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(GZ-7-2020)
Gastbeiträge

► Bestmögliche Nutzung und Kombination der bereitstehenden Verfahren:

 

Die Vielfalt der Förderlandschaft

 

Gastbeitrag von Dipl.-Ing. Roland Werb, Corwese

Mit der Veröffentlichung der neuen bayerischen Gigabitrichtlinie hat der bayerische Staat europaweit einen Quantensprung bei der Förderung des Ausbaus schneller Breitbandnetze erreicht. Während bisher nur „weiße Flecken“ (Bereiche ohne ein 30 Mbit/s-Netz) förderfähig waren, erstreckt sich die Förderung nunmehr auch auf „Graue Flecken“, d.h. auf Bereiche mit nur einem 30 Mbit/s-Netz.

Was heißt das nun für ein Beratungsunternehmen in der Praxis? Entscheidend ist Genauigkeit; es geht schließlich um die Förderung von FTTB-Netzen (Glasfaser bis in die Häuser) und da muss individuell wirklich jeder Anschluss bereits zu Verfahrensbeginn betrachtet werden, damit das Verfahren sauber durchläuft und die Kommunen und Bürger den größtmöglichen Nutzen ziehen können. Welche Bitraten liegen heute schon an den betrachteten Anschlüssen an, handelt es sich um privat oder gewerblich genutzte Anschlüsse, welche Netzbetreiber sind vorhanden? Der Aufwand für einen Einstieg in das Förderverfahren liegt zu einem großen Teil vor Verfahrensstart.

Markterkundung

Dazu bekommen die Kommunen von den jeweiligen Vermessungsämtern vorgefertigte Adresslisten, die sie bzw. deren Berater zu befüllen haben. Nach ersten Erfahrungen ist dies ein sehr praktikabler Weg. Wir als Berater überprüfen dann, ob die in den Listen gelieferten Angaben stimmen, treffen in Abstimmung mit der Kommune Aussagen zu privater oder gewerblicher Nutzung, legen die „schwarzen Flecken“ fest, die für eine Förderung ausscheiden und starten dann in die Markterkundung.

Fundamentale Basis dieser Markterkundung ist eine hausgenaue Adressliste, die mit sehr viel Sorgfalt von allen Seiten zu erstellen ist – schließlich darf weder ein Anschluss übersehen werden, noch einer zu viel aufgeführt sein, was unter Umständen zur Verletzung der Fördervoraussetzungen führt.

Standardbeispiel

Wie komplex das Thema ist, sei an einem einfachen Standardbeispiel erläutert: Häufig liegt in einer Gemeinde eine Versorgung der Vodafone/Kabel Deutschland sowie eine Versorgung über die Telekom oder eines vergleichbaren Anbieters vor. Letztere ist überwiegend als Verteilerlösung realisiert worden (Glas bis zu den Verteilern, letzte Meile zum Endverbraucher über Kupfer). Beide Bereiche überlappen sich. In erster Näherung ist förderfähig all das, wo nicht Kabel Deutschland versorgt. Abzüglich natürlich Bereiche, in denen schon FTTB-Netze ausgebaut sind.

Nun kommt aber noch die Unterscheidung private/gewerbliche Nutzung ins Spiel. Die mit diesen Filterungen beaufschlagte Adresslisten gehen schließlich in die Markterkundung, die wie immer zwei Aufgaben hat:

Prüfung der Korrektheit der Angaben der Kommune/des Beraters Aufzeigen von eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, die die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

Nach Auswertung der Antworten zur Markterkundung kann sich daher das förderfähige Gebiet weiter verkleinern, wenn beispielsweise ein Anbieter einen Eigenausbau geltend macht. Dies kann auch durch Einsatz der sog. Supervectoring-Technik erfolgen. Nach Klärung all dieser Themen geht es dann erst in die eigentliche Ausschreibung.

Neu ist, dass in Bayern nunmehr auch Betreibermodelle zugelassen sind. Als Laie meint man, dass dies für eine Kommune uninteressant sei, es gibt aber genügend Fälle, in denen ein Betreibermodell durchaus ein interessanter Ansatz ist. Wir, die Corwese GmbH beraten Sie dazu sehr gerne.

Komplexe Auswahl

Die bayerische Gigabit-Richtlinie stellt für gewerbliche Anwendungen richtigerweise höhere Ansprüche als bei reiner Privatnutzung. Diese Unterscheidung nach gewerblicher und privater Nutzung macht die Auswahl des richtigen Förderverfahrens aber noch etwas komplexer.

So kann es beispielsweise vorkommen, dass im Rahmen der Gigabitförderung ein Gewerbeanschluss förderfähig ist, der in einem für Privatnutzung nicht förderfähigen Gebiet liegt. Umgekehrt fällt beispielsweise ein Gewerbeanschluss aus der Förderfähigkeit heraus, wenn dieser in einem Vodafone/Kabel Deutschland – Gebiet liegt. Gleiches kann für Schulen und Rathäuser gelten.

Sonderaufruf Gewerbe

Hier ist nun die optimale Kombination der diversen Förderverfahren gefragt. So gibt es zum Beispiel vom Bund den Sonderaufruf Gewerbe. Hier gilt von Haus aus eine andere Aufgreifschwelle. Nach Auffassung des Bundes gilt ein Anschluss nur dann als versorgt, wenn die Zahl seiner internetverbundenen Arbeitsplätze multipliziert mit 30 Mbit/s gegeben ist, ansonsten kann ein solcher Anschluss über den Bund gefördert werden. Auch hier muss also fallweise sehr genau hingeschaut werden.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist aber hier wiederum die Tatsache, dass es sich um einen zusammenhängenden, offiziell als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereich handelt. Getrennt betrachtet werden müssen auch die Anschlussmöglichkeiten von Schulen und Rathäusern nach der GWLAN-Richtlinie des Freistaates.

Erfahrung und Ideenreichtum

Eine Beschränkung der Anwendbarkeit des neuen bayerischen Verfahrens kann auch in der Überschreitung der vorgegebenen Förderhöchstsätze liegen. In diesem Falle wäre wiederum die Anwendung des Bundesförderverfahrens geboten, damit der für die Gemeinde optimale Eigenanteil zum Tragen kommt. 

Fazit: Der Freistaat Bayern hat mit seiner neuen Richtlinie ein Superprogramm aufgelegt. Um ein für die Kommune optimales Preis-Leistungsverhältnis zu erreichen, ist die optimale Kombination aller möglichen Förderverfahren geboten. Dazu braucht es praktische Erfahrung und den notwendigen Ideenreichtum.

Wir, die Corwese GmbH, stehen Ihnen gerne zur Seite.

 

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