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(GZ-9-2015)
Gastbeiträge
► Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden:
 
Seit 75 Jahren bestens abgesichert
 

Gastbeitrag von Walter Dietsch, Abteilungsleiter BVK Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden feiert Jubiläum. Am 1. April 2015 begeht die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden – BVK Zusatzversorgung – ihr 75. Jubiläum. Als Trägerin der betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte im kommunalen und kirchlichen Dienst zahlt sie monatlich ca. 80 Millionen Euro an ihre Rentner aus und trägt damit maßgeblich dazu bei, den Lebensstandard für ihre Versicherten und Rentner zu sichern und zu verbessern. Zuständig für kommunale und kirchliche Arbeitgeber in Bayern und einen Teil von Rheinland-Pfalz betreut die Zusatzversorgungskasse heute ca. 5.700 Arbeitgeber als Mitglieder, ca. 1.284.000 Versicherte und 246.000 Rentner. Sie ist damit die größte kommunale Zusatzversorgungskasse und – nach der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – die zweitgrößte Zusatzversorgungseinrichtung in Deutschland.

Mit einem Kapitalvermögen von mehr als 17 Milliarden Euro steht sie auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten für eine sichere und zukunftsorientierte Versorgung ihrer Versicherten und Rentner. Als eine von 12 Einrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer, der größten öffentlich-rechtlichen Versorgungsgruppe Deutschlands, nimmt sie auf dem Markt der Altersversorgung und Altersvorsorge unter dem Namen BVK Zusatzversorgung eine herausragende Stellung ein.

Stetige Entwicklung

Als die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden am 1. April 1940 die zusätzliche Altersversorgung für Arbeiter und Angestellte im kommunalen Dienst in Bayern und Teilen der Pfalz übernahm, wurde ein Grundstein für die sichere Altersversorgung dieser Beschäftigten gelegt. Die Entwicklung der Kasse und die Veränderungen ihrer Leistungen waren immer eng mit den gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Dabei änderten sich die rechtlichen Grundlagen und die Gegebenheiten für die Zusatzversorgungskasse immer wieder erheblich. Während die grundlegenden Regelungen zur Versicherung und zur Leistungshöhe stets durch Gesetz oder Tarifverträge geregelt wurden, war es Aufgabe der BVK Zusatzversorgung, diese betriebliche Altersversorgung für ihre Mitglieder finanziell planbar und für ihre Versicherten sicher zu gestalten.

Einzige Zusatzversorgungseinrichtung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst

Heute ist die BVK Zusatzversorgung infolge ihrer Fachkompetenz und ihrer finanziellen Solidität die gesuchte und vertrauenswürdige Partnerin ihrer Mitglieder und Versicherten in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Zudem ist sie die einzige Zusatzversorgungseinrichtung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst in Deutschland, die in den letzten Jahren – trotz stabiler Leistungen – den Finanzierungsaufwand für ihre Mitglieder reduzieren konnte.

Entscheidungen für die Zukunft

Die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlichen Dienstes entwickelte sich im Laufe der Jahre von einer bloßen Ergänzung der gesetzlichen Rente zu einem Gesamtversorgungssystem. Seit 1967 wurde die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung so weit aufgestockt, bis eine beamtenähnliche Versorgung erreicht war. Das bedeutete eine grundlegende Sicherstellung des Lebenshaltungsniveaus, welches sich die Versicherten durch ihre langjährige Arbeit erworben hatten. Im Laufe der Jahre stellte sich jedoch heraus, dass sich die Aufstockungsleistungen aus der Zusatzversorgung aufgrund der immer stärkeren negativen Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, enorm verteuern würden. Ohne Eingriffe in das Leistungsrecht wäre die Zusatzversorgung für die Mitglieder nicht mehr finanzierbar gewesen. Daher beschlossen die Tarifpartner im öffentlichen Dienst das Gesamtversorgungssystem zum 31. 12. 2001 komplett zu schließen. Zwar blieben die Anwartschaften und Renten erhalten, doch das zukünftige Recht wurde völlig anders ausgestaltet.

Punktemodell

An Stelle der Gesamtversorgung trat ein sog. Punktemodell. Dieses sollte zu einer Abkehr von der bisherigen Umlagefinanzierung hin zu einem kapitaldeckenden System führen. Bis dahin waren alle Renten ausschließlich durch Umlagen finanziert worden, wobei die monatlichen Einzahlungen für die Finanzierung der laufenden Renten verwendet wurden. Durch die anstehenden demographischen Veränderungen in den kommenden Jahrzehnten war jedoch klar, dass bei Fortführung dieser Finanzierungsform auf sehr lange Dauer hohe Umlagen zu entrichten sein würden. Da der Anteil der Älteren an der Bevölkerung rasch zunehmen wird und sich damit das Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern stetig verschlechtert, hätte der Umlagesatz stark ansteigen müssen. Für die BVK Zusatzversorgung hätten sich dabei Umlagesätze von über 10 % ergeben, die ab dem Jahr 2010 dauerhaft – d.h. über mehrere Generationen hinweg – nötig gewesen wären.

Kapitaldeckung

Mit der Änderung des Systems standen die Zusatzversorgungseinrichtungen in Deutschland vor der Frage, wie sie finanziell die neuen Herausforderungen angehen sollten. Bereits jetzt waren bei einigen Zusatzversorgungseinrichtungen die Umlagesätze so hoch, dass eine zusätzliche Finanzierung mit Beiträgen zu einer kapitalgedeckten Versorgung kaum in Frage kam. War es überhaupt sinnvoll und möglich in eine – wenn auch gegebenenfalls nur teilweise – Kapitaldeckung umzusteigen? Diesen Schritt wollte kaum eine der Kassen wagen.

Kombinierte Finanzierung

Der aus jeweils 16 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bestehende Verwaltungsrat der BVK Zusatzversorgung beschloss jedoch – auch auf Anraten des Verantwortlichen Aktuars der Kasse – die Kasse in eine (teilweise) Kapitaldeckung zu führen. Dabei wurde eine kombinierte Finanzierung aus Umlagen und kapitaldeckenden Zusatzbeiträgen festgelegt. Mit der Umlage sollten die bereits bestehenden Rentenleistungen und Anwartschaften weiter finanziert werden, während der Zusatzbeitrag für die späteren Rentenleistungen angespart werden sollte. Auf längere Sicht wären eventuelle Kapitalerträge dann auch für die laufende Finanzierung aufzuwenden und sollten so die Mitglieder in ihrem Beitragsaufkommen entlasten.

Kurzzeitige Belastung – langandauernde Erleichterung

Für die Mitglieder bedeutete der Beschluss des Verwaltungsrates zunächst eine große finanzielle Belastung. Neben eine Umlage von 4,75 % trat nun ein Zusatzbeitrag von zunächst 2 %, der sich in den folgenden Jahren bis 2007 auf insgesamt 4 % erhöhen sollte. Andererseits bot das neue Finanzierungsmodell jedoch die Aussicht, den Anteil der Umlage umso mehr reduzieren zu können, je höher der Kapitaldeckungsgrad und damit die daraus resultierenden Kapitalerträge wurden. Da die BVK Zusatzversorgung bereits in den Jahren vor der Systemumstellung Rücklagen gebildet hatte, um die in den nächsten Jahren zu erwartenden Umlageerhöhungen abfedern zu können, konnte der bereits vorhandene Kapitalstock verwendet werden, um weitere Kapitalerträge zu erwirtschaften. Das bereits vorhandene Kapital deckte dabei bereits 30 Prozent der vorhandenen Leistungsansprüche ab und hätte ausgereicht, um alle damaligen Renten für mehr als 10 Jahre zu finanzieren.

Wie sich im Laufe der nächsten Jahre herausstellen sollte, war die Entscheidung des Verwaltungsrates, die Zusatzversorgungskasse in eine Hybridfinanzierung zu führen, absolut richtig und stellt letztendlich eine große Entlastung für die Mitglieder dar. Der relativ hohe Finanzierungsaufwand mit 4,75 % Umlage und 4 % Zusatzbeitrag war nur für sechs Jahre (2007 bis 2012) erforderlich. Bereits im Jahr 2013 konnte die Umlage um einen Prozentpunkt auf 3,75 % reduziert werden. Anstelle der reduzierten Umlagen konnten nunmehr Teile der Kapitalerträge für die Finanzierung mit verwendet werden. Damit war die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden die einzige Zusatzversorgungseinrichtung in Deutschland, die ihren Mitgliedern eine deutliche und andauernde Reduzierung der finanziellen Belastungen anbieten konnte, während allen anderen Kassen, die weiterhin in der Umlagefinanzierung verblieben waren, ein Ansteigen des Finanzierungsaufwands bevor steht.

Finanziell sicher – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Heute – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – steht die BVK Zusatzversorgung finanziell sicher da. Durch die Hybridfinanzierung aus Umlagen, kapitaldeckenden Beiträgen und Erträgen aus Kapitalvermögen ist die BVK Zusatzversorgung weder den Entwicklungen auf den Kapitalmärkten noch der demografischen Entwicklung entscheidend ausgeliefert. Sie kann relativ unabhängig davon alle Leistungen finanzieren und daneben weiterhin Erträge erwirtschaften und dem Vermögen zuführen. Da das vorhandene Kapital von mittlerweile ca. 17 Mrd. Euro nicht angerührt wird, erbringt es ansehnliche Kapitalerträge, die teilweise – neben den Umlagen - für die laufenden Rentenzahlungen eingesetzt werden können. So werden die finanzierenden Mitglieder entlastet.

Für die Mitglieder bedeutet das Finanzierungsverfahren der BVK Zusatzversorgung eine große Planungssicherheit, da sie ihre künftigen Belastungen für ihre betriebliche Altersversorgung einschätzen können. Das Vertrauen der Mitglieder in die Finanzierungssicherheit zeigt sich in der stetig anwachsenden Zahl an Versicherten. Damit nimmt die BVK Zusatzversorgung heute – nach 75 Jahren – eine herausragende Stellung auf dem Markt der betrieblichen Altersversorgung ein.

Wertvolle und rentable Altersversorgung

Zwar stellt die Zusatzversorgung für die öffentlichen und kirchlichen Arbeitgeber zunächst einen zusätzlichen Kostenaufwand zu den monatlichen Personalkosten dar. Doch wertvoller und rentabler als die Zusatzversorgung ist kaum eine betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Die Versicherten erhalten eine Leistung, als wenn ein Beitrag von 4 % vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt und mit 3,25 % in der Ansparphase und mit 5,25 % in der Rentenphase verzinst würde. Würde der Arbeitgeber das Geld nicht für die Zusatzversorgung aufwenden, sondern für eine Bruttoentgelterhöhung, so könnte mit dem daraus resultierenden Nettobetrag im Rahmen einer Lebensversicherung – wenn man die garantierten Leistungen gegenüberstellt – nur eine Rente erreicht werden, die lediglich etwa ein Viertel der Zusatzversorgungsleistung beträgt.

Damit ist die Zusatzversorgung in heutiger Zeit auch ein wert- und sinnvolles Mittel für die Arbeitgeber zur Personalakquise und Personalbindung.

Aus Tradition eine moderne Einrichtung

Die lange Tradition der BVK Zusatzversorgung, die in vielen Jahren erworbene Kompetenz und das ihr entgegen gebrachte Vertrauen waren für die BVK Zusatzversorgung stets eine große Verpflichtung, sich laufend weiter zu entwickeln. Sie ist heute eine moderne Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die Transparenz, Kundenorientierung durch kompetente Beratung und effektive Serviceleistungen bietet, sowie eine sichere und zugleich ertragsbringende Vermögensanlage garantiert.

Sicherheit auf mehreren Säulen

Die anhaltenden Diskussionen um die Absicherung im Alter und die Sicherheit der Versorgung zeigt, wie wichtig es ist, die Altersversorgung auf verschiedene Säulen zu stützen. Angesichts einer alternden Gesellschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung wird der betrieblichen Altersversorgung als zweiter Säule weiterhin eine unverzichtbare Bedeutung zukommen. Daher ist es wichtig, eine stabile und zukunftsorientierte Zusatzversorgung für die Beschäftigten im öffentlichen und kirchlichen Dienst gewährleisten zu können. Das kann die BVK Zusatzversorgung und steht damit für eine gesicherte Zukunft ihrer Mitglieder und Versicherten. Die sind damit: Bestens abgesichert.

WD

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