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(GZ-6-2022)
Gastbeiträge

► Bernried a. Starnberger See:

 

Kloster zu verkaufen…

…hieß es viele Jahre – bis Dezember 2021

 

Gastbeitrag von Bernrieds Erstem Bürgermeister Dr. Georg Malterer und Rechtsanwalt Dr. Stefan Detig

Wie kam es dazu? Seit 1949 waren die Missions-Benediktinerinnen von Tutzing Eigentümerinnen des Klosters Bernried, idyllisch unmittelbar am Südwestufer des Starnberger Sees mit großen Freiflächen und Wäldern gelegen. Im Jahre 1972 gründeten sie darin u.a. ein Bildungshaus. Seither fanden Seminare und Tagungen der Erwachsenenbildung zu unterschiedlichsten Themenbereichen statt. Aufgrund der 75 Zimmer konnten auch Teilnehmer aus ganz Bayern und darüber hinaus die Bildungsangebote nutzen. Wichtig war den Schwestern gerade auch christliche Inhalte für den Alltag der Menschen zu vermitteln.

Das Kloster in Bernried a. Starnberger See. Bild: Gerhard Schubert
Das Kloster in Bernried a. Starnberger See. Bild: Gerhard Schubert

Wie auch in anderen Ordensgemeinschaften wurde in den vergangenen Jahren immer deutlicher, dass aufgrund des steigenden Durchschnittsalters der Schwestern der Betrieb in der gewohnten Weise mittelfristig nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.

Brandschutz erforderte Invetitionen

Hinzu kamen schärfer werdende Brandschutzbestimmungen, die hohe Investitionen nach sich ziehen. Auf der Suche nach einem Nachfolgekonzept wurden auch private Investoren vor Ort vorstellig, die nach einem entsprechenden Umbau die Gebäude einschließlich des denkmalsgeschützten Südflügels aus dem Jahr 1653 teils zu Eigentumswohnungen teils zu einem exklusiven Hotel umgewandelt hätten. Beides hätte jedoch bedeutet, dass die etwa 30 Beschäftigten größtenteils ihren Arbeitsplatz verloren hätten, was für die Schwestern aus sozialen Gründen jedoch nicht in Betracht kam. Außerdem wären die Türen dann für die Öffentlichkeit dauerhaft verschlossen gewesen.

Seit jeher Teil der Gemeinde

Die Missions-Benediktinerinnen verstanden sich seit jeher auch als Teil der Gemeinde Bernried. So konnten seit vielen Jahrzehnten beispielsweise Konzerte im Kloster stattfinden. Auch die Gemeindebücherei fand in adäquaten mit holzvertäfelten und stuckverzierten Räumen ein Zuhause innerhalb der Klostermauern – noch dazu mit Seeblick!

Vor diesem Hintergrund begann Josef Steigenberger, mittlerweile Altbürgermeister der Gemeinde Bernried, Gespräche mit den Schwestern über die Zukunft dieses auch für die Gemeinde historisch wichtigen und ortsbildprägendes Gebäudeensembles. Doch wie könnte sich die Gemeinde ein Gebäude mit etwa 7.367 qm Nutzfläche und ca. 3 Hektar Freiflächen leisten und kommunalrechtlich zulässig nutzen?

Nach vertrauensvoller Diskussion kristallisierte sich schließlich ein Weiterbetrieb des Bildungshauses mit mittelfristiger Teilumnutzung für die gemeindliche Grundschule als tragfähiges und allseits akzeptiertes Konzept heraus. Für Dr. Georg Malterer, seit 2020 erster Bürgermeister, war jedoch schnell klar, dass den Bildungshausbetrieb nicht die Gemeindeverwaltung führen könnte.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt und Altbürgermeister Dr. Stefan Detig, dessen Kanzlei auf die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Betreuung von Kommunen spezialisiert ist, wurde schließlich ein Modell favorisiert. Dieses sieht den Kauf des Klosters durch die Gemeinde vor, die wiederum die Räume des Bildungshauses an ein neu gegründetes Kommunalunternehmen vermietet.

Das Kommunalunternehmen führt schließlich den Bildungshausbetrieb mit allen bisherigen Mitarbeitern weiter, die zudem in der kommunalen Zusatzversorgung versichert werden. Dies wäre in privater Trägerschaft gerade nicht möglich gewesen. Aufgrund der fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter des Bildungshauses wird zudem auch die Bewirtschaftung des gemeindlichen Sommerkellers als Veranstaltungsstätte ermöglicht. Zudem wird die Großküche des bisherigen Klosters Mittagessen auch für Kinder, Schüler und Senioren in Bernried zubereiten. Auf diese Weise wurden mehrere kommunalpolitische Ziele in ein tragfähiges und umsetzbares Gesamtwerk integriert.

Das Jahr 2021 war davon geprägt neben dem pandemiebedingt kaum darstellbaren Bildungshausbetrieb auch die kommunal- und steuerrechtlichen Fragen zu klären. Hierzu wurden u.a. zwölf Steuerrechtsfragen an das zuständige Finanzamt gerichtet, die sämtlich antragsgemäß beantwortet wurden. Die Missions- Benediktinerinnen hatten zudem eine Genehmigung zum Verkauf aus dem Vatikan einzuholen. Schließlich konnte im Dezember 2021 der Notarvertrag unterzeichnet und der Betrieb zum 1. Januar 2022 übergeben werden.

Die Buchungszahlen für 2022 und die durchwegs positiven Reaktionen aus der Bürgerschaft über diesen historischen Schritt lassen nun alle Beteiligten zuversichtlich in die Zukunft blicken.

 

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