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(GZ-1/2-2021)
Gastbeiträge

► EEG 2021:

 

Neues für die Windenergie

100 Prozent Erneuerbare im Stromsektor vor 2050 

 

Von Dr. Bernd Wust, LL.M., Kapellmann und Partner Rechtsanwälte

Der Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten das neue EEG 2021 beschlossen. Darin wird die vollständige Umstellung der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs in Deutschland auf erneuerbare Energien noch vor dem Jahr 2050 angepeilt. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung rund 50 Prozent. Das neue EEG soll dafür die förderrechtlichen Weichen stellen.

Dr. Bernd Wust.
Dr. Bernd Wust.

Der Großteil des Ausbaus muss durch Photovoltaik und der Windenergieanlagen stattfinden. Das Gesetz sieht feste Ausbaupfade für die einzelnen Energieträger vor, die durch das EEG finanziell abgesichert werden sollen. Für die Windenergie ist ein Zubau von 2.900 MW im Jahr 2022 vorgesehen, der bis 2028 auf einen jährlichen Zubau von 5.800 MW steigen soll. Die in Vorjahren nicht erreichten Mengen werden jeweils nachgeholt.

Besondere Anreize für Windkraft in Süddeutschland

Angesichts des zuletzt sehr schwergängigen Ausbaus der Windkraft sieht das Gesetz zahlreiche neue Ausbauanreize vor. Vor allem Standorte in Süddeutschland sollen in den EEG Ausschreibungen wettbewerbsfähiger gemacht werden:

Das EEG sieht bereits jetzt ein sog. Referenzertragsmodell vor, durch das unterschiedliche Ertragsstärken der Standorte (Standortgüte) in Deutschland bei der Förderung und der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Vergleichsmaßstab für die Standorte ist jeweils der gesetzlich definierte Referenzertrag des Anlagentyps. Bislang fand ein Ausgleich der Standortgüte nach unten nur bis zu einer Ertragsstärke von 70 % des Referenzertrags statt. Bayerische Standorte liegen häufig darunter. Die Kurve wird nun auf 60 % verlängert. Der Gesetzgeber will dadurch neue Standortpotentiale erschließen, was bayerischen Standorten künftig bessere Chancen in der Ausschreibung gibt.

Weitere Besserstellung erfahren Projekte in der sog. Südregion. Die Südregion umfasst mit Ausnahme weniger nordbayerischer Landkreise ganz Bayern, daneben Baden-Württemberg, das Saarland sowie die südlichen Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen. In den Windausschreibungen werden künftig 15 % der Zuschläge (ab 2014: 20%) vorrangig an Projekte in der Südregion vergeben. Dieser Anteil der Ausschreibungsmengen ist also für süddeutsche Standorte reserviert. Dies ist ein klares Signal und einen Handlungsauftrag an die süddeutschen Bundesländer, den Ausbau der Windenergie anzuschieben.

Um die Akzeptanz der Windenergie vor Ort zu erhöhen, wird mit § 36k eine finanzielle Beteiligung von Kommunen an neuen Windenergieanlagen eingeführt. Die Betreiber können den betroffenen Gemeinden freiwillig 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde ausbezahlen. Als betroffen gilt eine Gemeinde, deren Gemeindegebiet in einem Radius von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlage liegt, bei mehreren Gemeinden wird die Zahlung anteilig aufgeteilt.

Die Betreiber können die Kosten an den Netzbetreiber weiterbelasten, die Kosten fließen damit in die EEG-Umlage. Voraussetzung für die Zahlung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betreiber und der Gemeinde, die bereits vor Genehmigungserteilung geschlossen werden kann.

Lohnende Energiequelle für Gemeinden

Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Annahme einer solchen Zahlung keine Vorteilsannahme im Sinne der §§ 331 ff. StGB darstellt. Bedenkt man, dass moderne Windenergieanlagen auch in Bayern einen Ertrag von um die 10 Mio. kWh pro Jahr abwerfen, können den Gemeinden dadurch Zahlungen von bis zu 20.000 Euro pro Anlage und Jahr zufließen. Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommen hinzu. Windenergie wird sich also für die Gemeinden künftig doppelt lohnen.

Auch wenn anvisierten Ausbaumengen nach der Prognose vieler Branchenverbände für die EE-Ziele im Stromsektor nicht ausreichen, ist dem Gesetz gleichwohl ein klares Bekenntnis zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entnehmen.

Insbesondere wird den südlichen Ländern ein klarer Auftrag zum Ausbau der Windenergie gegeben. In Bayern liegt die Verantwortung hierfür aufgrund der 10H-Regelung vor allem bei den Kommunen, die die entsprechenden Flächen in ihren Bauleitplänen ausweisen müssen. Durch die vorgesehene Kommunalbeteiligung wird sich das künftig auch für die Gemeinden mehr lohnen.

Dr. Bernd Wust, LL.M., Kapellmann und Partner Rechtsanwälte

 

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