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(GZ-17-2020)
Gastbeiträge

► Herstellung und Wiedereinbau von Recyclingmaterial:

 

Nachhaltige Nutzung von Sekundärrohstoffen

 

Gastbeitrag von Stephan Ziermann M. Eng.*

Deutschlandweit werden jedes Jahr große Mengen an Rohstoffen zu Baustoffen verarbeitet. Um die ohnehin immer knapper werdenden natürlichen Ressourcen aus Kiesgruben und Steinbrüchen zu schonen ist es erforderlich und sinnvoll, rückgebaute Materialien aus dem Hoch- und Tiefbau wieder dem Stoffkreislauf zuzuführen.

Einsatz von aufbereitetem PAK-haltigem Straßenaufbruch als Deponieersatzbaustoff.
Einsatz von aufbereitetem PAK-haltigem Straßenaufbruch als Deponieersatzbaustoff.

Der Einsatz von Recyclingbaustoffen in der Bauplanung wird noch eher selten angewandt, da zum Teil die Erfahrung sowie die Kenntnis über notwendige Vorgehensweisen in der Planung und Ausschreibung fehlen. Dadurch werden die hohen Potenziale des Baustoffrecyclings nicht immer vollständig genutzt. Es wird oftmals dem findigen Auftragnehmer überlassen, aus den teuer zu entsorgenden Abfällen einen finanziellen Vorteil bzw. ein interessantes Bauprodukt zu generieren.

Die Recyclingwirtschaft kann zu einer kostengünstigen, ressourcenschonenden und sicheren Verwertung beitragen, wenn ihre Bauprodukte im Gegenzug eine geeignete Verwendung finden.

Mithilfe einer qualifizierten Güteüberwachung aus rückgebauten Altstoffen können neue, qualifizierte und vertrauenswürdige Baustoffe hergestellt werden, die den Einsatz von Primärbaustoffen reduzieren. Die grundlegenden abfallrechtlichen Regelungen und Ausführungshinweise sind jeweils länderspezifisch geregelt.

Zum Beispiel in Bayern sind diese im RC-Leitfaden („Anforderung an die Verwertung von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken“ vom 15.06.2005) enthalten. Im Einführungsschreiben vom 09.12.2005 wird darauf hingewiesen, dass als Recyclingbaustoffe in der Regel nur geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbau-
stoffe in den Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt werden dürfen.

Der Weg über die Güteüberwachung und Zertifizierung bringt den Vorteil der höheren Planungssicherheit und kürzeren Wartezeit bis zur Freigabe des RC-Materials für den Einbau. Aufgrund häufig begrenzter Lagerflächen sowie der Abhängigkeit von Folgegewerken von der Freigabe des RC-Materials ist bei zeitkritischen Baustellen meist nur das güteüberwachte und zertifizierte Material rechtzeitig einbaufähig.

Wie wird der Einsatz von RC-Baustoffen bereits in der Planung berücksichtigt?

Im Einklang mit § 6 KrWG ist der Einsatz im gleichen Projekt einer Entsorgung andernorts vorzuziehen. Dadurch werden auch Transportkosten, Entsorgungskosten und Lieferkosten gespart, die die Umwelt und den Geldbeutel schonen. In weiten Bereichen ist die notwendige Grundlagenermittlung für beide Varianten gleich.

Die Kenntnis vorliegender Belastungen und Ausgangsmaterialien durch eine qualifizierte Erkundung ergibt die erforderliche Planungs- und Kostensicherheit. Die Arbeitshilfe „Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz“ des BayLfU zeigt eine über Bayern hinaus anwendbare qualifizierte Vorgehensweise auf.

Schadstoffhaltige Bestandteile sind beim Rückbau zu separieren, um für das restliche Material eine weitere Verwendung zu ermöglichen. Durch eine geprüfte Materialqualität wird Vertrauen für den Einsatz von Recyclingmaterial geschaffen.

Die unbedenkliche mineralische Bausubstanz wird durch Brechen und gegebenenfalls Sieben je nach Anforderungsprofil aufbereitet.

Wohin mit überschüssigem Material auf der Baustelle?

Praktisch ausnahmslos sind für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung mineralischer Abfälle Deklarationsanalysen erforderlich. Für Bodenaushub, künstliche Auffüllungen und Bauschutt wird für die Annahme beim Entsorger in aller Regel eine Deklarationsanalyse gefordert.

Die Probenahme hat dabei gemäß der Probenahmevorschrift LAGA PN 98 durch geprüfte Probenehmer zu erfolgen. Da immer mehr Entsorger inzwischen auch für unbedenkliches Material wie Bodenaushub ohne Fremdbestandteile Deklarationsuntersuchungen verlangen, hat die Ausschreibung von nicht analysiertem Material häufig die Abgabe von Preisen mit Sicherheitszuschlag zur Folge. Es wird deshalb empfohlen, die Probenahme aus zwischengelagerten Haufwerken mit anschließenden Analysen von vornherein einzuplanen.

Bei unbedenklicher Belastung kann der Bauschutt als Recyclingbaustoff qualifiziert werden. Hier ist neben der chemischen Belastung auch (vom Einsatzzweck abhängig) die geotechnische Eignung des Produktes nachzuweisen. Diese Nachweise, die als Grundlage der Zertifizierung dienen, müssen durch eine nach RAP Stra 15 anerkannte Prüfstelle ausgeführt werden.

Im Rückschluss kann es also sinnvoll sein, bereits von Anbeginn eine solche Prüfstelle einzubinden, um bautechnische und schadstoffspezifische Randbedingungen und sich daraus ergebende wirtschaftliche Perspektiven gesichert aufzeigen und abschätzen zu können.

Der Rückbau mineralischer Substanz aus Straßenbau und Gebäuden verursacht große Mengen an Abfall (Bauschutt), der gewinnbringend für Bauherrn und Umwelt als Sekundärrohstoff eingesetzt werden kann. Um dieses Ziel sicher zu erreichen, empfiehlt es sich, bereits in der Planungsphase die richtigen Weichen zu stellen.

 

* Unser Autor ist Leiter des Erd- und Grundbaulabors und stellvertretender Leiter der RAP Stra Prüfstelle bei IFB Eigenschenk (www.eigenschenk.de).

 

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