

Zahlreiche Kreisverbände des Bayerischen Gemeindetags haben sich daher bereits mit einer Resolution an die Politik gewandt. Die darin formulierten Forderungen lesen sich u.a. wie folgt:

  • Die Verfüllungsmöglichkeiten für Böden und Bauschutt müssen in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Bayerischen Landtags vom 18.05.2015 und der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 8./9. Juni 2016 aufrechterhalten werden.
  • Es sollten regionale Einzelfallregelungen ermöglicht und getroffen werden, die Verfüllungen bei Überschreitungen der Eluat- und Feststoffgrenzwerte ermöglichen, abhängig von den örtlichen geologischen und hydrologischen Bedingungen.
  • Es ist dringend erforderlich, praxisgerechte Kleinmengenregelungen und Bagatellgrenzen bei Abfallgemischen einzuführen sowie deren Untersuchungs- bzw. Beprobungspflichten vereinfachen.
  • Für die Entsorgung anmooriger Böden müssen dringend umweltgerechte und praktikable Lösungen gefunden werden.
  • Es sollten in Regionen mit besonders hohen geogen bedingten Bodenbelastungen im Rahmen von Pilotvorhaben Erfahrungen mit der Ausweisung von Bodenplanungsgebieten gesammelt werden.
  • Die Schadstoff-Grenzwerte müssen mit Blick auf das Niveau unserer europäischen Nachbarstaaten angepasst werden.
  • Der Gesetz- und Verordnungsgeber muss dazu angehalten werden, praxisgerecht den naturwissenschaftlichen Nachweis zu führen, ob spezifische Grenzwerte tatsächlich auch spezifische Schädlichkeits- und Belastungsgrenzen überschreiten.

Das Thema scheint jedoch mittlerweile in Politik und Verwaltung angekommen zu sein. So sind aus dem Landtag und den zuständigen Ministerien positive Signale zu vernehmen, wonach man sich mit den zu Grunde liegenden Vorschriften sowie der Vollzugspraxis auseinandersetzen wird. Aufgrund der Komplexität der Rechtslage sowie der Vielschichtigkeit der betroffenen Rechtsnormen, sind jedoch keine schnellen Lösungen zu erwarten. Es heißt demnach: Vorausschauend Planen und Kalkulieren und das Thema weiter politisch bearbeiten.

 

*Unsere Autoren:
Josef Steigenberger
ist der Bürgermeister der Gemeinde Bernried und Bezirksvorsitzender des Bayerischen Gemeindetags Oberbayern
Matthias Simon ist Referent beim Bayerischen Gemeindetag

 

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