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(GZ-21-2022)
Gastbeiträge

► Zeit­ge­mä­ße Lösung:

 

Öko­punk­te als Al­ter­na­ti­ve zu Aus­gleichs­flä­chen

 

Ein Gast­bei­trag von Dr. Tobias Ze­het­mair, Öko­Agen­tur Bayern GmbH

Viele kom­mu­na­le Bau­vor­ha­ben müssen na­tur­schutz­fach­lich aus­ge­gli­chen werden. Oft werden hierfür eigene Flächen der Ge­mein­den ver­wen­det oder neue Flächen gekauft. Dies wird auf­grund des stei­gen­den Flä­chen­drucks zu­neh­mend schwie­ri­ger und auch teurer, mit meist nicht kal­ku­lier­ba­ren Fol­ge­kos­ten. Als Al­ter­na­ti­ve stellen hierbei Öko­punk­te eine sinn­vol­le und zeit­ge­mä­ße Lösung dar.

Dr. Tobias Zehetmair. Bild: ÖkoAgentur Bayern
Dr. Tobias Ze­het­mair. Bild: Öko­Agen­tur Bayern

Öko­punk­te werden durch die öko­lo­gi­sche Auf­wer­tung von land- oder forst­wirt­schaft­li­chen Flächen ge­ne­riert, z.B. durch Anlage von Streu­obst­wie­sen, Ex­ten­siv-Grün­land, Hecken, Säume, Wal­d­um­bau, etc., wobei die Maß­nah­men durch die Unteren Na­tur­schutz­be­hör­den geprüft und an­er­kannt sein müssen.

Vor­tei­le von Öko­punk­ten sind:

  • Öko­punk­te sind sofort ver­füg­bar
  • Kauf von Aus­gleichs­flä­chen ent­fällt
  • Land- und forst­wirt­schaft­li­che Pro­duk­ti­ons­flä­chen vor Ort werden ge­schont
  • Ge­neh­mi­gungs­pro­zes­se werden be­schleu­nigt
  • Fol­ge­kos­ten für den Ein­griffs­ver­ur­sa­cher gibt es nicht
  • Öko­punk­te stellen eine Dienst­leis­tung dar, die alle Maß­nah­men auf der Aus­gleichs­flä­che (insbes. Her­stel­lung, Pflege und Mo­ni­to­ring) abdeckt
  • Kosten können oftmals auf das Bau­vor­ha­ben um­ge­legt werden
  • Öko­punk­te können auch auf Vorrat gekauft werden (für zu­künf­ti­ge Bau­vor­ha­ben)

Öko­punk­te in der Bau­leit­pla­nung

Der in der Bau­leit­pla­nung er­for­der­li­che Aus­gleich hat auf Grund­la­ge einer sach­ge­rech­ten und nach­voll­zieh­ba­ren Methode zu er­fol­gen, ohne dass hierfür im BauGB eine be­stimm­te Methode ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist (Pla­nungs­ho­heit der Kom­mu­nen).

Der am 15.12.2021 ver­öf­fent­lich­te (über­ar­bei­te­te) Leit­fa­den „Bauen im Ein­klang mit Natur und Land­schaft“ bietet den Ge­mein­den me­tho­di­sche Hin­wei­se für die Aus­ein­an­der­set­zung mit den Be­lan­gen von Natur und Land­schaft und zur pla­ne­ri­schen Be­wäl­ti­gung der Ein­griffs­re­ge­lung in der Bau­leit­pla­nung, die den Regeln des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) folgt.

Er dient als Ori­en­tie­rungs­hil­fe für eine fach­lich und recht­lich ab­ge­si­cher­te, aber auch zügige An­wen­dung der Ein­griffs­re­ge­lung in der Bau­leit­pla­nung.

Die Be­wer­tungs­me­tho­dik des über­ar­bei­te­ten Leit­fa­dens lehnt sich an die Bay­KompV an und be­rück­sich­tigt dabei die spe­zi­fi­schen An­for­de­run­gen an städ­te­bau­li­che Pla­nun­gen.

(Quelle: StMB, https://​www.​stmb.​bayern.​de/​buw/​staedtebau/​oekologie/​leitfadeneingriffsregelung/​index.​php)

Somit besteht für Kom­mu­nen die Mög­lich­keit Ver­fah­ren in der Bau­leit­pla­nung in An­leh­nung an das Bio­top­wert­ver­fah­ren („Wert­punk­te­sys­tem“) der Bay­KompV zu bi­lan­zie­ren und dem­entspre­chend den er­for­der­li­chen Aus­gleich oder Ersatz durch Öko­punk­te zu er­brin­gen.

Die Öko­Agen­tur Bayern als staat­lich zer­ti­fi­zier­ter Ver­mitt­ler bietet eine um­fas­sen­de Be­ra­tung und kann Öko­punk­te über die Öko­punk­te­bör­se bay­ern­weit und sofort zur Ver­fü­gung stellen.

An­sprech­part­ner:

Dr. Tobias Ze­het­mair
Fach­li­cher Leiter, Öko­Agen­tur Bayern

Tel.: 089 - 590682949
Mobil: 0160 - 972 28210
E-Mail: tobias.​zehetmair@​oekoagentur.​de

www.​oekoagentur.​de
www.​oekoagentur.​de/​oekopunkteboerse

Dr. Tobias Ze­het­mair, Öko­Agen­tur Bayern GmbH

 

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