(GZ-21-2019) |
► Sechs-Punkte-Maßnahmenplan zum Umgang mit Bodenaushub: |
Informationsreihe für Kommunen |
Gastbeitrag von Thorsten Glauber, MdL, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Das Thema Bodenaushub beschäftigt uns nach wie vor intensiv. Ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, aber auch die anhaltende Konjunktur in der Baubranche halten es ganz oben auf der Tagesordnung. Die Umwelt wirksam schützen, zugleich aber zu vernünftigen Kosten bauen, das ist die große Herausforderung für Bauwillige, Entsorgungswirtschaft und Kommunen. Um die Situation zu verbessern, sind vom Bauherrn über den Planer bis zum Entsorgungsunternehmen alle Beteiligten gefordert. Das Bayerische Umweltministerium leistet ebenfalls einen Beitrag und setzt mit Nachdruck einen vom Ministerrat beschlossenen Sechs-Punkte-Maßnahmenplan zum Umgang mit Bodenaushub um. Ziel ist es, den Entsorgungsmarkt zu entspannen. |
Als Umweltminister ist es mir ein Anliegen, Sie beim umweltgerechten und kostenbewussten Umgang mit dem Thema Bodenaushub bestmöglich zu unterstützen. Deshalb habe ich das Bayerische Landesamt für Umwelt beauftragt, in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen für die Kommunen zum Umgang mit Bodenaushub durchzuführen. Denn es ist wichtig, dass Sie als kommunale Entscheiderinnen und Entscheider sich auskennen. Dass Sie zum Beispiel wissen, welche Möglichkeiten Sie schon in der Bauleitplanung haben, Bodenaushub zu vermeiden oder zu minimieren, wiederzuverwenden oder – wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen – zu entsorgen. Der Startschuss dazu ist bereits im Juli und August mit insgesamt fünf Veranstaltungen in Oberfranken gefallen. Die übrigen Regierungsbezirke werden sukzessive folgen. Über die Termine können Sie sich beim Landesamt für Umwelt unter info.boden@lfu.bayern.de informieren. Liberale Umsetzungspraxis – Bayern fordert Länderöffnungsklausel Der Umgang mit Boden wird weitestgehend durch bundesweit geltende Vorschriften im Abfall- und Bodenschutzrecht geregelt. Diese bestehen seit vielen Jahren unverändert. Bayern hat bei der Umsetzung stets darauf Wert gelegt, vorhandene Spielräume zugunsten von Bauwilligen und Kommunen zu nutzen. So lassen wir in geeigneten Gruben zum Beispiel die Verwertung durch Verfüllung mit gering belastetem Bodenaushub zu, wie er in städtischen Bereichen den Regelfall darstellt. Und bei der Diskussion um die neue Mantelverordnung machen wir uns in Berlin für eine Länderöffnungsklausel stark, damit diese bewährte bayerische Praxis auch weiterhin Bestand haben kann! Gutes Bodenmanagement im Vorfeld hilft, Probleme und Kosten zu vermeiden Am besten ist es freilich, wenn gar kein Bodenmaterial anfällt. Wichtig ist daher, dass in einer möglichst frühen Planungsphase die verschiedenen Möglichkeiten zur Minimierung von zu entsorgendem Bodenmaterial geprüft werden, vorzugsweise der Wiedereinbau auf dem Grundstück oder die Wiederverwendung im Baugebiet durch Geländemodellierung oder Anhebung der Geländeoberfläche. Fällt dennoch Material an, sollten Maßnahmen zur Minimierung ergriffen werden, beispielsweise durch aushubminimierende Gründung (beispielsweise Bodenverfestigung oder Pfahlgründung). Ein in die Planung eingegliedertes „Bodenmanagement“ ermittelt Möglichkeiten der Vermeidung vor Ort und den weiteren fachgerechten Umgang mit dem Material. Selbst bei bester Planung kann es vorkommen, dass natürlicher und wertvoller Boden anfällt, der vor Ort nicht benötigt wird. Darum ist es wichtig, die Flächennutzungsplanung auch unter dem Gesichtspunkt „Umgang mit Bodenaushub“ zu entwickeln. Dies erleichtert nachfolgende Planungen und Vorhaben. Ein Bodenmanagementkonzept behandelt den richtigen Umgang mit dem ausgehobenen Boden. Zwischenlagerflächen etwa sichern nachhaltig die kommunale Entwicklung und einen reibungslosen Bauablauf. Und über „Bodenbörsen“ kann geeignetes Bodenmaterial an andere Bauvorhaben vermittelt werden. Dies schont Rohstoffe und spart Kosten. Bodenuntersuchung nicht immer erforderlich Auch beim Thema Bodenuntersuchung gibt es Spielräume. Ausgehobene Böden können in der Regel am Herkunftsort ohne Untersuchung wiederverwendet werden. Natürliches Bodenmaterial muss nur bei Hinweisen auf erhöhte Stoffgehalte untersucht werden. Dies gilt zum Beispiel in Gewerbe- und Industriegebieten sowie militärisch genutzten Gebieten, im Kernbereich urbaner und industriell geprägter Gebiete oder bei Altlasten und Altlastverdacht. Recherchen über die Standorthistorie oder die Auswertung früherer Untersuchungen können hier wichtige weitere Hinweise ergeben. Sind die Bodeneigenschaften und Schadstoffbelastungen freilich durch frühere Untersuchungen bereits bekannt, muss in der Regel nicht erneut untersucht werden. Sofern eine Untersuchung erforderlich ist, kann diese in vielen Fällen „in situ“ (vor Ort, durch Bohrungen oder Schürfe vor dem Aushub) erfolgen. Dies ermöglicht auch die Festlegung des Entsorgungswegs schon vor Baubeginn. Bei Hinweisen auf höhere Belastungen oder auf Verlangen des Entsorgers ist eine sog. Haufwerksbeprobung erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorgaben der Probenahme-Norm LAGA PN 98. Erleichterungen sind aber auch hier möglich. Zwischenlagerung von Bodenmaterial Oft muss Boden zwischengelagert werden, zum Beispiel vor der weiteren Verwertung oder zur Haufwerksbeprobung. Hier ist eine vorübergehende Lagerung an der Baustelle nach bayerischer Verwaltungspraxis als immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie „Bereitstellung zur Abholung“ möglich. Dies gilt auch auf einem Grundstück in der Nähe des Bauprojekts. Voraussetzung ist allerdings ein absehbar begrenzter Zeitraum. Boden ist kostbar – Verwertung hat Vorrang! Boden ist für uns alle ein kostbares Gut. Wo es ohne Umwelt- und Gesundheitsrisiken möglich ist, muss eine Verwertung grundsätzlich Vorrang vor einer Beseitigung auf Deponien haben. Hochwertige Einsatzmöglichkeiten von geeignetem Boden finden sich beispielsweise im Gartenbau, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in Kompostanlagen und Erdenwerken. Dies gilt insbesondere für den wertvollen Mutterboden. Dieser kann auch zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht zum Beispiel beim Abschluss der Verfüllung von Abbaustellen verwendet werden. Über die Hälfte des anfallenden Bodenmaterials wird in Gruben, Brüchen und Tagebauen verwertet. Die entsprechenden Anforderungen zum Schutz von Wasser und Boden sind im seit 2002 eingeführten Verfüll-Leitfaden geregelt. Der Verfüll-Leitfaden wird derzeit gemeinsam mit Verbänden fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung werden Klarstellungen und auch Erleichterungen hinsichtlich der materiellen Anforderungen eingeführt. Sofern der Bodenaushub dafür geeignet ist, kann er auch in technischen Bauwerken wie Lärmschutzwällen oder im Unterbau von Verkehrswegen verwendet werden. Damit wird der Aushub hochwertig verwertet und natürliche Ressourcen wie Kies und Schotter werden geschont. Auch Böden mit erhöhten Stoffgehalten müssen nicht automatisch beseitigt werden. Bodenmaterial mit natürlich erhöhten Stoffgehalten etwa kann und sollte ortsnah an vergleichbaren Standorten wiederverwendet werden. Die Kreisverwaltungsbehörden können dazu Gebiete festlegen, innerhalb derer eine Verlagerung zulässig ist. Eine Aufbereitung kann ebenfalls den Weg in eine hochwertige Verwertung eröffnen. Von dieser ressourcenschonenden Option wird bislang leider noch zu wenig Gebrauch gemacht. Durch einfache und kostengünstige Aufbereitungen wie Siebung etwa können wertvolle Fraktionen wie Kiese von geeigneten Böden abgetrennt und hochwertig als Bauersatzstoffe verwertet werden. Die verbleibenden Bodenbestandteile gehen dann in die üblichen Entsorgungswege. Beseitigung: Deponierung beispielsweise auf einer DK 0-Deponie Ist eine Verwertung nicht möglich, bleibt die Beseitigung auf einer Deponie als letzte Entsorgungsoption. Dabei sind die Anforderungen der bundesweit geltenden Deponieverordnung zu berücksichtigen. Wichtige Informationen zu Inertabfalldeponien (Deponien der Klasse 0 für gering belastete Abfälle) finden sich auf einer eigens dafür eingerichteten Seite auf der LfU Homepage sowie im LfU-Merkblatt „Deponie-Info 10“. Im Rahmen der Umsetzung des Sechs-Punkte-Maßnahmenplans hat das Landesamt für Umwelt eine Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Deponien der Klasse 0 eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehören Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Beratung der Kreisverwaltungsbehörden sowie die Entwicklung von Arbeitshilfen für Deponiebetreiber. Bodenschutz geht uns alle an: Boden ist unsere Lebensgrundlage! Der Boden ist unsere Lebensgrundlage – ihn zu schützen heißt für unsere Kinder und Enkel nachhaltig handeln. Dies gilt insbesondere beim komplexen Thema „Bodenaushub“. Das Bayerische Umweltministerium und die bayerischen Behörden unterstützen Sie gerne bei der Suche nach pragmatischen und konstruktiven Lösungen. Helfen Sie mit, unseren bayerischen Bodenschatz für die Zukunft zu bewahren! Die nachfolgenden Generationen werden es Ihnen danken.
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