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(GZ-21-2022)
Gastbeiträge

► Zeitgemäße Lösung:

 

Ökopunkte als Alternative zu Ausgleichsflächen

 

Ein Gastbeitrag von Dr. Tobias Zehetmair, ÖkoAgentur Bayern GmbH

Viele kommunale Bauvorhaben müssen naturschutzfachlich ausgeglichen werden. Oft werden hierfür eigene Flächen der Gemeinden verwendet oder neue Flächen gekauft. Dies wird aufgrund des steigenden Flächendrucks zunehmend schwieriger und auch teurer, mit meist nicht kalkulierbaren Folgekosten. Als Alternative stellen hierbei Ökopunkte eine sinnvolle und zeitgemäße Lösung dar.

Dr. Tobias Zehetmair. Bild: ÖkoAgentur Bayern
Dr. Tobias Zehetmair. Bild: ÖkoAgentur Bayern

Ökopunkte werden durch die ökologische Aufwertung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen generiert, z.B. durch Anlage von Streuobstwiesen, Extensiv-Grünland, Hecken, Säume, Waldumbau, etc., wobei die Maßnahmen durch die Unteren Naturschutzbehörden geprüft und anerkannt sein müssen.

Vorteile von Ökopunkten sind:

  • Ökopunkte sind sofort verfügbar
  • Kauf von Ausgleichsflächen entfällt
  • Land- und forstwirtschaftliche Produktionsflächen vor Ort werden geschont
  • Genehmigungsprozesse werden beschleunigt
  • Folgekosten für den Eingriffsverursacher gibt es nicht
  • Ökopunkte stellen eine Dienstleistung dar, die alle Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche (insbes. Herstellung, Pflege und Monitoring) abdeckt
  • Kosten können oftmals auf das Bauvorhaben umgelegt werden
  • Ökopunkte können auch auf Vorrat gekauft werden (für zukünftige Bauvorhaben)

Ökopunkte in der Bauleitplanung

Der in der Bauleitplanung erforderliche Ausgleich hat auf Grundlage einer sachgerechten und nachvollziehbaren Methode zu erfolgen, ohne dass hierfür im BauGB eine bestimmte Methode gesetzlich vorgeschrieben ist (Planungshoheit der Kommunen).

Der am 15.12.2021 veröffentlichte (überarbeitete) Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ bietet den Gemeinden methodische Hinweise für die Auseinandersetzung mit den Belangen von Natur und Landschaft und zur planerischen Bewältigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, die den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB) folgt.

Er dient als Orientierungshilfe für eine fachlich und rechtlich abgesicherte, aber auch zügige Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.

Die Bewertungsmethodik des überarbeiteten Leitfadens lehnt sich an die BayKompV an und berücksichtigt dabei die spezifischen Anforderungen an städtebauliche Planungen.

(Quelle: StMB, https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/oekologie/leitfadeneingriffsregelung/index.php)

Somit besteht für Kommunen die Möglichkeit Verfahren in der Bauleitplanung in Anlehnung an das Biotopwertverfahren („Wertpunktesystem“) der BayKompV zu bilanzieren und dementsprechend den erforderlichen Ausgleich oder Ersatz durch Ökopunkte zu erbringen.

Die ÖkoAgentur Bayern als staatlich zertifizierter Vermittler bietet eine umfassende Beratung und kann Ökopunkte über die Ökopunktebörse bayernweit und sofort zur Verfügung stellen.

Ansprechpartner:

Dr. Tobias Zehetmair
Fachlicher Leiter, ÖkoAgentur Bayern

Tel.: 089 - 590682949
Mobil: 0160 - 972 28210
E-Mail: tobias.zehetmair@oekoagentur.de

www.oekoagentur.de
www.oekoagentur.de/oekopunkteboerse

Dr. Tobias Zehetmair, ÖkoAgentur Bayern GmbH

 

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